Lungenscreening wird Kassenleistung – jetzt ins Netzprojekt einsteigen!

Seit dem 16. Juni steht fest: Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird Kassenleistung. Das Screening-Angebot für gesetzlich Versicherte wird voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen. Die künftige Vergütung für Leistungserbringer im Screening ist noch offen. Curagita bereitet bereits seit 2024 ein Netzprojekt Lungenkrebsscreening vor, um die Niederlassung als Ersteller und Befunder rasch zu etablieren.

Voraussetzung für die Leistungserbringung im Screening ist, dass die Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17.5.24 umgesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde notwendig. Die Anträge und Antragswege sind Bundeslandabhängig jeweils von der Praxis zu stellen.

Nach heutigem Stand der Dinge wird das Lungenkrebsscreening keinen Gebietsschutz und kein zentrales Einladewesen umfassen, was den Wettbewerb stark antreiben wird.

Lungenscreening-Früherkennungs-Verordnung 



Bereits seit 1. Juli 2024 dürfen unter exakt definierten Umständen (Beratung, LDCT, Qualifikationen, KI, strukturierte Befundung, qualitätsgesicherter Prozess etc.) CT-Untersuchungen zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen durchgeführt werden. Basis dafür ist die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung, die am 17. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Diese folgt im Wesentlichen dem am 10.10.2023 veröffentlichten Positionspapier und konkretisiert Begrifflichkeiten, z.B. Niedrigdosis-CT des Thorax = Dosisindex von max. 1,3 Milligray, sowie die Zulässigkeit von Untersuchungen zur Lungenkrebsfrüherkennung (Zielgruppe, Anamnese, Informationsgespräch mit einem FA Innere, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin mit Wissen über Lungenkrebsfrüherkennung). Außerdem wurden fachliche Voraussetzungen für Erstbefunder definiert:

  • FA Radiologie,
  • mind. 200 Untersuchungen Thorax CT im Jahr vor Aufnahme der Ausübung des LCS,
  • Nachweis einer Fortbildung für das Lungenkrebsscreening Programm,
  • im ersten Jahr der Ausübung des LCS 100 Untersuchungen,
  • ab dem 2. Jahr 200 Untersuchungen p.a. (kann durch das Absolvieren von Fällen im Rahmen einer Fortbildung kompensiert werden).

 

Zweitbefunder müssen entsprechend 200 Untersuchungen p.a. im ersten und ab dem 2. Jahr 400 Untersuchungen p.a. nachweisen.

Der Strahlenschutzverantwortliche (FA Radiologie in der Screening Einheit) hat ein Qualitätssicherungssystem einzureichen, das organisatorische, medizinische und technische Aspekte berücksichtigt sowie die Prozess- und Ergebnisevaluation und die Befund-/Bild-Speicherung für 10 Jahre zu organisieren.

In der Anlage der Verordnung befinden sich die Anforderungen an den CT, die Befundarbeitsplätze und die Durchführung der Untersuchung sowie an die Software zur computerassistierten Detektion.

LINK zur Verordnung

Netzprojekt Lungenkrebsscreening bietet beste Startbedingungen

Curagita hat bereits 2024 begonnen, den Start des Lungenkrebsscreenings als Verbundprojekt vorzubereiten. Da es höchstwahrscheinlich anders als im Mammographie-Screening keinen „Gebietsschutz“ für Anbieter geben wird, ist davon auszugehen, dass sich schnell viele Radiologien (in der Niederlassung, in MVZ und im KH) bemühen werden, dieses extrabudgetäre Einnahmenfeld für sich zu erschließen. Geschwindigkeit ist daher ein Wettbewerbsvorteil, den wir durch die Vorbereitung der Prozesse in den letzten 12 Monaten, ausbauen konnten. Curagita sieht sich als primärer Prozesspartner für teilnehmende Praxen und setzt Erfahrungen aus dem Mammographie-Screening ein. Dabei nimmt das Curagita-Team die Rolle des Projektentwicklers und Projektmanagers ein und steuert die mengengebündelte Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern, wie Datenmanagement-Unternehmen mit Screening-Erfahrung, Anbietern zertifizierter Lungenkrebs-KI Applikationen, Zweitbefundern. Mit dem Uniklinikum Heidelberg inklusive der Thoraxklinik wurde bereits ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Erkrankte Patienten aus anderen Regionen werden im weiteren Verlauf an lokale, nahe gelegenen spezialisierten Lungenzentren ver-/überwiesen.

