Unerwünschte Arzneimittelwirkungen – selten, aber mit hoher Brisanz!
Ab und zu passiert es. Ein Patient zeigt eine unvorhergesehene Reaktion zum Beispiel auf die Kontrastmittelgabe. Neben den Versorgungs- bzw. Rettungsmaßnahmen am Patienten in der Praxis vor Ort muss auch bezüglich des verabreichten Arzneimittels seitens der Praxis unverzüglich gehandelt werden, um spätere Haftungsrisiken zu minimieren. Doch was genau muss von wem und an wen innerhalb von welchem Zeitraum gemeldet werden? Viele haben in den Tiefen ihrer QM-Ordner dafür mal Vorlagen erstellt. Glücklicherweise sind diese nicht allzu häufig vonnöten. Trotzdem haben wir aus aktuellem Anlass das Thema für Sie so konkretisiert, dass Sie für den Notfall gerüstet sind:
In unserem Radioshop oder auch über Ihre Customer Service-Paten können Sie jederzeit die Meldebögen über unerwünschte Arzneimittel sowie eine Bestätigung zur Verkehrsfähigkeit Ihrer Retour-Sendung abrufen. Diese benötigen wir gemäß der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe innerhalb von drei Arbeitstagen, um Ware zurücknehmen zu können.
Hier finden Sie die Formulare zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen:
Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen
F007 Bestätigung über Verkehrsfähigkeit
Ihr Ansprechpartner
Andreas Weissenberg