KV Nordrhein begrenzt Abrechnungsvolumen MRT

Die KV Nordrhein hat mit Beginn des 2. Quartals 2025 für Radiologen und Nuklearmediziner Grenzen für die Mengenentwicklung bei MRT-Untersuchungen festgelegt. Künftig werden die QZV-Fallwerte für alle Leistungsfälle, die das doppelte des anteiligen Fachgruppen-Ø überschreiten, um 75 % reduziert. Für BAGen, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten wird die Gesamtzahl der Leistungsfälle aller Ärzte dieser Praxis herangezogen und mit dem individuellen Fachgruppendurchschnitt verglichen. Die Reduzierung erfolgt nur für die Leistungsfälle, die den Durchschnitt um mehr als 200 % überschreiten. Für die Berechnung des jeweiligen QZV gilt dann die Formel:

Der Fachgruppen-Ø ergibt sich aus der Division der QZV-Fälle aller Radiologen bzw. Nuklearmediziner und der abrechnenden Ärzte - jeweils bezogen auf den Tätigkeitsumfang. Die KVNO verfolgt mit dieser mengenbegrenzenden Maßnahme das Ziel, die „Preise“ (Fallwerte) für die QZV zu stabilisieren. Ob dies gelingt, bleibt zunächst offen. Die Veröffentlichung der QZV-Fallwerte für das Quartal 2/2025 gibt keinen Aufschluss darüber, wie hoch die Durchschnittswerte sind. Wenn alle Praxen ihre Mengen weiter steigern, steigt auch der Fachgruppendurchschnitt und der Druck auf die QZV-Fallwerte bleibt bestehen. Bestraft werden dann in erster Linie die Leistungsstärksten. Die Regelungen im Einzelnen finden Sie unter: Honorarverteilungsmaßstab | KV Nordrhein Bitte sprechen Sie das CuraFee Team bei Fragen und Anmerkungen gerne direkt an oder nehmen Sie am 29. April 2025 am „Meet-the-expert“ mit Carsten Krüger teil. Die Einladung folgt.

 

Beschlussfassung HVM downloaden als PDF