Präzise und diskret, von Arbeitsschutz bis Qualität

Superhelden tauchen immer dann auf, wenn ihre besonderen Fähigkeiten dringend gebraucht werden. Ist der Job erledigt, ziehen sie sich wieder in den Hintergrund zurück, um beim nächsten Ruf verlässlich wieder zur Stelle zu sein.

Der Gesetzgeber bringt unsere Praxen, insbesondere ihre Manager/-innen durch viele Auflagen in ein breites Handlungsfeld hinein, innerhalb dessen sie unter anderem die Erfüllung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Datenschutz, Strahlenschutz und Qualitätsmanagement organisieren müssen. Bei steigender Arbeitsbelastung sowie dem Fachkräftemangel ist es schwer Zusatzqualifikationen zu besetzen und den zeitlichen Aufwand für die Aus- und Weiterbildungen des eigenen Personals aufzuwenden. Ein externer Dienstleister ist fachlich bestens geschult und entlastet die eigenen Mitarbeiter/-innen. Die Unterstützung kann von der Basisbetreuung durch Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zum Rundum-sorglos-Paket verschiedene Optionen abdecken. Schon fast zwanzig Jahre lang begleitet CuraProtect aktuell über 40 Praxis-Standorte in unterschiedlicher Intensität zu den skizzierten Themen. Dabei hat sich das Themenspektrum kontinuierlich mit den wachsenden gesetzlichen Anforderungen (Stichwort QM, Dosismanagement, DSGVO etc.) erweitert.
 

Externe Unterstützung beim Arbeitsschutz

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) kann durch Curagita als externer Dienstleister für die Praxis gestellt werden. Dabei verstehen wir uns als externer Praxismitarbeiter, der im Idealfall gar nicht bemerkt wird. Durch das Arbeiten im Hintergrund werden auf Wunsch jederzeit alle Termine für Personal und Geräte geführt, koordiniert, durchgeführt und fristgerecht beauftragt. Hier gibt es die Möglichkeit, bei Aufgaben, die dem Gesetzgeber zufolge jede Praxis erledigen muss (wie beispielsweise der Aufbau des praxisinternen Gesundheitsmanagements und Betriebsanweisungen) mit einer Sifa zu unterstützen. Ist eine Aktualisierung oder Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsplatz fällig, kann die extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit hierbei beratend zur Seite stehen und Ihnen einen Großteil abnehmen. 

Zur Erbringung der Leistungen im Arbeitsschutz kommt die Sifa für Begehungen und Unterweisungen in die Praxisräume, um die gesetzlich geforderte Betreuung durchzuführen. Hilfestellung können die Praxen auch bei der Vorbereitung von Unterweisungen zur Verhaltensprävention erhalten. „Und bei einem nicht wünschenswerten Vorkommen eines Arbeitsunfalls berät unsere externe Fachkraft die Praxis zur Kommunikation mit Unfallversicherungsträgern und Behören“, ergänzt Mona Schneider. Für nächstes Jahr sind regelmäßige Austauschformate geplant, in denen sich alles rund um das Thema Arbeitsschutz dreht und vor allem Neuigkeiten und Veränderungen besprochen werden.

 

Datenschutz kompetent angehen

Er ist für die Sicherheit der Praxis sowie der Patient/-innen unerlässlich und doch gibt es eine Reihe von Stolpersteinen bei dem Thema Datenschutz. Für die sichere Verwahrung von Daten ist nach Artikel 37 Absatz 7 DSGVO ein/e Datenschutzbeauftragte/r zu berufen. Der oder die Berufene verantwortet jährlich die benötigte Unterweisung zum Umgang mit erzeugten, weitergeleiteten sowie vorgehaltenen Daten inklusive einer Begehung vor Ort in der Praxis. Es ist möglich, einen Datenschutzbeauftragten durch die Curagita zu bestellen. Unsere Experten erfüllen die Auflagen der DSGVO für die Praxis mit diesen Leistungen im Basis-Paket:

  • Jährliche Datenschutzunterweisung
  • Jährliche Datenschutzbegehung
  • Bestandsaufnahme IST-Zustand
  • Unterstützung bei der Erstellung der Dokumentation (Verfahrensverzeichnisse, Protokolle)
  • Kommunikation mit den Ämtern
  • Unterstützung beim Einholen und Prüfen der Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

 

Die wichtigsten Fragestellungen im Datenschutz und Änderungen in der Gesetzgebung werden im nächsten Jahr durch regelmäßige Austauschformate besprochen. Jegliche Themen können gesammelt und gemeinsam diskutiert werden.

