Elektronische Patientenakte (ePA)
Zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Versorgung am 1. Juli 2021 stand die Technik für die Praxen der niedergelassenen Ärzte noch nicht flächendeckend bereit. Mit Wirkung ab 1. Oktober 2021 werden die Ergebnisse eines regionalen Modellversuchs auf der Bundesebene ausgewertet. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), spricht von einem „eher symbolischen Startsignal“. Die ePA werde irgendwann zukünftig zum Versorgungsalltag gehören, so erklärt er, das werde aber noch einige Zeit dauern. Denn anfangs stünden im Wesentlichen PDF-Ordner bereit, die nicht gerade einen schnellen Überblick beispielsweise über die Vorerkrankung der Patienten ermöglichten.
In der Einführungsphase der ePA ist „Sand im Getriebe“. Die größte deutsche Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse (TK), verzeichnet bei rund 10,7 Mio. Versicherten gerade mal 180.000 ePA-Nutzer. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, hat jüngst vorgerechnet, dass es bei dem derzeitigen Tempo der ePA-Einführung rund 72 Jahre dauern werde, bis alle TK-Versicherten mit einer ePA ausgestattet seien.
Die Einführung der ePA wird durch eine heftige Auseinandersetzung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, unterstützt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf der einen Seite und Ulrich Kelber, dem Beauftragten der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf der anderen Seite, belastet.
Der BfDI sieht bei den bisherigen Plänen der Krankenkassen für die erste Ausbaustufe am 1. Januar 2022, die sich nach den Vorgaben des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) richten, einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Im Streit steht die Forderung an die Krankenkassen, das „Zugriffsmanagement der ePA“ so auszugestalten, dass das „feingranulare Management“ der Daten möglich ist. Der BfDI möchte zudem die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, schon zum 1. Januar 2022 in ihren Geschäftsräumen die Möglichkeit zu schaffen, die auf der ePA gespeicherten Daten einzusehen und gegebenenfalls die Zugriffsrechte zu ändern.
Das BAS ist die Aufsichtsbehörde für die bundesunmittelbaren Krankenkassen. Die Behörde fordert die Kassen auf, gegen die Weisung des BfDI Klage zu erheben. „Wir halten es für zwingend erforderlich, dass Sie – schon aus Gründen der eigenen Rechtssicherheit – gegen diese Anweisung gerichtlich vorgehen werden“, heißt es in einem Schreiben des BAS an vier große Ersatzkassen. „Wir können keine Hinweise erkennen, dass ein Angebot der elektronischen Patientenakte in der gesetzlich normierten Spezifikation gegen geltendes Recht verstößt“, heißt es weiter. „Wir unterstützen Sie gerne im weiteren gerichtlichen Verfahren.“
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen
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