Arbeitgeber sind nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.9.22 zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Dies gilt auch uneingeschränkt für Arztpraxen. Aber gilt es auch für alle dort Beschäftigten?
Hartmut Wüsthoff, FA für Arbeitsrecht, hat zwei Online-Einheiten mit den Schwerpunkten Urlaub und Teilzeit entwickelt.
Wir wünschen uns alle Arbeitsverhältnisse, die von gegenseitigem Vertrauen und Leistungsbereitschaft getragen werden. Leider gibt es aber auch hier Situationen, die es unabdingbar machen, die notwendigen Schritte einzuleiten, um Schaden vom Betrieb abzuwenden.
Ob es sich nun um eine zweite Welle handelt oder nicht: die lokalen erneuten Schließungen von Kitas und Schulen sind Vorboten wahrscheinlich weiterer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unruhiger Zeiten. Einige Arbeitnehmer versuchen, kurzfristige Engpässe zuhause privat zu organisieren. Viele aber [...]
Seit einigen Jahren liegen künstliche Fingernägel wieder voll im Trend. Für viele, vor allem jüngere Frauen gehören sie fest zu ihrem modischen Look und zu einem gepflegten Aussehen. Das kann auch schon mal zu Konflikten am Arbeitsplatz führen, insbesondere im Gesundheitssektor. Denn dort herrschen [...]