Erlössteigerung jenseits des EBM
Die Haupterlösbringer in einer radiologischen Praxis jenseits des EBM sind in der Regel die Privatpatienten. Nicht umsonst wird ihnen inzwischen bei den allermeisten Praxen im Servicebereich von der Terminvereinbarung bis zum persönlichen Arzt-Patientengespräch erste Priorität eingeräumt. Doch auch über das „normale“ GKV- und PKV-Geschäft inklusive BG-Patienten hinaus gibt es Erlös-Optionen, die viele unserer Netzpraxen bereits umsetzen. In diesem CuraCompact Schwerpunkt haben wir diese systematisiert und zusammengefasst mit dem Ziel anzuregen, als Praxis und vielleicht sogar als Netz aktiv zu werden.
Worum es geht…
Während beispielsweise viele Zahn-, Haut- und Augenärzte in größerem Umfang iGeLn, ist das Angebot von Selbstzahler-Leistungen in radiologischen Praxen überschaubar. Das liegt zum Teil an den eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten, zum anderen sicherlich auch an einem anderen Patientenzugang des Radiologen. In Zeiten von EBM-Einnahmerückgängen und verstärktem Wettbewerb in städtischen Lagen lohnt sich ein Status Update zum Thema. Was ist nach dem neuen Strahlenschutzgesetz überhaupt noch erlaubt? Welche Leistungen fragen die wirtschaftlich attraktiven Zielgruppen wie Präventionssuchende oder auch Kassen nach? Sind neue Screening-Programme, z.B. Lunge, am Horizont erkennbar? Rückenwind könnte auf jeden Fall die mpMRT der Prostata bekommen, die als Primärdiagnostik in der neuen S3-Leitlinie der urologischen Gesellschaft empfohlen wird.
Hier die Optionen im Überblick:
IGeL – was genau ist darunter zu verstehen?
IGeL sind Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Meist sind IGeL medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, deren Nutzen (so definiert das jedenfalls der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage) bisher nicht bewiesen werden konnte. Zumindest gehören sie nicht zum Leistungsumfang der GKV, sei es, dass die geforderte Indikation nicht gestellt werden kann (z.B. Mamma-MRT) oder gar keine EBM-Ziffer (z.B. Herz-MRT) vorhanden ist. Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwei Arten von Leistungen: medizinisch nicht notwendige, aber im Einzelfall sinnvolle Leistungen (z.B. sportmedizinische Untersuchungen) und Arztleistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden (z.B. Ultraschall der Brust oder der Halsschlagader, mpMRT der Prostata). Manche der Untersuchungen in der zweiten Kategorie übernimmt die GKV in bestimmten Risikofällen, andere bezahlen die Patienten aus der eigenen Tasche.
- Manche IGeL werden bei konkretem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung.
- IGeL können ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
- Wenn eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode vom höchsten Beschlussgremium des Gesundheitswesens negativ bewertet wurde, darf sie keine Kassenleistung werden. Als IGeL ist sie aber erlaubt.
Quelle: verbraucherzentrale.de
IGeLn nach dem neuen StrschG – was ist noch erlaubt?
Individuelle Gesundheitsleistungen in der Diagnostischen Radiologie mit CT/Röntgen dürfen nach der aktuellen Strahlenschutzverordnung nur bei vorliegendem Krankheitsverdacht angeboten werden. Das Mammographie-Screening ist dabei explizit eine Ausnahme, das projektierte Lungenscreening könnte eine weitere werden. Die vom Arzt erbrachte Beratung muss eindeutig darlegen, weshalb eine Leistung für den Patienten sinnvoll ist und warum die Krankenkasse sie nicht zahlt.
Bei den radiologischen IGeL gibt es durch das Strahlenschutzgesetz enge Grenzen. Das Strahlenschutzgesetz formuliert klar, dass jede Form von strahlendiagnostischer Früherkennung nicht übertragbarer Erkrankungen einer generischen Zulassung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Derzeit ist diese allein für Screening-Mammographien erteilt. Alle anderen Früherkennungs-Untersuchungen, bei denen Röntgenstrahlen zum Einsatz kommen, erfüllen weder die rechtlichen noch die fachlichen Voraussetzungen. Einzig die CT Lunge unterliegt einer aktuellen Neubewertung. Liegt keine Genehmigung der Landesbehörde vor, kann eine Praxis, die solche IGeL-Leistungen anbietet, wegen ordnungswidrigen Handelns mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Grünes Licht bei Krankheitsverdacht
Sehr allgemeine Risikofaktoren wie Umweltbelastung oder Stress rechtfertigen eine Früherkennungsuntersuchung mit Röntgenstrahlung nicht. Aber: Bei einem begründeten Krankheitsverdacht handelt es sich nicht mehr um eine Früherkennungsuntersuchung.
