Einführung der elektronischen Patientenakte mit Stufenkonzept

Die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen bietet mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen große Chancen zur Gewährleistung einer effizienten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Versicherten, ist die Bundesregierung überzeugt.

Die ePA ist eine eigene Akte für Versicherte, die sie selbst verwalten können. Sie schafft Transparenz in der Gesundheitsversorgung und ermöglicht den Austausch von Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichten, zwischen Versicherten, ihren Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie weiteren Leistungserbringern. Welche Dokumente in der ePA gespeichert werden und wer welche Informationen einsehen darf, entscheiden allein die Versicherten.

Die in der ePA gespeicherten Informationen bieten eine wichtige Grundlage dafür, dass Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie weitere Leistungserbringer einen besseren Überblick über Gesundheitszustand und Krankengeschichte der Versicherten erhalten.

Durch die bessere Verfügbarkeit der medizinischen Daten kann die ePA für die Therapieentscheidung der Leistungserbringer einen wesentlichen Mehrwert leisten. Zeitaufwendige, medizinisch belastende und kostenintensive Mehrfach-Untersuchungen können vermieden und mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Versicherten gewonnen werden. Auch die Versicherten selbst werden besser über ihre Gesundheitsdaten informiert, indem vielfältig eingehende Informationen aus unterschiedlichen Quellen des Gesundheitswesens einfach und transparent zugänglich sind sowie an einem zentralen Ort gebündelt werden.

Die Einführung der ePA wurde planmäßig zum 1. Januar 2021 gemäß einem Stufenkonzept gestartet:

  • Die ePA der Krankenkassen wird als erste Stufe zum 1. Januar 2021 für Versicherte zum Download zur Verfügung gestellt. Dies bietet die Grundlage dafür, dass Versicherte ihre persönlichen Gesundheitsinformationen in die ePA einstellen und dort verwalten können.
  • Zugleich beginnt mit der zweiten Stufe ab 1. Januar 2021 eine umfangreiche Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern. Die Grundlage für diese Testphase ist, dass die ePA der Krankenkassen im Live-Betrieb sind. Dies ermöglicht erst die finale Testung im Gesamtsystem des deutschen Gesundheitswesens und ist bei einem Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung unverzichtbar. Die Konnektorhersteller werden sich planmäßig an dieser Testphase beteiligen. Ziel ist es, den Teilnehmerkreis bereits während der Testphase auf der Leistungserbringerseite kontinuierlich zu erweitern.
  • Nach erfolgter Testphase und finaler Zulassung beginnt dann die dritte Stufe in Form der flächendeckenden Vernetzung der ePA. Entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte bis zum 1. Juli 2021 über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen.
  • Die Updates der Praxisverwaltungssysteme der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Konnektoren werden gemäß dem Stufenkonzept zur Verfügung stehen. Die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Versicherten nach § 349 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) folgt ebenfalls dem Stufenmodell.

Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.