KBV fordert Verlängerung des Rettungsschirms – erhebliche Zusatzkosten durch die COVID-19-Pandemie
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat an die Bundesregierung appelliert, zügig die dringend notwendige Entscheidung zur Verlängerung des Schutzschirmes für die Praxen zu treffen. Ansonsten könne nicht sichergestellt werden, dass es im zweiten Lockdown nicht zu den befürchteten Insolvenzen und zum Sterben der vertragsärztlichen Praxen komme.
Der im März eingerichtete Schutzschirm müsse mindestens für das erste Quartal 2021 verlängert werden, forderte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Das sollte eigentlich selbstverständlich sein angesichts der Rettungspakete für Unternehmen und Dienstleister in Milliardenhöhe.“
Gassen wies darauf hin, dass durch den Schutzschirm – bedingt durch das vertragsärztliche Vergütungssystem – im Wesentlichen keine Belastungen oder Zusatzkosten für die Krankenkassen entstanden seien. Der Schutzschirm habe aber dafür gesorgt, dass die medizinische Versorgung während der gesamten Pandemie uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden konnte.
Ohne eine Fortführung dieser Schutzmaßnahme drohten zahlreichen Praxen eklatante wirtschaftliche Verluste, fügte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister hinzu. „Dies hätte negative Auswirkungen für die gesamte Versorgung der Patienten.“
Gassen verwies nochmals darauf, dass die Praxen der Niedergelassenen „den ersten Schutzwall bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie“ bilden. „Ohne diesen Schutzwall hätten wir die erste Phase längst nicht so gut überstanden und ohne die Praxen werden wir erst recht nicht die schwierigere zweite Phase bestehen können.“
Sonderaufwendungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, kurzfristig nicht wahrgenommene Patiententermine sowie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben seit 2019 zu erheblichen Zusatzkosten in den deutschen Vertragsarzt- und Psychotherapiepraxen geführt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zu besonderen Kosten im Praxismanagement veröffentlicht.
Das Zi nennt folgende Zahlen:
Bislang hat jede Praxis im Mittel mehr als 1.300 Euro für persönliche Schutzausrüstung und weitere Hygienemaßnahmen wie Plexiglastrennwände zum Infektionsschutz gegen die COVID-19-Pandemie aufgewendet. Die erweiterten Hygienemaßnahmen haben die gewohnten Arbeitsabläufe im Praxisalltag in knapp 90 Prozent aller Praxen verändert. Dies war insgesamt mit über sechs Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Mehrarbeit verbunden. Zur Umsetzung der DSGVO mussten die Praxen 2018 im Schnitt insgesamt 2.487 Euro für Maßnahmen aufwenden. 2019 sind diese Aufwendungen um rund 18 Prozent auf 2.932 Euro gestiegen. Insgesamt schlugen die Kosten für IT in den Praxen 2019 mit rund 6.000 Euro pro Jahr zu Buche, die Steigerung betrug hier 60 Prozent gegenüber 2017. Für das Terminmanagement sind den Praxen – vor allem mit den Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) seit Mai 2019 – Aufwendungen für IT und Mitarbeiterschulung zur Terminvergabe in Höhe von 885 Euro entstanden. Dabei verursachten kurzfristig nicht wahrgenommene Termine Ausfälle, insbesondere in der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, deren entgangene Honorare auf durchschnittlich rund 3.500 Euro im vergangenen Jahr geschätzt werden.
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.