Mehr Wert statt mehr Fälle

Carsten Krüger beschäftigt sich von Berufs wegen intensiv mit der Abrechnung radiologischer Leistungen und mit smarten Spielarten, damit Praxen unterm Strich mit einem Plus abschließen. Wie sich die geplante Novellierung der Gebührenverordnung auf die Radiologie-Honorare auswirken wird, kann man im GOÄ-Rechner praxisindividuell prüfen – sein Verdienst. Wo aber ansetzen, wenn sich die nahende Realität so schonungslos offenbart? Im Interview nennt der Experte Ansätze zur Stabilisierung der Vergütung, auf deren Grundlage die radiologische Versorgung effizient, wirtschaftlich und stabil zu halten ist.
Wie drastisch werden die Änderungen nach Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung ausfallen?
Wenn die neue GOÄ kommt, wird die Senkung der PKV-Honorare in den Praxen abhängig davon sein, wie das Untersuchungsspektrum der Radiologie angelegt ist. Die Höhe der Verluste in der Praxis variiert entsprechend des praxiseigenen Leistungsspektrums und der verwendeten Steigerungsfaktoren, die ja künftig komplett wegfallen sollen. Wer also vorher hohe Steigerungsfaktoren nutzte, wird deutliche Honorarrückgänge erleiden, nach eigenen Ermittlungen rechnen wir mit minus 20 bis minus 40 Prozent.
Können Praxen das für sich individuell ausrechnen (lassen)?
Ja, den Praxen im Radiologienetz Deutschland steht ein kostenfreier, von uns entwickelter digitaler Vergleichsrechner zur Verfügung, der eindeutige Zahlen liefert. Damit man nicht mit Pauschalaussagen, sondern konkreten eigenen Werten planen kann, haben wir ein Vergleichstool für die Honorare von GOÄalt zu GOÄneu entwickelt, das für die 30 häufigsten Untersuchungen die Honorarveränderungen anzeigt. Die Honorarangaben des GOÄ-Rechners stellen einen statischen Wert dar, welcher auf heutigen Annahmen beruht. Wir gehen jedoch davon aus, dass Bewegung in die Abrechnung kommen wird, wenn die neue GOÄ gilt. Die Praxen werden sich definitiv anpassen und die hohen erwarteten Einbußen über Zusatzuntersuchungen oder veränderte Protokolle sehr wahrscheinlich abmildern.
Ein gutes Stichwort: Wie können sich radiologische Praxen jetzt auf die neue GOÄ vorbereiten?
Hier gibt es diverse Ansätze. Zuerst einmal sollte man wissen, wie sich die Honorare bei gleichbleibenden Leistungen in der Praxis verringern werden. Das ist die Basis, seine Honorarlücke zu kennen. Diese gilt es dann durch verschiedene Maßnahmen zu stopfen. Ein wesentlicher Punkt: die Kassenabrechnung fit machen und Verluste vermeiden.
Das Pendant dazu ist, die Kostenseite kritisch zu beleuchten. Einsparungsmöglichkeiten, wie sie mein Kollege Bernd Nagel kürzlich auflistete, gibt es reichlich bei Material, Personal, Raumkosten, Versicherungen, Geräten und IT.
Wachstum kann auch ein Ansatz sein – mittels Praxisübernahmen, Fusionen, Präventionsangeboten, neuen KH-Kooperationen oder Nachverhandlung bei bestehenden Verträgen. Demgegenüber stehen eine Reihe von Maßnahmen wie z.B. Kapazitätsausweitung und Anpassungen im Leistungsspektrum wie z.B. Kardio-CT bzw. -MRT oder KI-Support, die organisches Wachstum fördern. Hierzu stehen wir den Praxen als Diskussionspartner mit Ideen zur Verfügung.
Was passiert eigentlich auf der Ebene der Krankenhauskooperationen? Viele radiologische Praxen versorgen ja Kliniken und die radiologische Vergütung richtet sich meist nach der GOÄ. Mit welchen Rückgängen ist denn in diesem Feld zu rechnen?
