KM-Regresse in der KV Nordrhein vom Prüfungsausschuss abgelehnt!

Seit Jahren gibt es sowohl in der KV-NO als auch in den KVen RLP/SL/SH sowie inzwischen auch in der KV-WL exklusive, wirkstoffübergreifende Kontrastmittel-Ausschreibungen. Damit sollen in diesen Regionen ausschließlich die beiden in der Herstellung günstigsten Wirkstoffe Gadotersäure (MRT) und Iohexol (CT) für GKV-Patienten zur Anwendung kommen. Alle anderen, zum Teil besser geeigneten Wirkstoffe wie Gadobutrol oder Iodixanol wurden mithin von der Verordnung ausgeschlossen. 

Curagita hat sich von Anfang an gegen die erhebliche Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit durch exklusive Ausschreibungen gewehrt. Nach 5 Jahren Marsch durch die Instanzen hat das Bundessozialgericht zuletzt höchstrichterlich entschieden, dass die Kassen kein Recht zur Durchführung solcher Ausschreibungen haben und diese mithin rechtswidrig sind. Trotzdem wurden einige Ärzte bereits in Regress genommen, denn offene (Revisions-)Verfahren schützen zunächst nicht vor Zahlungspflicht. Curagita hat die Fälle der betroffenen Praxen im Radiologienetz gesammelt und die Widerspruchsverfahren mit Unterstützung einer hochspezialisierten Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei betreut.  

Jetzt gibt es eine neue, gute Nachricht aus der KV Nordrhein: Die Regresse aller von Curagita unterstützten Praxen wurden von der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein abgewiesen. Auszug aus der Begründung: „Eine Verordnungseinschränkung durch einen Exklusivvertrag regelt die SSB-Vereinbarung nicht. Darüber hinaus ist die Ausschreibung von Exklusivverträgen mangels gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Ermächtigungsgrundlage zugunsten der GKV für Arzneimittel als solches bereits rechtswidrig.“  

Auch wenn abzuwarten ist, ob die Kasse Widerspruch einlegen wird, so entsprechen die Bescheide der von Curagita und dem Radiologienetz vertretenen Rechtsauffassung sowie - noch wichtiger - dem Urteil des BSG. Für die betroffenen Praxen bedeutet dies, dass zumindest zum jetzigen Zeitpunkt kein Regress festgesetzt wird. Dies ist mithin ein weiterer, belastbarer Hoffnungsschimmer für andere von Regressen betroffene Netzpraxen.  

Melden Sie sich gerne, falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung wünschen!