Aus den Vollversammlungen

Der Schwerpunkt der Frühjahresvollversammlungen lag auf der Zukunft der Nuklearmedizin (NUK) in der radiologischen Praxis. Diese Fragestellung bildete das Titelthema im vergangenen CuraCompact (Ausgabe 1/2018), der parallel zu den Veranstaltungen erschien.

Zusammenfassung der Diskussion zum Schwerpunktthema „Die Zukunft der Nuklearmedizin in der radiologischen Praxis“

Carsten Krüger, Prokurist der Curagita, stellte einführend die Ergebnisse der Umfrage unter den Netzmitgliedern vor. Isoliert als Profit Center gerechnet, trägt die NUK in der typischen Netzpraxis wenig bis gar nichts zum Praxisgewinn bei. Anlass der Diskussion um ihre Zukunft innerhalb der radiologischen Praxen ist vor allem ein Nachfolgeproblem beim Ausscheiden von Praxispartnern. Insbesondere durch die Änderung der Weiterbildungsordnungen erwerben Radiologen keine Fachkunde NUK mehr. Vice versa können Nuklearmediziner keine „eingehenden Kenntnisse bzgl. MRT“ mehr erlangen, welche die Voraussetzung der Abrechnungsgenehmigung für MRT-Untersuchungen durch Nuklearmediziner darstellen.

Dies ist besonders in Baden-Württemberg unternehmerisch relevant, da so beispielsweise bei Mehrfachuntersuchungen im MRT das Budget optimiert werden kann. In Rheinland-Pfalz stellt sich die Situation anders dar. Hier berechnen sich die Erlöse aus der NUK wie aus der Radiologie auf der gleichen Basis der Leistungsanforderung des Vorjahresquartals. Daneben hängt der Stellenwert eines nuklearmedizinischen Angebots von der Lage der Praxis, ihrer konkreten Wettbewerbssituation sowie den Anforderungen der Top-Zuweiser ab. Letzteres gaben 88% der befragten Mitglieder zur Antwort. Fast Dreiviertel der Befragten wollen demnach auch künftig in NUK-Geräte investieren. Als fachliche Schwerpunkte einer Praxis, für die nuklearmedizinische Verfahren besonders wichtig sind, wurden Schilddrüsen-, Skelett- und Herzdiagnostik genannt, gefolgt von Nephrologie/Urologie und Onkologie. In Baden-Württemberg haben rein nuklearmedizinisch tätige Praxen die Möglichkeit, Praxisbesonderheiten geltend zu machen, um so einen höheren RLV-Fallwert zu erhalten, wenn ihr Leistungsbedarf je Fall über dem Fachgruppendurchschnitt liegt. Insgesamt wurde durchaus

kontrovers diskutiert, wie hoch der Beitrag nuklearmedizinischer Verfahren für eine umfassende Diagnostik ist. Darüber hinaus sehen sich die Praxen vor der Herausforderung, die verfügbaren Vertragsarztsitze in der Praxis zu halten. Außerdem wurde herausgearbeitet, dass die wirtschaftliche Bedeutung von NUK-Sitzen immer im Zusammenhang mit dem gesamten diagnostischen Angebot der Praxis gesehen werden muss.

An verschiedenen Fällen zeigte Carsten Krüger, dass NUK-Sitze in radiologischen Praxen vor allem in

Baden-Württemberg und seit 2018 auch in Bayern lukrativ genutzt werden können. Bei strategischen

Entscheidungen sind diese Konstellationen zu berücksichtigen, insbesondere unter dem Aspekt, dass Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs relativ kurzfristig eine Neubewertung der Situation erfordern können.

Bericht aus dem Fachbeirat/Berufspolitik/DeRaG

In einer kurzen Nachlese zur Bundestagswahl wurden die Pläne des designierten Gesundheitsministers

Jens Spahn vorgestellt und über die Kernpunkte des GroKo-Vertrages berichtet. Mit der Konkretisierung einer GOÄ-/EBM-Reform ist wohl nicht vor 2020 zu rechnen.

Anschließend wurden die Ergebnisse der Fokusgruppen-Sitzung RaDiagnostiX – Prostata präsentiert. Die beteiligten Praxen wollen in einen weiteren Qualitätssprung durch Geräte-Kalibrierung auf Universitätsniveau investieren und ihre damit noch besser vergleichbaren Fälle und Erkenntnisse auf dem Röko 2019 veröffentlichen. Außerdem soll durch ein mobiles Fusionsbiopsiegerät ein finanzieller Anreiz für zuweisende Urologen geschaffen werden. Die jährliche Fortbildung wird am 14./15. September 2018 in Planegg stattfinden.

