TI-Update: Laufzeitverlängerung für viele Konnektoren / KIM

Gute Nachrichten zur Telematikinfrastruktur (TI) für einige Praxen: Gemäß der Beschlüsse der Vertreterversammlung der gematik müssen nur TI-Hardwarekomponenten, deren Zertifikate bis August 2023 ablaufen, gegen neue Komponenten getauscht werden. Bei neueren Systemen gilt: Statt Austausch und Neukauf müssen Hersteller eine Laufzeitverlängerung von Konnektoren via Software-Update anbieten. Die Laufzeit von TI-Konnektoren kann dadurch nach Ablauf der fünfjährigen Betriebsdauer um maximal drei Jahre verlängert werden. Dies veröffentlichte die Gematik bereits im Dezember in ihrem Newsroom (https://www.gematik.de/newsroom).

Im Detail: TI-Komponenten, deren Zertifikate bis August 2023 ablaufen, müssen weiterhin ausgetauscht werden. Dieser Austausch wird vor Ort in der Praxis durchgeführt.  Glücklicherweise betrifft der Austausch nur den Konnektor und nicht die Kartenlesegeräte. Dort müssen nur die SMC-KTs (das sind die Sicherheitsmodulkarten des Kartenterminals) durch neue ersetzt werden. Die Praxis benötigt evtl. einen neuen Praxisausweis (SMC-B). Dieser läuft turnusmäßig alle 5 Jahre aus.

Für Kunden mit einem Zertifikats-Ablauf ab September 2023 ist noch nicht final definiert, welche Alternativen letztlich neben dem sicheren Hardwaretausch zur Verfügung stehen werden.

Immer mehr Zuweiser nutzen KIM

„Kommunikation im Medizinwesen“ – das steckt hinter der Abkürzung KIM. Diese soll die papierlose Übermittlung etwa von Arztbriefen, Befunden und Abrechnungsdaten ermöglichen. Pflicht ist KIM für die Übertragung der eAU an die gesetzlichen Krankenkassen.  Bei den hausärztlichen Praxen, also den Hauptanwendern der eAU, sind laut einer Meldung der KBV inzwischen 90 Prozent an einen KIM-Dienst angeschlossen. Auch bei den allgemeinfachärztlichen und Versorgungsebenen übergreifenden Praxen haben 85 bzw. 84 Prozent mindestens eine KIM-Adresse.

Damit wird KIM künftig der Kommunikationsweg für den elektronischen Arztbrief sein, mit dem verschiedene Arten von medizinischen Informationen, etwa Untersuchungsergebnisse, Befunde oder Laborberichte, elektronisch verschickt werden können. Praxen können so wichtige Informationen sicher und schnell übermitteln als Alternative zu den bisher umfänglich üblichen Faxen. 

In einem aktuellen Beitrag führt die KBV aus (Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_62174.php):

„Den eArztbrief müssen Ärzte – wie die eAU auch – vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Die Daten werden dann durch KIM verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Voraussetzung für die Nutzung von KIM und eArztbrief ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist. Sie benötigt zudem einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter. Hier ist jeder Anbieter möglich, da KIM-Dienste interoperabel sein müssen. 

Die Kosten für die Nutzung des KIM-Dienstes werden über die TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) erstattet. Jede Praxis erhält einmalig 200 Euro für die Einrichtung des Dienstes sowie pro Quartal 23,40 Euro für die laufenden Betriebskosten. Das Versenden und Empfangen von eArztbriefen wird mit 0,28 Euro beziehungsweise 0,27 Euro je Brief gefördert. Dafür gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.  Zusätzlich wird der Versand des eArztbriefes bis zum 30. Juni 2023 über die Gebührenordnungsposition 01660 des EBM mit einem Punkt (11,49 Cent) pro Brief gefördert – auch über den Höchstwert von 23,40 Euro hinaus.“

Das Curagita-IT Team ist mit vielen radiologischen Praxen im Kontakt und bietet mit CuraMATIK auch Beratung zum Thema Telematik an. Die Rückmeldungen aus der Radiologie zu KIM sind bisher dürftig, da sich der Dienst aktuell vorwiegend zur Übermittlung von eAUs verwendet wird, was für die Radiologie wenig relevant ist. Viele radiologische Praxen stellen den Zuweisern inzwischen über Zuweiserportale Befunde und Bilder „just in time“ bereit. Wann und ob überhaupt KIM diesen Komfort bieten kann, ist fraglich. Lediglich das heute immer noch in manchen Praxen übliche Fax  zur reinen Textübermittlung könnte KIM demnächst als rechtssichere Option ablösen.

Kommentare

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich