Vergütungsverhandlungen 2018

Die Honorarrunde 2018 ist für die Ärzte nicht „erfreulich“ gelaufen, sagte ein insgesamt enttäuschter Verhandlungsführer Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), nach der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses für die ärztlichen Leistungen am 19. September 2017. Der KBV-Chef sprach von einem „unzulänglichen“ Schiedsspruch und warf den Krankenkassen eine „absurde“ oder auch „irrationale“ Verhandlungsstrategie vor. Gassen hatte sich vor dem Hintergrund des unbefriedigenden Verhandlungsergebnisses für die Rückkehr zu Verhandlungen mit den einzelnen Kassenverbänden und Einzelkassen ausgesprochen.

Ein Kontrastprogramm zu der Bewertung des Verhandlungsergebnisses liefert der GKV-Spitzenverband: „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“, sagt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Die Eckpunkte der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses:

• Der Orientierungswert („Preis“) wird um 1,18 % erhöht. Der Orientierungswert steigt damit von 10,53 Cent auf 10,65 Cent. Das finanzielle Volumen dieser Anhebung wird vom GKV-Spitzenverband auf 437,8 Mio. Euro veranschlagt.

• Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung steigt nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Mio. Euro.

• Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Mio. Euro gerechnet.

• Für die Stärkung des nichtärztlichen Personals erhalten die niedergelassenen Ärzte zusätzlich 50 Mio. Euro.

• Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro, rechnet der GKV-Spitzenverband vor. Das entspräche einer Vergütungsanhebung von etwa 3 %.

• Die Vereinbarung zum Orientierungswert ist nur der Einstieg in die regionalen Vergütungsverhandlungen. Im Hinblick auf die gesetzliche Systematik sind die genauen Ergebnisse für die Vertragsärzte erst nach Abschluss der Verhandlungen auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu erkennen.

Die KBV rechnet allerdings etwas anders: Sie akzeptiert nicht die Einbeziehung des Betrags für die Stärkung des nichtärztlichen Personals (50 Mio. Euro), da dieser schon vorher vereinbart war. Außerdem rechnet sie nicht die extrabudgetären Leistungen ein, so dass sie zu einer anderen Gesamtbewertung gelangt

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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