Medienberichte im Sommerloch: Aufreger Kontrastmittelpauschalen

Anfang August wurde in der Sendung Panorama und in der Süddeutschen Zeitung über das Kontrast­mittelpauschalsystem berichtet. Wie so oft schon war die Berichterstattung einseitig und tendenziös nach dem Motto „Sowieso schon reiche Radiologen bereichern sich an Kassen und Patienten.“

Nicht erwähnt wurde:

  • dass in den vergangenen Jahren bundesweit durch die Absenkung von Pauschalen und die Einführung von Ausschreibungen Margen zumindest aus Sicht der Kassen erfolgreich minimiert werden konnten,
  • dass Margen ohne Pauschalen in der Regel beim Handel oder der Pharmaindustrie hängen bleiben und nicht beim Radiologen, aber natürlich trotzdem existieren und vom Krankenversicherten mitbezahlt werden, wie alle Medizin- und Arzneiprodukte,
  • dass Radiologen gar keine Einflussmöglichkeiten auf das System haben, sondern sich mit den Vorgaben eines Systems arrangieren müssen. Im Pauschal-System agierende Radiologen handeln derzeit wirtschaftlich zum Wohle ihrer Praxis und damit auch ihrer Patientenversorgung.

Glücklicherweise für die betroffenen Radiologen in den Pauschalregionen kühlte das Thema auch schnell wieder runter, wie auch die Ärztezeitung Ende August berichtete nach einer Sitzung des BMG, in der der BDR-Vorsitzende die Situation der Radiologen vorstellte. Am Ende bleiben Landes-AOKen in den Pauschalländern, die wie in allen KV-Regionen Ausgaben für Kontrastmittel senken wollen und nun prüfen, ob sie mit der von ihnen festgesetzten Pauschale den richtigen Weg gehen. Ein Geschäftsfeld für die Pharmaindustrie sind die Kontrastmittel jedenfalls nicht mehr mit der Konsequenz, dass immer mehr Generika eines immer schmaleren Sortiments ohne weitere Produktinnovationen in der Praxis zur Verfügung stehen.

Aus Sicht des Radiologienetz Deutschland scheinen neben dem Pauschal­system auch die Ausschreibungsverfahren der Kassen gut zu funktionieren, die die Therapiefreiheit der Radiologen nicht oder zumindest nur wenig einschränken (Open house Hessen, Wirkstoff-bezogene Ausschreibung Baden-Württemberg). Beide Systeme können sicherlich in der praktizierten Form Einsparungspotenziale für die Kassen gegenüber den Vorläufermodellen „Auf Rezept“ realisieren. Aufgrund der Komplexität der Materie taugt dieses Thema jedoch wenig für die Öffentlichkeit – auch nicht im Sommerloch.

Ansprechpartner

Dr. Johannes Schmidt-Tophoff

jstcuragita.com