Kooperationsverträge mit Krankenhäusern: was ist zu tun?
Die schlechten Nachrichten über (bevorstehende) Krankenhaus-Insolvenzen und -schließungen nehmen nicht ab. Doch was können niedergelassene Radiologinnen und Radiologen mit Krankenhaus-Kooperationen tun?
Zur Krankenhausreform kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß am 16. Oktober – einen Tag vor dem Bundestagsbeschluss: „Die Abgeordneten müssen im Blindflug über eine Reform abstimmen, die die Krankenhauslandschaft massiv umstrukturieren wird. Kein Abgeordneter kann die Folgen dieser Reform insgesamt und für die Patientenversorgung im eigenen Wahlkreis abschätzen. Eine mögliche Auswirkungsanalyse wurde bis zuletzt bewusst zurückgehalten. Jeder Abgeordnete, der in dieser Situation der Reform zustimmt, muss sich daran messen lassen, ob die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in drei, vier oder fünf Jahren noch gewährleistet ist….Auch die Finanzierungsreform verfehlt weiterhin das Ziel, die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren. Es gibt keine Stärkung und Existenzsicherung für ländliche Krankenhäuser….Dieser Gesetzentwurf steht für eine fortgesetzte kalte Marktbereinigung mit wegbrechenden Krankenhausstandorten, den Einstieg in die Rationierung und Wartelistenmedizin, einen gigantischen Bürokratieaufwuchs und planwirtschaftliche Strukturen mit maximaler Zentralisierung.“ (Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/gesetzgebungsprozess-ohne-folgenabschaetzung-gefaehrdet-massiv-die-patientenversorgung/).
Auch wichtig aus Sicht der Anbieter ambulanter Leistungen ist die nun geschaffene gesetzliche Möglichkeit für die Länder, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, deren Leistungsspektrum neben stationären auch erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen umfasst. Das fordern die Länder: Die Länder fordern zur Wahrung ihrer Planungshoheit eine Mitbestimmung darüber, welche Leistungen von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen erbracht werden müssen bzw. dürfen. Außerdem müssen die sektorenübergreifenden Einrichtungen aus ihrer Sicht einen Anspruch auf Förderung von Investitionskosten haben. Darüber hinaus fordern die Länder umfassende Ermächtigungen in Gebieten ohne Zulassungsbeschränkung. (Quelle: https://consus.health/blog/krankenhausreform/teil-1-revolution-oder-rohrkrepierer/).
Was bedeutet dies nun für die über 70 Krankenhaus-Kooperationen, in denen sich viele Praxen aus dem Radiologienetz befinden – teils mit Nebenstandorten, teils aber durchaus auch mit dem Hauptsitz der Praxis?
Viele sind durchaus verunsichert. Eine „schwarzen Liste“ der durch die Krankenhaus-Reform gefährdeten oder zur Schließung anstehenden Krankenhäuser gibt es indes nicht, wie Radiologe und Geschäftsführer der Krankenhausberatung Radiologic Thomas Pfeifer mitteilt. Die Radiologic ist eine 100 prozentige Curagita-Tochter und berät seit vielen Jahren sowohl Praxen als auch Krankenhausgeschäftsführer mit dem Fokus auf radiologische Abteilungen. „Momentan warten alle Geschäftsführer gebannt auf die Bedarfsplanung der Länder und hoffen, diese zu überstehen.“ führt er aus. Die Auswirkungen der kommenden Krankenhaus-Reform kenne vermutlich noch niemand im Detail.
Radiologischen Praxen mit bestehenden Krankenhaus-Kooperationen rät er, unbedingt darauf zu achten, dass die Kooperationsverträge einen klaren Bezug zur jetzigen GOÄ oder alternativ einen eindeutigen mathematischen Punktwert brauchen. Falls nicht der Fall, müsse dies jetzt nachgeholt werden, um vor einer drohenden Abwertung der GOÄ gefeit zu sein. Klar sei, dass hinsichtlich der Krankenhaus-Reform einem Koop-Partner mögliche deutliche Minderungen der zukünftigen Leistungsmengen aufgrund geänderter Strukturen der Fachbereiche drohen können. Auch eine Schließung des versorgten Krankenhauses mit oder ohne Insolvenz müsse bedacht werden. Deshalb müsse ein Kooperationsvertrag eine gut gemachte Anpassungs-/Öffnungsklausel oder Exit-Szenario beinhalten.
Auf jeden Fall sei es wichtig, den Kooperationsvertrag zeitnah prüfen und ggf. nachverhandeln zu lassen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung am 22. November im Bundesrat ausfällt.
Veranstaltungstipp
Mehr zum Thema Zukunft und Strategie der Krankenhäuser bzw. Krankenhausradiologien auf der Podiumsdiskussion auf dem Radiologienetz-Tag am 16.11. um 9.45 Uhr in Heidelberg, die Thomas Pfeifer moderiert und an der folgende Krankenhaus-Radiologen teilnehmen: Prof. Dr. Michael Forsting, Leiter Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie am Universitätsklinikum Essen /CMO Evidia, Prof. Dr. Hans-Ulrich Kauczor, Ärztlicher Direktor der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Heidelberg, Prof. Dr. Günter Layer, Ärztlicher Direktor, Klinikum Ludwigshafen am Rhein, Prof. Dr. Johannes Weßling, Chefarzt und Leiter des Zentrums für Radiologie am Clemenshospital Münster.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Pfeifer
pfeiferrl-radiologic.de
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