Was bringt die Stromkosten-Erstattung?
Am 29. März hat der Bewertungsausschuss ergänzend zu den Bewertungen der Gebührenordnungspositionen des EBM die Aufnahme eines neuen Anhang 7 EBM zur befristeten Abrechnung der zusätzlichen Stromkosten u.a. für die Leistungsbereiche CT und MRT beschlossen.
Nach längeren Verhandlungen zwischen der KVB und den Kassen bezüglich Erstattung von Stromkosten hat der Bewertungsausschuss in seiner Sitzung am 29. März 2023 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 einen weiteren Zuschuss für niedergelassene Arztpraxen vereinbart. Diese Stromkostenerstattung gilt für alle Praxen, die nachweislich Mehrkosten von mindestens 500 Euro pro Quartal haben, ein Betrag, über den niedergelassene Radiologen wohl nur müde lächeln können.
Ist diese weitere Entlastung nennenswert? Wo steht eine Praxis heute im Vergleich zu den Vorjahren bezüglich Stromverbrauch? Das Curagita-Team hat berechnet, was dieser Beschluss in Zahlen für eine radiologische Praxis mittlerer Größe mit zwei MRT und einem CT bedeutet. Hier die Ergebnisse:
- Eine radiologische Praxis mittlerer Größe verbraucht ca. 500.000 kWh p.a. für den Betrieb ihrer Groß-Geräte.
- Nach dem Strompreisanstieg, der sich bei den meisten Praxen in der zweiten Jahreshälfte, spätestens jedoch zum 1. Januar 2023 in neuen Verträgen niedergeschlagen hat, stiegen die Kosten erheblich! Am Beispiel MRT waren das ca. 7 € Mehrkosten pro Untersuchung sowie eine Strompreis bedingte Steigerung der jährlichen Gerätekosten einer Praxis um 18 Prozent.
- Die eingeleiteten Maßnahmen der Strompreisbremse und der zusätzlichen Entlastungen durch die Kassen entlasten die radiologischen Praxen nun. Im Beispiel anbei sanken die Stromkosten pro Quartal durch die Strompreisbremse um 23.625 Euro von 70.000 € auf 46.375 €, also um knapp 35 Prozent.
- Die zusätzliche Entlastung, die nun über den EBM in Aussicht gestellt wird, beträgt darüber hinaus pro Quartal 7.435 Euro, der Strompreis pro kWh sinkt somit von zu Jahresbeginn 56 auf 31 Cent (brutto).
- Trotzdem liegen die Stromkosten der betrachteten Praxis noch immer mehr als doppelt so hoch wie vor 2023. Unsere Beispielpraxis hatte bis Ende 2022 einen Stromvertrag mit 14 Cent brutto. Sie hat somit pro Quartal nach allen Entlastungen knapp 40.000 € Stromkosten pro Quartal. Das waren in den Vorjahren nur 17.500 €. Im Jahr sind das immer noch Mehrkosten für Strom von rund 86.000 €. Plus: die Abrechnung zusätzlicher Stromkosten gegenüber der KV ist zunächst auf das Kalenderjahr 2023 beschränkt.

Während die Strompreisbremse für Praxen sehr einfach in der Umsetzung ist, da die Praxen nicht aktiv Anträge stellen müssen, sondern die Entlastungen durch die Versorger ohne Aufforderung umgesetzt werden, ist der bürokratische Aufwand der neuen Regelung vom 29. März für Praxen nicht unbeträchtlich. Neben einer komplexen Selbsterklärung für jedes Quartal muss bei jedem Behandlungsfall die Pseudo-Gebührenordnungsposition 88600 des EBM hinterlegt werden. Dadurch kann die KV anhand der Häufigkeiten der betreffenden Leistungen (bei Radiologen: CT, MRT) eine Aufteilung auf die zahlungspflichtigen Krankenkassen vornehmen. Für das erste Quartal muss das von den abrechnenden Kräften entsprechend für jeden GKV-Fall nachgetragen werden!
Ersatzweise ist anstelle der detaillierten Selbsterklärung der Praxen für jedes Quartal 2023 eine Schätzung "Spitzabrechnung" seitens der KV möglich. In diesen Fällen ist die Praxis verpflichtet, bis zum 31.03.2024 die Jahresend-Abrechnung des Elektrizitätsversorgungsunternehmens für das Jahr 2023 bei der KV einzureichen.
Wichtig auch zu wissen: der Antrag für das erste Quartal 2023 muss bis zum 30.04.2023 gestellt werden.
Gerne stellt das Curagita-Team seine Kompetenz zur Verfügung und unterstützt Praxen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie in den folgenden bereitgestellten Dokumenten als PDF zum Download.