Die Idee, das Thema Lungenkrebs-Früherkennung im Netz voranzutreiben – sei es als Unterstützung zur Einführung eines Screenings (siehe auch CuraCompact Ausgabe 1/2018, S. 19f.) oder als qualitätsgesicherte, fachübergreifende Privatleistung – wurde von den Vollversammlungsteilnehmern kritisch diskutiert. Eine Chance stellt die Änderung im Strahlenschutzgesetz dar, nach der der Einsatz von Röntgenstrahlung künftig für bestimmte qualitätsgesicherte individuelle Früherkennungsmaßnahmen zugelassen werden soll – eine zumindest bedenkenswerte Konstellation bei der Diskussion einer möglichen Ausweitung von RaDiagnostiX – Prostata (als fachübergreifendes, qualitätsgesichertes Versorgungsangebot) auf weitere Indikationen.

Der Vorschlag, das Thema „Radiologie 2030“ durch eine gemeinsame „Zukunftswerkstatt“ zu vertiefen, stieß bei den Teilnehmern auf Interesse. Ein konkreter Terminvorschlag folgt.

Zuletzt wurde kurz auf den MTADialog verwiesen, der einen Artikel zum MTA-Fachkräftemangel veröffentlicht hat, welcher sich auf empirische Daten der Radiologienetz-Studie zu diesem Thema stützte. Lesen Sie dazu mehr auf https://www.curacompact.de/mtra-fachkraeftemangel-ein-appell-an-die-kuenftige-groko/.

Kontrastmittel-Ausschreibungen Stand

Die Kontrastmittel-Abrechnungspreise mit den Kassen sind als Folge der Ausschreibungen um mehr als 50 % gesunken. Vor diesem Hintergrund wurde noch einmal appelliert, dass die Netzpraxen ihre benötigten Kontrastmittel (GKV und PKV) weiterhin über den Verbundeinkauf und nicht direkt beim Hersteller beziehen. Dabei achtet Curagita im Sinne der Praxis jederzeit auf Ausschreibungskonformität.

Neues aus der DeRaG

Im Rahmen der ersten gemeinsamen Unternehmung zwischen DeRaG und Netzpraxen wurde am neuen Standort Planegg der Diagnostik München eine Apparategemeinschaft in Kooperation mit der Radiologie München Süd West und einer weiteren Netzpraxis gegründet – bisher mit rundum positivem Feedback (siehe auch CuraCompact Ausgabe 1/2018, S. 16).

Seit dem 1.1.2018 ist das erste DeRaG-MVZ in Berlin am Start, welches aus einer Fusion von zwei Einzelpraxen entstand. Das zweite DeRaG-MVZ in Berlin wird seit dem 1.4.2018 in Friedrichshain betrieben. Im Sommer soll eine geplante Sitzerweiterung in Kraft treten.

Neues aus dem Netz

Der CuraTop-Vertrag mit in Summe 680 Tsd. € Einsparungen allein für die beteiligten Netzpraxen in 2017 war netzseitig ein voller Erfolg. Nun hat Siemens eine Änderung des Vertrags durch Kündigung eingeleitet. Für alle bestehenden CuraTop-Verträge gilt dabei Bestandsschutz.

Sonstiges

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Im Großen und Ganzen sind deutsche Unternehmen bzw. Praxen hierfür schon gut aufgestellt. Es gilt dennoch, die Praxis fit zu machen (siehe insbes. zur Webseite die CuraCompact-Ausgabe 1/2018, S. 38f. und allgemein S. 36-37). Bei Fragen oder dem Wunsch nach Erweiterung des CuraProtect-Pakets um einen externen Datenschutzbeauftragten können Sie sich an Frau Butzmann (abucuragita.com oder 06221/5025120) wenden.

Ein Pilotprojekt zur Vermittlung spanischer MTRA startete im 2. Quartal 2018 für die DeRaG und steht auch MTRA suchenden Netzpraxen zur Verfügung. Ansprechpartner: Netzmanagement (netzmanagementcuragita.com).

 

Ihre Ansprechpartner:

DeRaG

Dr. Johannes Schmidt-Tophoff

jstcuragita.com

Berufspolitik

Dr. Michael Kreft

mikcuragita.com

Organisation Vollversammlung

Eva Jugel

ejucuragita.com