Startschuss für die ePA: Rollout hat begonnen
Seit dem 29. April 2025 läuft der bundesweite, stufenweise Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gematik haben gemeinsam mit den Softwareherstellern den Auftakt für eine neue Phase der Digitalisierung im Gesundheitswesen gestaltet. Derzeit rüsten diese Praxen, Kliniken und Apotheken mit den nötigen Softwaremodulen aus – der Prozess wird voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Derzeit ist die Nutzung der ePA noch freiwillig. Anfang April hatte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf der Digitalmesse DMEA mitgeteilt, er gehe davon aus, „dass wir in den kommenden Wochen in eine Hochlaufphase außerhalb der Modellregionen eintreten können“. Damit ist eine breit angelegte und im zweiten Quartal beginnende Testphase in ganz Deutschland auf Freiwilligenbasis gemeint. Zum Vorgehen stimmte sich das BMG unter anderem mit den Krankenkassen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ab. Lauterbach bezifferte die Zahl der wöchentlich geöffneten ePAs auf circa 280.000 während der Übergangsphase. „Die Erfahrungen sind im Großen und Ganzen positiv“, stellt er fest. Etwa 3,5 Millionen E-Rezepte fließen derzeit in die ePA und bauen schrittweise die elektronischen Medikationslisten auf. Bislang entspräche das den Zielstellungen während der Testphase. Nun sei man im BMG daran, weitere Anwendungen aufzubauen, worunter die digitalen Laborbefunde und die Patientenkurzakten fallen.
Ab Oktober 2025 soll die Nutzung der ePA dann verpflichtend werden – soweit es technisch möglich ist. Dr. Sibylle Steiner, KBV-Vorstandsmitglied, betont in einem Videointerview, dass dieser schrittweise Start wichtig sei: „Das braucht einfach Zeit.“ Die Übergangsphase bis Oktober solle auch dazu genutzt werden, Nachbesserungen an Technik und Funktionalität vorzunehmen.
Keine Sanktionen – Klarheit bei besonderen Fällen
Zwei wichtige Aspekte wurden kurz vor dem Start geregelt:
1. Keine Sanktionen im Jahr 2025 für verzögerte ePA-Integration – die KBV konnte entsprechende Maßnahmen erfolgreich abwenden.
2. ePA-Befüllung bei unter 15-Jährigen ist nur verpflichtend, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist und keine therapeutischen Einwände bestehen.
KBV bietet Unterstützung für den Praxisalltag
Die KBV stellt ein umfassendes Starterpaket zur Verfügung, um Praxen optimal auf die ePA vorzubereiten. Die Materialien stehen online bereit und helfen dabei, die gesetzlichen Informationspflichten – z. B. bei der Aufklärung über gespeicherte Daten – zu erfüllen. Besonders sensible Daten, wie genetische Befunde, erfordern weiterhin eine schriftliche oder elektronische Einwilligung. Um Praxispersonal optimal vorzubereiten, bietet die KBV zudem eine Online-Fortbildung zur ePA an. Diese Fortbildung soll helfen, alle Aspekte der ePA-Anwendung umfassend zu verstehen – von Zugriffsrechten über Datenschutz bis hin zu alltäglichen Abläufen. Technische Anforderungen Damit die ePA in einer Praxis eingesetzt werden kann, muss zum einen natürlich eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgt sein. Des Weiteren muss für den Konnektor das Update auf die Produkttypversion (PTV 5) erworben und eingespielt sein, damit die neuen für die ePA benötigten Funktionen freigeschaltet sind. Außerdem sollten sich Praxen bei ihrem jeweiligen RIS-Anbieter erkundigen, ob und welches Software-Modul sie benötigen, um die ePA nutzen zu können. Empfehlenswert ist auch ein eGK-Lesegerät mit eHBA an den Arzt-Arbeitsplätzen, um die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu ermöglichen.
Informationspflichten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand
Mit der ePA kommen auf Praxen neue Informationspflichten zu. Patienten müssen darüber aufgeklärt werden, welche Daten gespeichert werden und welche Widerspruchsrechte bestehen. Diese Informationspflicht kann zwar mündlich oder per Praxisaushang erfolgen, doch für sensible Daten wie genetische Untersuchungsergebnisse ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich.