Koalitionsvertrag der Ampel – Wohin führt der Weg in der Gesundheitspolitik?

Am 7. Dezember 2021 wurde die neue Bundesregierung vereidigt. Darunter der neue Gesundheitsminister – Professor Karl Lauterbach von der SPD, ein von vielen erwarteter, doch nicht von allen gefeierter Kandidat. In unserer letzten Ausgabe des CuraCompact Magazins hatten wir uns das Sondierungspapier und die möglichen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem genauer angesehen, sowie ein Gespräch mit Jürgen Witt über die Herausforderungen für die niedergelassene Radiologie geführt. Nun steht der Koalitionsvertrag und wir haben die für die Radiologie relevanten Kapitel gelesen: 

Das steht im Koalitionsvertrag:

“Wir wollen einen Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik” heißt es direkt zu Beginn des Kapitels “Pflege und Gesundheit” im neuen Koalitionsvertrag. Zusammenfassend will die neue Regierung vor allem einen Fokus darauf setzen, die Arbeitsbedingungen für Gesundheitsberufe zu verbessern, mehr Innovationen zu ermöglichen und die Digitalisierung voranzutreiben. Im einzelnen finden sich folgende Vereinbarungen im Vertrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit, immer mit Blick auf eine mögliche Relevanz für die niedergelassene Radiologie.

(vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP "Mehr Fortschritt wagen" S. 80-88)

Kein großer Wurf in Sicht!

In Koalitionsvertrag ist die neue Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zwar etwas konkreter und detaillierter geworden als in ihrem Sondierungspapier vom 15. Oktober 2021. Dennoch steht nichts Überraschendes drin und einige Themen fehlen. So findet sich im Vertrag nichts zur Zukunft der PKV (Stichwort unter anderem GOÄ-Reform) oder einer einheitlichen Gebührenordnung. Noch immer ist nicht klar, ob die früheren Pläne von SPD und Grünen zur Bürgerversicherung wirklich vom Tisch sind. Dies vor allem, da der neue Gesundheitsminister Lauterbach stets starker Befürworter einer solchen war (wie er bereits 2017 auf dem Radiologentag kundtat). Wird diese nun doch „durch die Hintertür“ kommen?

Auch bei dem Zukunftsthema Telemedizin scheint sich für die Radiologie nichts Neues zu ergeben. Teleradiologie wird gar nicht erwähnt. Noch immer scheiden sich die Geister in der Radiologie, ob eine Lockerung der teleradiologischen Regulierungen überhaupt wünschenswert wäre. Würde man medizinische Qualitätsstandards aufgeben oder würde man Instrumente schaffen, um dem nicht-ärztlichen und ärztlichen Fachkräftemangel wirksam entgegen zu treten?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat während ihrer Vertreterversammlung am 3. Dezember 2021 über den neuen Koalitionsvertrag gesprochen und Kritik daran geäußert. Unter anderem wurde bemängelt, dass es bisher keine weiteren Informationen über die komplette Refinanzierung der den Vertragsärzten entstandenen Kosten für die Einführung der Telematikinfrastruktur gibt, auch für die Vergangenheit. „Ja, die Digitalisierung ist für die Praxen auch zu schnell. Weil die Technik noch nicht soweit ist, um im Praxisalltag zu bestehen. Und ebenfalls ja: Die Digitalisierung ist zu teuer. Weil den Ärzten und Psychotherapeuten Sanktionen drohen für Dinge, die sie selbst nicht steuern können“, kritisierte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. Darüber hinaus forderte die Vertreterversammlung, dass die gestiegenen Personalkosten bei der Anpassung des Orientierungspunktwertes berücksichtigt werden und der gesetzliche steuerfinanzierte Corona-Bonus analog zu Pflegekräften in Krankenhäusern und Heimen auch für das Praxispersonal gelten solle. Insgesamt wurde auf der Vertreterversammlung auch die zunehmende Aushöhlung der Selbstverwaltung moniert, in dem Entscheidungen des Zulassungsausschusses künftig der Bestätigung der Landesbehörde bedürfen sowie der zunehmende Einfluss des Bundes auf die gematik.

Folgen für radiologische Praxen 

Zusammengefasst: es ändert sich offensichtlich erstmal wenig. Die Politik und die Person des Gesundheitsministers sind zunächst mit der Pandemie vollauf beschäftigt. Es bleibt wenig Zeit für Gestaltung und den Blick nach vorn. Auch im Koalitionsvertrag finden sich keine Überraschungen oder Richtungswechsel. Trotzdem wird es mittelfristig vergütungsrelevante Themen geben wie die Entwicklung der PKV oder die Einbindung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung. 

Die niedergelassene radiologische Landschaft ist derzeit geprägt von einer fortschreitenden Marktkonsolidierung, der momentan kein Einhalt geboten wird und die dazu führt, dass sich Praxiswerte verändern und der Wettbewerb um Personal, Zuweiser und Privatpatienten sich verstärkt. Die radiologischen Interessensvertreter sind derweil kaum hörbar. In den vielerorts gepriesenen Direktverträgen tauchen die Radiologen als federführende Vertragspartner gar nicht auf. Finanzierungsprobleme in der GKV werden dazu führen, dass Innovationen in der Bildgebung wenig Chancen haben, Einlass in den Leistungskatalog zu finden. 

Die Förderung der Prävention könnte Früherkennungsprogrammen wie dem Mammographie-Screening, bei dem der G-BA  seit März 2021 bereits über eine Erweiterung