Wie geht man nun vor, wenn bestimmte Indikationen aus medizinischen Gründen eine Untersuchung nahelegen, der EBM dafür aber keine Ziffer vorsieht? So manche radiologische Praxis rechnet vorhandene EBM-Ziffern ab, z.B. die Ziffer für MRT Becken zur Prostata- oder die Ziffer für CT Thorax zur Herz-Diagnostik. Zwar wird aus wirtschaftlicher Sicht die EBM-Ziffer dem Aufwand der Untersuchung nicht ausreichend Rechnung tragen, aber Radiolog:innen haben ihre Gründe, dennoch so vorzugehen, z.B. Zuweiser- und Patientenbindung in einem wettbewerblich engen Umfeld.
Liegen bestimmte Indikationen vor, können Verfahren für nicht im EBM gelistete Leistungen durchaus privat in Rechnung gestellt werden. Das betrifft die Untersuchungen Mamma- und Herz-MRT, Tomosynthese, DXA wie auch Osteo- und Herz-CT. Einige definierte Indikationen zum Beispiel im Bereich Osteoporosediagnostik können zu einer Kostenübernahme der DXA-Leistung durch die Krankenkasse führen. In diesem Fall muss die Praxis den GKV-versicherten Selbstzahler auf diese Alternative aufmerksam machen, auch wenn die Praxis selbst DXA nicht anbietet, sondern die Diagnostik via Osteo-CT durchführt.
Radiologische Früherkennung von Kassen mit Ausnahmen unerwünscht
Nach dem Verständnis der Kassen gelten IGeL als Früherkennung. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) stellt unter www.igel-monitor.de Informationen und Updates zu individuellen Gesundheitsleistungen bereit und bewertet diese. Hier steht auch ganz konkret, dass die CT Früherkennung von Lungenkrebs, Darmkrebs und einer Verengung der Herzkranzgefäße gesetzlich nicht zugelassen sind. Sie werden daher auch im IGeL-Monitor nicht bewertet. Anders die MRT-Untersuchungen: Die Früherkennung von Brustkrebs und Alzheimer mittels MRT ist jeweils aufgeführt und tendenziell negativ bewertet. Begründung: Bei Symptomen greife die Kassenleistung, asymptomisch würde die Untersuchung entweder keine therapeutische Konsequenz nach sich ziehen oder mit zu vielen falsch-positiv Befunden die Patienten unnötig belasten. Die selbst zu übernehmenden Kosten für diese MRT-Leistungen werden mit 260 bis 580 Euro je Untersuchung angegeben.
Wenngleich die reine Früherkennung mit dem Einsatz ionisierender Strahlung ohne Krankheitsverdacht verboten ist, ist es von hier nicht weit zur gewünschten frühzeitigen Diagnose von Herzinfarkt begünstigenden manifesten Faktoren zur Prävention eines solchen. Trotzdem ist die Herzinfarkt-Prävention aus dem EBM ausgeklammert. Die Abrechnungsmöglichkeiten von Radiologen sind entsprechend divers. Sie reichen von Abrechnung unter anderer Ziffer (Thorax-CT) über Selbstzahlerleistung bis zu speziellen Kassenverträgen.
Darüber hinaus: hohe Anforderungen an die Vermarktung von IGeL
Wenngleich die Anzahl der möglichen radiologischen IGeL überschaubar ist, dürfen sie natürlich an die Patienten kommuniziert werden. Allerdings untersteht die Vermarktung dem Vorsatz der Übermittlung sachlicher Informationen. Anpreisende oder aufdringliche Werbung ist nicht zulässig. Die IGeL in der Radiologie müssen notwendig oder aus ärztlicher Sicht empfehlenswert und sinnvoll sein. Begründet wird dies über eine korrekte und transparente Indikationsstellung und eine seriöse Beratung gegenüber den Patienten. Das Gespräch muss falsche Erwartungen ausschließen, ebenso eine Verunsicherung der Patienten und stattdessen Aufklärungsarbeit leisten.
