Hybrid-DRG: Lymphknotenbiopsie kann sich für Radiologen lohnen
Die radiologische Mitgliedspraxis Das Radiologie Team in Baden-Württemberg hat bereits die ersten Hybriduntersuchungen erstattet bekommen. Eine Möglichkeit, die seit Januar 2026 für alle radiologischen Praxen in Deutschland besteht. Zwei ambulant durchgeführte Stanzbiopsien von Lymphknoten wurden mit jeweils rund 1.600 Euro als Hybrid-DRG von der Krankenkasse vergütet. Das ist kein Sonderfall der betreffenden Kasse, sondern lässt sich mit den seit 2026 geltenden Hybrid-DRG-Regelungen erklären.
Lymphknotenbiopsien gehören zum Leistungsspektrum der sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V. Dazu zählen u.a. perkutane Biopsien an Lymphknoten unter Steuerung durch bildgebende Verfahren (OPS 1-426 ff.) – also ein für interventionell tätige Radiologen relevantes Verfahren.
Welche Vergütung verbirgt sich dahinter?
Die Höhe der Vergütung lässt sich nicht allein am Eingriff festmachen. Aus den Falldaten wird mittels zertifiziertem Grouper die jeweils zutreffende Hybrid-DRG ermittelt. Für 2026 kommen bei Lymphknotenbiopsien – abhängig unter anderem von Diagnose und Fallkonstellation – unterschiedliche Hybrid-DRG infrage. Die Vergütungen liegen beispielsweise bei 1.629,74 Euro für die Hybrid-DRG R11M, 1.574,93 Euro für R14M und 1.796,18 Euro für Q03M. In einer anderen Fallkonstellation ist eine Vergütung von 2.011,30 Euro möglich. Auch wenn von diesem Honorar sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Untersuchung bestritten werden müssen (z.B. Pathologe, ggfs. Anästhesist, Nadeln etc.) wird deutlich, dass die Hybrid-DRG klar lohnenswerter ist als die alte EBM-Abrechnung (z.B. GOP 04244 = 17,45 € zzgl. Abrechnung der entsprechenden Bildgebung). Übrigens: Auch wenn der Begriff DRG es vermuten ließe, spielt eine Krankenhaus-Kooperation bei der Thematik Hybrid-DRG keine Rolle. Insgesamt gibt es 69 Hybrid-DRG, die Vertragsärzte aktuell abrechnen können. Details siehe unter: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-13/hybrid-drg-fuer-2026-stehen-fest-das-sind-die-neuerungen .
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Hybrid-DRG wird extrabudgetär als feste Fallpauschale vergütet. Sie umfasst grundsätzlich die Untersuchungen und Behandlungen einschließlich der Sachkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff in der Praxis erbracht werden. Eine parallele Abrechnung desselben Eingriffs nach EBM ist nicht möglich. Welche Hybrid-DRG und damit welche Vergütung im Einzelfall greift, wird anhand der Diagnose, des Eingriffs und weiterer Falldaten mithilfe einer speziellen Software (‚Grouper‘) ermittelt.
Vertragsärzte können z.B. ihre KV mit der Abrechnung der Hybrid-DRG gegenüber den Krankenkassen beauftragen. Manche KVen stellen Ihnen dabei einen zertifizierten Hybrid-DRG Grouper zur Verfügung. Aber auch private Abrechnungsstellen bieten diese Dienstleistung an.
Fazit:
Gerade für interventionell tätige Radiologen lohnt sich ein genauer Blick auf den Hybrid-DRG-Katalog. Die Lymphknotenbiopsie zeigt, dass inzwischen auch Leistungen erfasst sind, die zum ambulanten radiologischen Leistungsspektrum gehören. Entscheidend sind die korrekte OPS-Kodierung und das Grouper-Ergebnis. „Die Punktion von Lymphknoten unter sonografischer Steuerung ist eine häufige Methode die mutmaßlich vor allem Praxen, welche viel Mammadiagnostik machen anbieten können.“ erläutert Dr. Klaus Mott vom Radiologie-Team. Die Praxis verzeichnet regelhaft ein bis fünf Verdachtsfälle auf Lymphom pro Monat. „Insofern sind das zwar keine Unmengen, aber es kann sich rechnen“, konstatiert er.
Quellen: KBV: Hybrid-DRG – spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V; KBV/DKG/GKV-Spitzenverband: Regelungen zur Hybrid-DRG-Vergütung 2026, Stand 19.12.2025; Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Hybrid-DRG-Abrechnung; BfArM: OPS Version 2026.


