Radiologische Praxen rüsten sich für die Telematik
Die Telematik - Hintergründe und Vorgaben, Konsequenzen, Umsetzung und was sonst noch.
Die Hintergründe
Was versteht man unter der Telematikinfrastruktur (TI)?
Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit bezeichnet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und soll den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen gewährleisten. Sie ist – in Abgrenzung zum Internet – ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Wer betreibt die Telematikinfrastruktur?
Die Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) mit Sitz in Berlin wurde 2005 von den Selbstverwaltungsorganisationen des Gesundheitswesens gegründet. Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der 50% der Gesellschafteranteile hält, sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Wer ist verpflichtet, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen?
Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser (im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeiten) und Apotheken.
Bis wann muss man seine Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden?
Laut E-Health-Gesetz § 291 Abs. 2b SGB V war der späteste Anschlusstermin der 1. Juli 2018. Diese Frist wurde allerdings durch den Bundesrat am 3. November 2017 bereits um ein halbes Jahr verlängert und auf den 1. Januar 2019 festgelegt.
Die KBV hat im März 2018 in Mitteilungen bekannt gegeben, dass beim Gesetzgeber eine erneute Fristverlängerung um mindestens ein halbes Jahr, also bis Mitte 2019, erwirkt werden soll.
Welche Daten werden ausgetauscht?
Es geht zunächst ausschließlich um den Austausch der Versichertenstammdaten. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherungsnummer und Versichertenstatus. Auf der Internetseite der KBV kann man übrigens zur Beantwortung von Patientenfragen ein zweckmäßiges Informationsblatt herunterladen und verwenden.
Entspricht die Versichertenstamm-daten-Übermittlung den Anforderungen der DSGVO?
Darauf muss sich eine Praxis verlassen. Die Patientendaten werden anonymisiert übermittelt, der gesetzliche Auftrag der Gematik umfasst den Aufbau einer Infrastruktur zum sicheren Austausch wichtiger medizinischer Daten. Die Anbieter der Konnektoren werden von der Gematik eigens dafür ausgesucht und dürfen exklusiv in den Praxen den VPN-Tunnel einrichten. Selbst der Praxis-IT-Administrator hat keinen Zugang zu dem künftig verschlossenen Bereich der Praxis, in dem sich der Konnektor befindet.
Die Konsequenzen
Was passiert, wenn eine Praxis der Verpflichtung des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur nicht nachkommt?
Vertragspraxen sind gesetzlich verpflichtet, sich anzuschließen und ab Startdatum einen Versichertenstammdatenabgleich durchzuführen. Tun sie das nicht, wird ihr GKV-Honorar um 1% gekürzt.
Gibt es Übergangsfristen, z.B. für Ärzte, die ihren Sitz in Kürze abgeben oder planen, ihre Praxis ganz aufzugeben?
Nach derzeitigen Informationen gibt es keine Übergangsfristen.
Mit welchen Kosten muss eine Praxis rechnen?
Die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastuktur soll möglichst kostenneutral erfolgen. Die individuellen Praxiskosten sind abhängig von der technischen Ausrüstung in Bezug auf RIS und Internet. Unabhängig davon, wieviel hier in Update oder Upgrade (abhängig vom jeweiligen Wartungsvertrag) investiert werden muss, kommen natürlich noch Kosten für die TI-Komponenten und die notwendige RIS-Schnittstelle hinzu (Preisbsp. vom 20.7., T-Systems für einen Konnektor für eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis mit einer Abrechnungsgenehmigung und einer Betriebsstättennummer: 3.200 € plus laufende Kosten von 83 € pro Monat). Aus heutiger Sicht scheint es aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen sinnvoll, ein Komplettpaket der TI-Erstausstatter zu beziehen.
Die initiale Ausstattung der Praxis mit den TI-Komponenten und deren laufender Betrieb sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durch die Kassen (mit) zu finanzieren. Folgende Beträge wurden zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband vereinbart (Stand Februar 2018, alles Brutto-Werte): Erstattungszahlungen für die Erstausstattung mit einem Konnektor, einem stationären Kartenterminal, einem mobilen Kartenterminal in Höhe von 1.505 €, 900 € Pauschale für das VSDM-Modul der Praxissoftware sowie die Installations-, Konfigurations- und Schulungsaufwendungen und 283 € Erstattungszahlungen pro Quartal für die Kosten des laufenden Betriebs (Software- und Konnektor-Pflege, VPN-Zugangsdienst, eine SMC-B-Karte (Praxisausweis), einen HBA (elektronischer Arztausweis). Die Kosten werden von der zuständigen KV erstattet. Ausschlaggebend für den Erstattungsanspruch ist nicht das Bestell- oder Lieferdatum der Komponenten, sondern die Durchführung des ersten Abgleichs der Versichertenstammdaten mit der TI. Für alle Fragen zur Antragsstellung und zur finanziellen Förderung wenden sich Praxen am besten direkt an ihre regionale KV.