Bei Leistungen, die aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen sind, besteht die ärztliche Darlegungspflicht. In der Beratung sollen Ärzte den Stand der Wissenschaft und die vorliegenden Alternativen für die Behandlung erläutern. Nicht zuletzt sind die Behandlungskosten mitzuteilen. Mit den genannten Informationen aus der Beratung sollte eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt werden. Der Patient muss die Möglichkeit haben, sich weitere Informationen einzuholen, ggf. auch eine Zweitmeinung, welche ihm rechtlich zusteht.
Fasst der Patient den Entschluss, eine IGeL in Anspruch zu nehmen, wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag angefertigt. Darin werden die Leistungen anhand der GOÄ konkretisiert und ausdrücklich auf die private Bezahlung mangels Leistungspflicht der GKV hingewiesen. Pauschale Vergütungen sind unzulässig. Ganz schön aufwendig, wenn man bedenkt, dass eine Knochendichtemessung via DXA-Untersuchung in der Regel nur 50 € kostet (=Median, Quelle: wido Monitor, 2019). Trotzdem gibt es gut standardisierte Prozesse in radiologischen Praxen, die das IGeLn vereinfachen und rentabel halten.
Regionale Kassenverträge
Die Techniker Krankenkasse beispielsweise bietet bei Verdacht auf eine Erkrankung von Herz und Herzkranzgefäßen eine Diagnose via CT und MRT als Alternativuntersuchungen an, wenn Katheter-Untersuchungen vermieden werden sollen. Man kooperiert hier mit radiologischen und kardiologischen Leistungserbringern wie dem Diagnostikum Berlin und dem DEGEDI Bochum. Auch die DAK Berlin hat derweil ein interdisziplinäres Programm aufgelegt, dessen Teilnahme die Überweisung an beteiligte Fachärzte speziell zur Herz-CT/MRT ermöglicht, wenn Herzerkrankungen diagnostiziert und behandelt werden sollen. In Baden-Württemberg hat der Ärzteverbund MEDI einen ähnlichen Vertrag mit der AOK und der Bosch BKK abgeschlossen. Die Versorgung der Herzpatienten nebst bildgebenden High-Tech-Verfahren wird hier in die Hände der kooperierenden Kardiologen gelegt. Diese können entsprechend radiologische Praxen in die Versorgung einbinden. Doch für diese sind die zeitaufwendigen Herz-Diagnosen zum Sonderpreis nicht unbedingt attraktiv, kann man doch in derselben Zeit 2 bis 3 mal so viele Standard-MRTs fahren, wie ein Netzradiologe auf Nachfrage berichtet. Diese in solche Kassenverträge geschnürte Herzdiagnostik sei für seine Praxis mit breitem Diagnostik-Spektrum und großer Nachfrage seitens Patienten und Zuweisern ein für ihn und seinen Kollegen nicht sonderlich attraktives Feld.
Lungenkrebs-Screening: ein lukratives Geschäftsfeld?
Beim Mammographie-Screening ist das Fell des Bären bereits seit über einem Jahrzehnt verteilt. Die Akteure haben ihre Einheiten etabliert und hoffen, dass es noch lange so weitergeht. Von der ursprünglichen Forderung einer Teilnahmequote von 70 Prozent, um die Ziele und damit den Weiterbestand des Programmes zu sichern, hört man wenig bis gar nichts. Die Anfangsinvestitionen haben sich inzwischen amortisiert und das größte Problem scheinen willige Nachwuchsärzte und MTRA zu sein. Letztere benötigt man insbesondere in Einheiten, in denen kein Arzt ständig anwesend sein kann.
