Das Ende der Maskenpflicht? Welche Rechte haben Praxen jetzt?

Seit Sonntag, dem 3. April 2022 gilt in vielen Bereichen des alltäglichen Leben die Maskenpflicht nicht mehr. Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen die Bundesländer jeweils in ihren Verordnungen regeln, ob in Arztpraxen noch die Pflicht gilt. Wo dies nicht passiert bzw. nicht gilt, überlegen Ärzte nun, ob sie Gebrauch von ihrem Hausrecht machen dürfen, um den zusätzlichen Schutz weiterhin beizubehalten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dazu mit ihren Rechtsberatern und denen der Kassenärztlichen Vereinigung eine Prüfung veranlasst. Ergebnis: Ärzte dürfen das Hausrecht anwenden! Im Rahmen ihrer Hygienekonzepte hätten sie auch nach ab April noch das Recht, nur Personen mit einer Maske den Zutritt zu ihren Räumen zu gestatten, um so den Schutz der Patienten und Mitarbeitenden vor Infektionen zu gewährleisten.

„Die Prüfung, ob die konkrete Maßnahme – auch die potentielle Maskenpflicht – in der Praxis ein pro­bates Mittel ist, steht jedem Arzt im Rahmen seiner Organisationshoheit zu und erfolgt nach den Maß­stäben der Medizin als Fachwissenschaft“, hieß es am 30. März aus der KBV.

 

Quelle: www.aerzteblatt.de/nachrichten/133025/KBV-und-KVen-sicher-Aerzte-duerfen-auf-Maskenpflicht-in-Praxis-bestehe


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