Vergütung in der sektorenübergreifenden Versorgung

Im internationalen Vergleich hat Deutschland überdurchschnittlich viele Krankenhausfälle. Dabei könnte ein Teil der Patienten auch kostengünstiger ambulant behandelt werden. Eine neue, eigenständige Vergütung für ausgewählte Behandlungsanlässe könnte laut Experten dazu beitragen, dieses ambulante Potenzial zu heben und Kosten zu sparen. Derzeit unterscheiden sich die Kosten für Behandlungen, die prinzipiell sowohl stationär als auch ambulant möglich wären, teilweise erheblich.

Das verdeutlichen Experten vom IGES-Institut, einem unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, anhand von vier Fallbeispielen für Diabetes mellitus, nicht schwere kardiale Arrhythmien, Schlafapnoe/Polysomnographien sowie gastroenterologische Erkrankungen. Dies geschah im Rahmen einer Analyse für das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland.

Dabei reicht die Spannbreite der Mehrkosten der stationären gegenüber der ambulanten Behandlung von etwas über zehn Prozent bis zum 16,6-fachen. Die Gegenüberstellung orientiert sich dabei jeweils an den häufigsten Diagnosen und Prozeduren, die Krankenhäuser bei Ab-rechnung der entsprechenden DRG-Fallpauschalen dokumentieren. Relativ gering sind die Unterschiede bei gastroenterologischen Erkrankungen, wenn Patienten maximal eine Nacht in der Klinik bleiben: Dann übersteigt die stationäre Behandlung mit 623 Euro die ambulante Behandlung in Höhe von 549 Euro lediglich um 13,5%. Die Kosten für die stationäre Behandlung der Schlafapnoe bei ebenfalls maximal einer Krankenhausnacht liegen hingegen bereits ein Drittel höher, bei 640 Euro statt bei 477 Euro.

Um ein Vergütungssystem wie vorgeschlagen zu ermöglichen, sind jedoch zunächst zentrale konzeptionelle Voraussetzungen zu klären. Dazu gehören Fragen der Abgrenzung der Behandlungsanlässe, die orts- bzw. sektorenunabhängig zu vergüten wären, sowie die Frage, welche Kostenstrukturen als Referenz für eine einheitliche Vergütung herangezogen werden sollten. Darüber hinaus wären noch weitere Anpassungen der Rahmenbedingungen nötig. So müssten etwa für den Bereich sektorenunabhängig vergüteter Leistungen die Grenzen zwischen den jeweiligen Honorar- und Ausgabenbudgets aufgehoben werden.

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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