Die Umsetzung
Wann und wo sollte eine Praxis den Konnektor verbindlich bestellen?
So schnell wie möglich, da momentan diskutiert wird, dass sich der Erstattungsmodus, der sich die ganze Zeit am Zeitpunkt der Inbetriebnahme orientierte, ändern könnte und künftig der Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausschlaggebend ist. Die ganze Zeit gab es nur einen Anbieter für Konnektoren, die KoCo Connector GmbH. Inzwischen ist klar, dass das nicht ausreicht, und seit 22. Juni bietet auch T-Systems International Konnektoren an (aktuelle Infos zu Herstellern auf der Gematik-Webseite).
Benötigt eine radiologische Praxis einen Internetzugang zur Nutzung der TI?
Ja, um eine Verbindung mit der TI herzustellen, ist ein Internetzugang notwendig. Ein bereits bestehender Internetanschluss kann für den Zugang zur TI genutzt werden.
Welche Bandbreite ist für die Nutzung der TI notwendig?
Die erforderliche Bandbreite zur Nutzung des Vertragsstammdatenmanagements (VSDM) beträgt mindestens 6 Mbit/s und kann heute in den allermeisten Regionen von den gängigen Providern zur Verfügung gestellt werden.
Kann das Praxis-RIS an den Konnektor einfach angeschlossen werden?
Es hängt von der RIS-Version ab. Es könnte sein, dass keine Schnittstelle für eine ältere RIS-Version geschaffen wird und dann zunächst ein RIS-Update oder -Upgrade gekauft werden muss. Momentan arbeiten die RIS-Hersteller mit Hochdruck an den notwendigen Schnittstellen, einige stellen die VSDM-Module bereits zur Verfügung.
Muss auch das PACS in die Telematikinfrastruktur einbezogen werden?
Beim Start geht es zunächst nur um den Abgleich der Versichertenstammdaten. Sicherlich gibt es Pläne, die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen auszubauen. Insbesondere die PACS-Daten eignen sich ja bestens als Input für Datenbanken für statistische Auswertungen oder zum Aufbau einer automatisierten Bildbefundung.
Dauert das Einlesen der Kartendaten nach dem Anschluss an die TI länger als bisher?
Erste Erfahrungen zeigen, dass das heute übliche Einlesen der Kartendaten ohne Online-Aktualisierung nicht länger dauert als bisher. Bei Online-Aktualisierung der Kartendaten benötigt das System jedoch etwas mehr Zeit als bisher: Die Vorgaben der Gematik definieren, dass eine Online-Prüfung nicht länger als 5 Sekunden und eine etwaige Aktualisierung der Daten auf der Karte maximal 13 Sekunden dauern soll.
Welche Komponenten benötigen die Praxen?
Eine Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis (BAG) mit einem Standort, unabhängig von der Anzahl der Ärzte, benötigt:
- 1 Konnektor
- 1 stationäres E-Health-Kartenterminal/SMC-KT
- 1 VPN-Zugangsdienst
- 1 VSDM-Modul für eine Praxissoftware von Nexus RIS
- 1 SMC-B-Karte (muss von der Arztpraxis selbst beantragt werden)
Handelt es sich um eine Praxis mit mehreren Standorten oder eine Praxisgemeinschaft, sind weitere Module (z.B. Zusatzpakete Betriebsstätten, weitere E-Health-Kartenterminals oder SMC-B-Karten) erforderlich.
Benötigen Praxen weiterhin einen KV-SafeNet-Anschluss?
Über den Konnektor ist das Sichere Netz der KVen (SNK) angeschlossen. So können zukünftig eine Reihe von SNK-Anwendungen über den Konnektor erreicht werden. Fragen Sie bei Ihrem KV-SafeNet-Anbieter nach, ob die von Ihnen genutzten Anwendungen schon heute über die TI erreichbar sind.
Und was sonst noch?
Am besten mal auf die Gematik-Webseite klicken. Sie bietet umfassende Informationen rund ums Thema, Checklisten, aktuelle Anbieter für alle Komponenten usw.
Weiterführende Links:
Anbieter von Konnektoren: fachportal.gematik.de/zulassungen/online-produktivbetrieb/
Download Patienteninfo: kbv.de/html/vsdm.php