Durch das Netzprojekt ergeben sich nennenswerte Chancen:

  • Ein zügiges, pragmatisch vorwärts gerichtetes Vorgehen im Radiologienetz unter der Führung der darin erfahrenen Curagita, die Niederlassung als Ersteller und Befunder zu etablieren.
  • Mitgliedspraxen kommen durch die Teilnahme am Netzprojekt in eine „Pole Position“ und können mit Erfahrungen eine Vorreiter-Position im eigenen Einzugsgebiet einnehmen.
  • Teilnehmende Praxen profitieren durch diese (neue) Spezialisierung und können sich im lokalen/regionalen Umfeld gegenüber Zuweisern und (Privat-) Patienten positionieren (Lungen-Schwerpunkt, Präventionspraxis).
  • Als Radiologienetz können wir signifikante Kapazitäten auf den „Markt“ der präventionssuchenden Raucher bringen, die gesehen und gefunden werden und auch kostenseitig gemeinsam einfacher zu stemmen sind als einzelne Praxis-Klinik-Kooperationen. Dies gilt insbesondere auch für ein wirksames Marketing/Kommunikationskonzept, um Awareness bei potenziellen Teilnehmern zu schaffen – besonders notwendig ist, da es kein zentrales Einladewesen geben wird und es sich um eine schwer zu mobilisierende Klientel handelt. Daher hat Curagita eine skalierbare Webpräsenz auf die Domain www.lungenscreening.info für das Programm konzeptioniert, die verständliche und umfassende Informationen für die Zielgruppen sowie einen Selbsttest für die Bestätigung der Untersuchungsberechtigung enthält. Telemedizinische fachärztliche Beratung und ein einfacher Zugang zur Terminbuchung sind außerdem geplant.
  • Durch das Angebot weiterer Leistungen, z.B. Buchung von KI-Leistungen (z.B. Koronarkalk) könnten Klienten in einem Untersuchungsgang mehrere Organe abklären. Das ist für Patienten wie Anbieter der Leistung effizient und attraktiv.

 

Die Mindestteilnahme zur Darstellung eines für alle (kosten)effizienten Projekts beträgt 20 Mitgliedspraxen.

Während beim Mammoscreening das Teilnehmerpotential bekannt ist und zentral eingeladen werden kann, ist das bei einem jetzt startenden LCS nicht der Fall. Der Kommunikation kommt also eine besondere Bedeutung zu.

Wie sich das Verbundprojekt für eine Mitgliedspraxis rechnen kann

Kosten

Die Initiierung und langfristige Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Netzprojekt teilt sich auf in einmalige Setup-Kosten bei Vertragsunterschrift und anschließende fixe monatliche Beiträge von unter 2.000 € (brutto). Ab dem 2. Jahr kommt eine erfolgsabhängige Zusatz-Fee an Curagita in Höhe von 1 % des Lungenscreening-Umsatzes hinzu. Falls sich mehr als 20 Praxen Programm beteiligen, werden die monatlichen Kosten nach unten angepasst. Alle Leistungen werden nach Maßgabe der Rechtsverordnung vom 17. Mai 2024 umgesetzt. Wichtig: Teilnehmende Praxen erklären ebenso die Erfüllung der in der Verordnung fixierten Vorgaben.

Zu erzielende Honorare

Es wird unterstellt, dass bei einer rechtzeitigen Bewerbung des Screenings die TNQ bereits im ersten Jahr bei 5% liegen kann. Die Vergütung für das Lungenkrebsscreening ist (noch) nicht veröffentlicht. Aus diesem Grund werden realistische, aber gleichzeitig vorsichtige Annahmen getroffen. 
Das in der Modellrechnung angenommene Honorar für die CT-Bilderstellung sowie den Erstbefund ergibt sich durch eine Mischkalkulation von EBM und GOÄ-Vergütung und mündet in einer vermuteten Vergütung von ca. 140 Euro für den Erstbefund.

Fazit zur Rentabilität des Lungenscreenings für eine teilnehmende erstbefundende Einheit

Auch unter vorsichtigen Annahmen rechnet sich die Teilnahme am Lungenkrebsscreening bereits im ersten Jahr. Natürlich muss jede Radiologie prüfen, wieviel Investitionen in Gerätetechnik und Kompetenzen geleistet werden müssten. In Anbetracht der neuen GOÄ, die für die allermeisten Praxen gerade im Schnittbild finanzielle Einbußen bringen wird, können extrabudgetäre Einnahmen und Spezialisierungen strategische Vorteile für eine Praxis bilden.

Warum wir jetzt starten sollten

In einigen Regionen in Deutschland formieren sich bereits Anbieter für ein Lungenkrebsscreening. Es bedarf eines zeitlichen Vorlaufs, um alle notwendigen Prozesse zu etablieren. Der Zeitpunkt jetzt ist also hervorragend geeignet, um zu prüfen, ob man dabei sein möchte und die Weichen entsprechend zu stellen. Bis spätestens Ende Oktober sammeln wir Rückmeldungen und entscheiden dann, ob ein Verbundprojekt umgesetzt werden kann.

Am 30. September führte Artem Krot im Rahmen eines Webinars ausführlich durch die Projektrechnung. Gerne vollzieht er diese mit Interessenten, die nicht dabei sein konnten, nach und stellt sich Ihren Fragen rund um das Thema.