Derzeit existiert in Deutschland kein systematisches Screening auf Lungenkrebs. Die Low-Dose-CT gehört nicht zum Leistungsumfang der GKV. Eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) von 2020 erkennt den überwiegenden Nutzen von Lungenscreening mittels Low-Dose-CT für die Hochrisikogruppe an. Der beauftragende G-BA will nun (wahrscheinlich noch in diesem Jahr) auf Basis weiterer Untersuchungen über eine Zulassung entscheiden. Auch das Deutsche Zentrum für Lungenforschung treibt die Erforschung zur Etablierung einer Lungenkrebsfrüherkennung anhand der HANSE-Studie voran. Vieles ist momentan in Bewegung, viele Punkte sind allerdings auch noch offen, insbesondere die genaue Definition der Teilnahmeberechtigten an einem Lungenkrebs-Screening sowie die Finanzierung. Außerdem muss, falls es zum Screening kommt, festgelegt werden, wer die Untersuchung anbieten darf. So fordern die Deutsche Röntgengesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin einen qualitätsgesicherten Prozess an zertifizierten interdisziplinären Zentren.
Inwieweit niedergelassene radiologische Praxen als Screening-Einheiten aktiv werden könnten, ist offen. „Ein Lungenkrebs-Screening ist untersuchungstechnisch viel einfacher umsetzbar als zum Beispiel das Mammographie-Screening“, gibt sich ein Netzmitglied, Radiologe und Partner in einer den Programmverantwortlichen Arzt im Mammographie-Screening stellenden Praxis, zuversichtlich. Weiterhin sieht er Möglichkeiten, den Prozess durch KI-Einbindung effizient zu gestalten und sagt selbstbewusst: „Wenn ein Screening kommt, braucht es die Niedergelassenen!“
Prof. Dr. Ulrich Kauzcor ist ärztlicher Direktor der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Heidelberg und war im Radiologienetz durch verschiedene Aktivitäten als Referent und RaDiagnostiX – Prostata- Beirat schon wiederholt präsent. Darüber hinaus ist er Direktor des Translational Lung Research Center Heidelberg, einem interdisziplinären Zentrum für translationale Lungenforschung. Mit ihm ist das Radiologienetz über Vorstand Schmidt-Tophoff im kontinuierlichen Gespräch zum Thema Lungenscreening und hofft, dass dieses auf dem Radiologentag im November bereits konkretisiert und vertieft werden kann.
Prävention ist mehr als IGeL – Geschäftsfeld auch für radiologische Praxen?
Nicht erst in der Pandemie werden viele Menschen auf den Wert von Gesundheitsvorsorge gestoßen. Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen sind eher singulär und befinden sich in einem überschaubaren Katalog. Viel weiter ist das Feld der Präventionsmedizin. Zielgruppen hier sind sogenannte Präventanten. Darunter versteht man gesundheitsbewusste und -besorgte Selbstzahler und Privatpatienten, Medizin-Touristen aus schlecht versorgten Staaten und die Geschäftsleitungen bzw. Personalabteilungen von Mittelständlern und Großunternehmen, die ihren Manager:innen neben einem attraktiven Gehalt etwas bieten wollen. Für Kunden ist das Präventionsangebot in Deutschland maximal unüberschaubar mit geringer Kostentransparenz. Check-up-Untersuchungen liegen zwischen 1.000 und 4.000 €. Für viele Kunden am wichtigsten sind die am wenigsten lukrativen Bestandteile: das sorgfältige, empathische Anamnesegespräch in einem ansprechenden Ambiente und die sorgfältige körperliche Untersuchung sowie die therapeutischen Empfehlungen inklusive individuellem Life-Style-Coaching. Dazwischen liegt viel Labor- und Ultraschalldiagnostik und bei den hochpreisigen Angeboten auch Radiologie, häufig Ganzkörper- oder Kopf-MRT. Zumeist ist der Arzt oder die Ärztin, der die Patienten durch einen Check-up lotst, Internist, Kardiologe oder Allgemeinmediziner. Andere Fachgruppen wie Radiologen, Labormediziner, Urologen, Haut- und Augenärzte tragen Bestandteile zum Check-up bei, sind aber selten beim Präventanten voll sichtbar. Letztendlich ist das Geschäftsfeld Präventionsmedizin ein ganz anderes als die reine Versorgung von Patienten mit radiologischen Leistungen. Es gibt Überschneidungen bei den bildgebenden Verfahren, aber vom Check-up wird etwas ganz anderes als von einer gewöhnlichen radiologischen Untersuchung erwartet. Das beginnt bei der Terminvereinbarung und endet beim Arzt-Gespräch und stellt an Praxisteams und Ärzte besondere Anforderungen.
