Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) geplant

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (GPVG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz werden Rechtsänderungen in verschiedenen Versorgungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht.

Für den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung sind die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten für den Abschluss von Selektivverträgen zwischen ärztlichen Organisationen und den gesetzlichen Krankenkassen von besonderem Interesse. Derzeit ermöglichen die Regelungen zur besonderen Versorgung nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nur in engen Grenzen Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Die Neuregelungen zielen darauf ab, die Spielräume hierfür zu erweitern und regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen. 

Die Versorgung von Schwangeren durch Förderung zusätzlicher Hebammenstellen (Hebammenstellen-Förderprogramm) steht ebenfalls auf der politischen Agenda im Hause Spahn. In einem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Gutachten zur Situation der Geburtshilfe in Krankenhäusern wurde aufgezeigt, dass zwar kein genereller Hebammenmangel vorliegt, die Betreuungsrelationen von Hebammen/Entbindungspflegern zu Schwangeren jedoch regional sehr unterschiedlich ausfallen und es gerade auf großen Geburtsstationen insbesondere in Großstädten immer wieder zu Belastungsspitzen und Personalengpässen kommen kann. Ziel der vorgesehenen Maßnahme ist daher die Verbesserung der stationären Hebammenversorgung von Schwangeren durch die Einstellung von zusätzlichem Personal.

Mit der Sicherung einer hinreichenden Anzahl an Pflegefachpersonen und weiteren beruflich Pflegenden soll die Voraussetzung für eine gute und professionelle Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Das im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung erarbeitete wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen soll mit einem ersten Umsetzungsschritt auf den Weg gebracht werden. In Richtung solch eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments sollen deshalb für Pflegeeinrichtungen weitere bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert werden.