Was bringt die Stromkosten-Erstattung?
Am 29. März hat der Bewertungsausschuss ergänzend zu den Bewertungen der Gebührenordnungspositionen des EBM die Aufnahme eines neuen Anhang 7 EBM zur befristeten Abrechnung der zusätzlichen Stromkosten u.a. für die Leistungsbereiche CT und MRT beschlossen.