Terminsache HinSchG: Gemeinsame Meldestelle im Netz

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besteht ab dem 17. Dezember 2023 die Verpflichtung, praxisinterne Meldekanäle über eine interne und dauerhaft installierte Meldestelle einzurichten. Das betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten. Mehr Infos im Webinar am 23. November, 17.30 Uhr

Nach § 15 Abs. 2 HinSchG sind diese Unternehmen – und damit auch große Praxen oder MVZ mit entsprechender Mitarbeiterzahl – verpflichtet, entsprechend eine Fachkraft vorzuweisen, welche diese Meldungen bearbeiten darf. Im Radiologienetz entstand die Idee, die geforderte Meldestelle als externe digitale Meldestelle für die betroffenen Praxen einzurichten und Meldungen für Sie zu übernehmen. 

Diese Vorteile sehen wir auf Ihrer Seite:

  • keine anfallenden Schulungskosten für eigene Mitarbeiter
  • die Arbeitszeit für Meldebearbeitungen liegt bei Curagita, Ihre Mitarbeiter müssen dafür nicht aus dem Untersuchungsbetrieb freigestellt werden
  • niedrigere Kosten für eine gemeinsame zentrale Meldestelle als die digitale Meldestelle im praxiseigenen Setup 

Der Aufbau der zentralen Meldestelle ist fertig konzeptioniert und kompetenzseitig aufgebaut. Bei Interesse können Netzpraxen kurzfristig auf das Leistungsmodul Meldestelle zugreifen.

Interessiert? Dann melden Sie sich auf radiologienetz.de zum  (kostenfreien) Webinar an und erfahren Sie mehr:  23. November  17.30-18.30 Uhr. 

Übrigens: diese Dienstleistung wird vom CuraProtect-Team erbracht. Dasvierköpfige Team ist verantwortlich für alle Dienstleistungen rund um die Sicherheit in unseren Netzpraxen. 

Sicherheit ist ihr Fachgebiet: v.l.n.r. Mona Schneider (Teamleitung), Araz Artin(Vertrags-/Angebotsmanagement), Bianca Lutzi (Datenschutzbeauftragte, FK HinSchG) und Brigita Alilovic (Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Datenschutzbeauftragte, Auditorin, Qualitätsmanagementbeauftragte, Hygienebeauftragte, FK HinSchG). 

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