Erfahrungen aus der Conradia Medical Prevention
Die Conradia Medical Prevention fasst die Präventionsmedizin innerhalb der Conradia zusammen. Dabei wird das Firmenkundensegment bundesweit vertrieblich aus einer Hand betreut. Der Auf- und Ausbau dieses Bereichs erfordert einen langen Atem, denn von der Kontaktaufnahme bis zum Rahmenvertrag mit einem Unternehmen bis zur letztendlichen Inanspruchnahme der Check-up-Untersuchungen durch die berechtigten Manager:innen ist es immer noch ein gutes Stück Weg. Wobei zuvor in harten Verhandlungen Preise und Check-up-Bestandteile jedes Mal aufs Neue individuell mit dem jeweiligen Firmenvertreter zu verhandeln sind.
Eher historisch gewachsen sind die Schwerpunkte der drei Präventionsstandorte zu sehen. In Düsseldorf wurden durch den Voreigentümer und EPC-Gründer Nixdorff insbesondere Firmen in Nordrhein-Westfalen angesprochen. München hatte sich auch als touristischer Magnet insbesondere für internationale Kunden (aus Russland und den arabischen Ländern) angeboten. Diese internationale, durchaus zahlungskräftige Klientel entspricht häufig nicht dem typischen Check-up suchenden Firmenkunden oder Selbstzahler. Vielmehr hat die deutsche medizinische Versorgung in vielen Ländern einen sehr hohen Stellenwert und lockt Patienten mit vorhandenen und weiter abzuklärenden Krankheiten nach Deutschland. In vielen Fällen kommen diese Patienten dann auch wieder im Rahmen eines kontinuierlichen Screenings.
In Hamburg wiederum hat sich das Medizinische PräventionsCentrum Hamburg (MPCH) von Professor Bamberger über viele Jahre einen guten Ruf für Gesundheits-Checks weit über die Hamburger Landesgrenze hinaus aufgebaut. Von diesem profitiert nun auch die Conradia. So wurde bei einer Studie des Handelsblatts im Jahr 2019 das MPCH bzw. Conradia Hamburg im Bereich Check-up-Zentren mit Platz 1 ausgezeichnet (siehe Abbildung rechts). Ein Blick auf die Webseiten der weiterhin platzierten Zentren zeigt wieder dieses heterogene Bild der Präventionsmedizin mit den diversen medizinischen Schwerpunkten, die u.a. auch mit den ärztlichen Akteuren der jeweiligen Präventionszentren zusammenhängen. Die Radiologie spielt häufig bei den Angeboten nicht die erste Geige, sondern kommt als Wahlleistung hinzu.
In Hamburg hat sich der Schwerpunkt nach Übernahme der MPCH und nach Anschaffung eines nagelneuen Hightech 3 Tesla-Geräts ein wenig verändert. In einem Komplett-Check bildet die Ganzkörper-MRT heute finanziell knapp 40 Prozent des Rechnungsbetrags ab. Darüber hinaus bilden die Laborleistungen und die Herzdiagnostik hohe Anteile am Gesamtpreis der Leistung. Günstig ist auch, dass im MPCH ein eigenes Labor betrieben wird. Bereits beim Einbau des neuen MRT und der Umgestaltung des Präventionsstandorts wurde darauf geachtet, die Auslastung des neuen Geräts zu optimieren, in dem Check-up Kunden und radiologische Privatpatienten untersucht werden. Klar ist: für die Ganzkörper-MRT im Rahmen eines Check-ups sind die Anforderungen andere als für „normale“ MRT-Untersuchungen. Die zeitliche Belegung des Gerätes liegt bei mindestens 40 Minuten, die Anforderungen an das Untersuchungspersonal umfassen ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten (teilweise inklusive Fremdsprachen) und besondere Empathie und Serviceorientierung. Auch die Befunder müssen sich beim Ganzkörper MRT im Rahmen des Check-ups zeitlich stark einbringen.
Einen großen Nachteil hat die Präventionsmedizin, insbesondere mit Schwerpunkt auf der Zielgruppe der internationalen Patient:innen. Sie ist großen Schwankungen unterworfen. Diese können Währungskurs bedingt sein oder aufgrund internationaler Krisen entstehen. Dieses Mal hat die Pandemie hier tiefe Spuren hinterlassen, vor allem in München, wo in Normalzeiten über die Hälfte der Kunden aus dem Ausland kommen. Auch am Präventionsstandort der Conradia Hamburg in Falkenried sind die Umsätze aus der Versorgung internationaler Patienten 2020 im Vergleich zu 2019 um 70 Prozent zurückgegangen. Da diese im Vergleich nicht ganz so stark wie in München ins Gewicht fallen, lag der Umsatzrückgang in der Prävention der Conradia Hamburg insgesamt 2020 nur bei 20%.
