Update Mammographie Screening mit 70+

Seit dem 1. Juli ist das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs auch für Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren zugelassen. Vor einem Jahr berichteten uns drei programmverantwortliche Ärzte/innen, wie sie sich darauf vorbereiten (Ausgabe 2/23). Zeit für eine neue Einschätzung.

Zur Erinnerung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Frühjahr 2021 einen Auftrag zur Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening-Programm erteilt und nach Vorlage der Ergebnisse Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren zur Teilnahme am Programm ab dem 1. Juli 2024 zugelassen. In den EBM Katalog wurden unter anderem das Aufklärungsgespräch, die Abklärungsdiagnostik sowie die Röntgenuntersuchung für die neue Altersgruppe aufgenommen. Die KBV begrüßt die Anhebung der Altersgrenze und empfiehlt Screening-Einheiten und hausärztlichen sowie gynäkologischen Praxen, ihre Patientinnen auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Auch auf Seiten der programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzte wurde der Schritt positiv aufgenommen.

Wie bereiten sich die Screening-Einheiten darauf vor?

Prof. Matthias Kerl von der Radiologie Darmstadt zählt zu den Befürwortern der Altersausweitung und rechnete vor einem Jahr mit einem Zuwachs von 30 Prozent bei den Teilnehmerinnen in der Praxis. Um Personalengpässe zu vermeiden, hat sich die radiologische Praxis und Screening-Einheit für Südhessen frühzeitig Personal aufgebaut. „Wir haben schon 2023 damit begonnen und auch 2024 MTR und MFA im Screening ausgebildet. Die Gesamt-Screeningzeit konnte dadurch an zwei Tagen die Woche zeitlich ausgeweitet werden, um die erwartbare Nachfrage bedienen zu können“ berichtet Prof. Kerl. Mitte Juli sei die Nachfrage allerdings noch verhalten gewesen und man habe in den ersten beiden Wochen etwa zwanzig Screenings bei Patientinnen der neuen Altersgruppe durchgeführt. Prof. Kerl schreibt dies der sommerlichen Urlaubszeit sowie dem Zeitversatz beim Terminmanagement über die Zentrale Vergabestelle zu und ist sicher, dass die Nachfrage anziehen wird. Für die Zukunft soll auch der Gerätebestand für mehr Untersuchungen ausgebaut werden, wofür ein neuer Standort der Praxis notwendig sei.

Anforderungen an Screening-Einheiten flexibilisiert

Schon im letzten Jahr hatten programmverantwortliche Ärzte Bedenken geäußert, was die Gerätekapazitäten und Bereitstellung qualifizierten Personals anbelangt. Als Reaktion haben die KBV und der GKV-Spitzenverband die Vorgaben für die Mammographie-Screening-Einheiten ab dem 1. Juli 2024 flexibilisiert. Es können damit drei statt zwei Ärzte gemeinsam einen Versorgungsauftrag übernehmen, was die maximal mögliche Anzahl der für das Programm verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte erhöht. Weiterhin können nun auch angestellte Ärzte in einem Krankenhaus einen Versorgungsauftrag übernehmen, sofern die Versorgung im Einzugsbereich der Screening-Einheit nicht durch einen niedergelassenen Vertragsarzt sichergestellt werden kann. Bei Fortbildungsmaßnahmen kann der theoretische Teil dauerhaft online erfolgen.

Änderungen gibt es auch bei den Anforderungen zur Erstellung und Befundung von Mammographie-Aufnahmen für die radiologischen Fachkräfte. Es ändern sich Fristen, Reihenfolgen und Zeiten für die Fortbildungsmaßnahmen.

Zentrales Einladungswesen nicht vor 2025

Bereits zu Jahresbeginn wurde darauf hingewiesen, dass das zentral organisierte Einladungswesen die neue Altersgruppe nicht ab dem 1. Juli 2024 bedienen können würde. Hier spricht man von einem Start in 2025. In der Zwischenzeit sind die Screening-Einheiten aufgerufen, die Kommunikation der Ausweitung und die Einladungen an Patientinnen dieses Alters selbst zu organisieren. „Wir haben einige Anfragen von Frauen in der Praxis, die mehr dazu wissen möchten. Mit Aufstellern in der Praxis weisen wir unsere Patientinnen auf die Fortsetzung der Untersuchung ab 70 Jahren hin und sprechen 68-jährige Patientinnen gezielt darauf an, wenn sie gerade zum Mammo-Screening bei uns waren.“ sagt Prof. Kerl. Auch die Gynäkologen im Umfeld habe er diesbezüglich informiert und hofft, dass auch von deren Seite ein Informationsfluss an die Patientinnen erfolgt. Hinweise und Informationen zur Programmerweiterungen sollten auch auf den Praxiswebseiten veröffentlicht werden.

Bei dem erheblichen extrabudgetären Umsatzpotential der älteren Frauen für eine Screening-Einheit und den getätigten vorbereitenden Investitionen seitens der Screening-Praxen wäre ein baldiges Anlaufen des zentralen Einladewesens wünschenswert. So sind die teilnehmenden Einheiten wie schon zu Beginn des Screenings auf ihre Eigeninitiativen zurückgeworfen und müssen in regionalen Kampagnen mit Multiplikatoren wie Presse, Kollegen und Frauenverbänden die guten Nachrichten streuen, um die teilnahmeberechtigten Frauen von 70 bis 75 Jahren nicht erst im nächsten Jahr zu erreichen.

 

Quellen:
https://www.kbv.de/html/1150_70362.php

https://www.kbv.de/html/1150_69116.php