Falls im Kooperationsvertrag geregelt sein sollte, dass für die Vergütung des Radiologiepartners die jeweils aktuelle GOÄ herangezogen wird, würde das mit Verbesserungen für die Praxen einhergehen. Vergleicht man die oft herangezogene Vergütung nach dem einfachen Faktor GOÄalt mit den sogenannten robusten Einfachsätzen der GOÄneu, sieht man eine Höherbewertung. Ich will nicht Wasser in den Wein kippen, aber in diesem Fall werden die Klinikdirektoren sicher nachverhandeln, wenn sie nicht gleich den Vertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage kündigen. Aber Radiologen haben hier meiner Meinung nach eine gute Verhandlungsgrundlage, die es zu nutzen gilt.
Ein Stichwort ist vorhin noch gefallen – die Kassenabrechnung. Das bringt man ja auf den ersten Blick nicht unbedingt mit der PKV-Vergütung in Zusammenhang. Welche Ansätze bieten sich denn auf diesem Feld an?
Das lässt sich so pauschal leider nicht beantworten, weil es auf das Honorarsystem der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ankommt. Wir im CuraFee-Team sind Spezialisten für alle Fragen der Abrechnung und Vergütung bzw. des ärztlichen Honorars. Je nach Standort einer Praxis oder eines MVZ suchen wir auf der Grundlage der letzten Honorarbescheide Möglichkeiten der Honoraroptimierung. Oft stellen wir fest, dass sich über die Jahre – ich sage oft „Mythen“ verfestigt haben, die mit dem tatsächlichen HVM nicht in Einklang zu bringen sind. Daneben machen aber auch KVen Fehler, die in einem bis zu 100 Seiten umfassenden Bescheid nur mit hohem Aufwand zu finden sind. Da wir aber nahezu alle KV-Regionen schon einmal bedient haben, wissen wir, wo wir nachsehen müssen.
Es gibt also Tricks, mit der die KV-Abrechnung zu optimieren ist?
Von uns gibt es nur rechtskonforme Hinweise. Mit dem Begriff „Tricks“ tue ich mich daher schwer. Wir beschäftigen uns intensiv mit einer Praxis und wollen immer erkennen, wie dort gearbeitet wird. Deshalb ist auch das persönliche Gespräch mit den Gesellschaftern oder dem Praxismanager wichtig. Je besser wir eine Praxis kennen, desto eher können wir helfen, die eigenen Potenziale zu nutzen. Wir beschränken uns nicht auf die reine Analyse, unser Fokus liegt – unserem Motto „Cura et agita“ folgend – auf der Umsetzung in Zusammenarbeit mit den handelnden Personen. Dazu gehört u. a., dass wir bei Bedarf Vorlagen für einen Widerspruch oder einen Antrag liefern. Und wir freuen uns ganz besonders, wenn sich bei den Praxen der Erfolg einstellt.
Ich habe gelernt, der isolierte Blick auf die GOÄneu, möge sie kommen oder nicht, hilft nicht weiter. Sie ist vielmehr Anlass, die eigene Praxis als Gesamtsystem mit neuen Augen zu sehen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen.
Genau. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Praxen bei diesem Blick nach innen zu unterstützen. In der Curagita verfügen wir über zahlreiche Kollegen und Kolleginnen mit jahrelanger Expertise in ihren jeweiligen Gebieten. Die GOÄ werden wir trotz unserer berufspolitischen Arbeit nicht verhindern oder abmildern können. Was wir im Radiologienetz hingegen anstreben, ist mit unseren Mitgliedern neue Ansätze bei der unternehmerischen Gestaltung ihrer Praxen zu finden. Und da kann ein Blick auf die KV-Abrechnung mit CuraFee nicht schaden. Manchmal ergeben sich aus einem Gespräch Aspekte, auf die vorher niemand gekommen ist.
Vielen Dank für den Austausch
GOÄ-Simulationstool für Netzpraxen
Für Radiologienetz-Mitglieder steht auf der Plattform pro.radiologie.de ein interaktiver GOÄ-Rechner zur Verfügung, mit dem sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten GOÄ-Novelle auf die eigene Praxis simulieren lassen. Grundlage sind die 30 häufigsten radiologischen GOÄ-Leistungen (vor allem MRT und CT), deren Abrechnung und Erlösentwicklung unter der GOÄneu modelliert wurden. Praxen können im Tool ihr individuelles Leistungsspektrum sowie eigene Steigerungsfaktoren eingeben und so die erwarteten Honorare unter der neuen Gebührenordnung berechnen. Die Simulation zeigt transparent, wie stark die Einnahmen je nach Leistungsstruktur und Steigerungsfaktor variieren und macht mögliche Einnahmenrückgänge durch die GOÄ-Reform sichtbar.
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