Teil eines Präventionsangebots werden?
Wen diese Anforderungen nicht abschrecken, der kann sich beispielsweise als Baustein in einem Präventions-Gesamtpaket einbringen. So gibt es Anbieter wie den Radiologen und Präventionsmediziner Dr. Agron Lumiani aus Bielefeld, der seit 14 Jahren ein interdisziplinäres Vorsorgeangebot unter dem Label Alta-Klinik vermarktet. Die Seite im Internet ist übersichtlich aufgemacht, Interessierte finden ein transparentes Pricing zu allen möglichen radiologischen Leistungen. An zehn Standorten in Deutschland vertreten, bietet Alta-Klinik die Präventionsleistungen mit Kooperationspartnern vor Ort an.
Ein weiterer bundesweit auftretender Anbieter im Bereich Prävention inklusive radiologischer Leistungen ist das holländische Unternehmen Prescan. Dieses arbeitet mit niedergelassenen Partnerpraxen in ganz Deutschland zusammen, unter anderem auch zwei Netzpraxen. Diese berichten, dass der Gesamtprozess durch den Anbieter gesteuert wird und Prescan mit den Patienten direkt abrechnet. Die Radiologie erhält von Prescan ein vorher festgelegtes Honorar als Konsiliarleistung. Immerhin kamen vor der Pandemie circa ein bis zwei Präventant:innen pro Woche über diesen Vertriebskanal. Interessant für Praxen in Grenzregionen sind auch ausländische Anbieter, die ihre Präventant:innen für Scans durchaus gerne nach Deutschland schicken. So sind etwa bei Privatescan, einem niederländischen Anbieter sechs Radiologie-Standorte in Deutschland gelistet, natürlich eher aus Nordrhein-Westfalen.
Ein gemeinsames Radiologienetz-Angebot als Geschäftsidee?
Auf der Suche nach spannenden gemeinsamen Projekten könnte die Diskussion im Radiologienetz gestartet werden, ob es Interessenten gibt, die sich auf das sehr spezielle Geschäftsfeld Präventionsmedizin mit den genannten Anforderungen der Interdisziplinarität, der lukrativen, aber anspruchsvollen Klientel und vielen regulatorischer Details auch steuerrechtlicher Art, einlassen wollen. Mit der bundesweiten Abdeckung des Radiologienetzes ist zumindest eine gute Voraussetzung gegeben, ein solches Projekt gemeinsam laut zu denken. Mit radiologie.de steht eine der besten Adressen im Netz für die Vermarktung zur Verfügung. Weiterhin ist anzunehmen, dass die Ganzkörper-MRT in Zukunft in der präventivmedizinischen Diagnostik eine zunehmend wichtigere Rolle einnehmen wird (kürzere Verweildauer / höhere Auflösung / kürzere Röhre). Dies zeigt auch die Einbindung der Ganzkörper-MRT in die NAKO-Studie (https://nako.de/allgemeines/was-ist-die-nako-gesundheitsstudie/das-besondere-an-der-nako/). In fünf ausgewählten Zentren wird bei 30.000 Langzeit-Studienteilnehmenden das bildgebende Verfahren der Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt.
Trotzdem sollte man – bei aller Aufgeschlossenheit, extrabudgetäre Felder zu erschließen – zur spitzen Feder greifen: möglichen Einnahmen eines zunehmend gesundheitsbewussten und zahlungskräftigen Präventions-Segments im Privat-, Firmen- oder Auslandsmarkt steht der mühsame und langfristige Aufbau eines neuen Geschäftsmodells mit wettbewerbsfähiger Produkt-/Preisgestaltung, Vermarktung, Er-
schließung neuer Vertriebskanäle und interdisziplinärer Kooperationspartner gegenüber. Das Ganze ist, wie der Wegbruch gerade der internationalen Patienten in der Pandemie zeigt, auch kein vollkommen stabiles Geschäftsmodell. Ein spannendes Feld, aber durchaus kein Selbstläufer.
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