Zudem ist eine stärkere Verschränkung mit der Datensicherheit geplant, welche zunehmend relevanter wird.

Die Digitalisierung schreitet auch hier voran. Daher werden einige Prozesse Software-gestützt optimiert wie beispielsweise ein zentral strukturiertes und jederzeit abrufbares Berichtswesen.

Strahlenschutz: Unterweisung bis Dosismanagementsystem

Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Betreiber eines CTs oder einer Angiographie -/ Durchleuchtungsanlage verpflichtet, einen Medizinphysik-Experten (MPE) mit einzubinden. Diese Verpflichtung geht zumeist aus Effizienzgründen mit der Anschaffung eines Dosismanagement-Systems einher, obwohl dieses gesetzlich nicht gefordert ist. Im Rahmen verschiedener Pilotprojekte haben wir eine gute, herstellerunabhängige Lösung für Praxen identifiziert und attraktive Rabatte für Radiologienetz-Mitgliedspraxen verhandeln können. Gerne planen wir mit Ihnen ein auf Ihre Bedingungen zugeschnittenes System und stellen die Weichen für eine reibungslose Integration in Ihren Praxisalltag.

Nach §63 StrSchV ist jährlich eine Strahlenschutzunterweisung für ärztliches und nicht-ärztliches Personal durchzuführen. Des Weiteren ist nach §30 StrSchV jeweils innerhalb von fünf Jahren die Fachkunde für Strahlenschutz zu aktualisieren. CuraProtect bietet beide Dienstleistungen an. Dies sichert Ihrer Praxis den aktuellen Stand in Sachen Strahlenschutz und seiner Gesetzgebung zu.

Qualitätsmanagement: Beratung und Umsetzung

Seit 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und MVZ nach §135a Absatz 2 Nr. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Vertragsärzte müssen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ein QM-System vorhalten. Es werden beispielsweise Patienten- und Mitarbeiterorientierung gefordert und generelle Ziele wie die Qualitätsförderung der Patientenversorgung und die Verbesserung der Organisation beschrieben.

Qualitätsmanagement zählt zu den Führungsaufgaben. Dazu gehört eine ganze Reihe an Tätigkeiten wie zum Beispiel die Regelung von Verantwortlichkeiten, Teambesprechungen, die Organisation von Schnittstellen in der Patientenversorgung, Schulungen und Fortbildungen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Hygiene, Risikomanagement, Fehlermanagement usw. Mit unserer neuen Mitarbeiterin Brigita Alilovic haben wir die QM-Expertise wieder im Haus und können im Qualitätsmanagement alle Leistungen wieder selbst anbieten. Die Praxen wählen je nach Bedarf das Einsteigerpaket, das Beratungspaket oder gebündelte Leistungen zur Vorbereitung auf Zertifizierungen und Re-Zertifizierungen aus.

Als verlässliche Wissensgeber unterstützen wir die Ärzte und Mitarbeiter und halten sie auf dem Gebiet QM auf dem neuesten Stand. Die Angebote wurden aus den Anfragen und Wünschen der ­zuständigen QM-Verantwortlichen in den Netzpraxen entwickelt. Somit ersparen wir Ihnen erhebliche Zeitaufwände für das Thema und Sie können gleichzeitig mit professioneller Ausführung rechnen. Im Einsteigerpaket QM haben wir Setup-Leistungen gebündelt wie den Aufbau eines QM-Systems, die Durchführung eines Audits und anschließende Erstellung eines QM-Handbuches für den Dauerbetrieb. Gerne können Anfragen zu jeglichen QM-Themen gestellt werden – wir beraten individuell und umfänglich, auch auf dem Gebiet des Umgangs mit Beschwerden und zum Risikomanagement in der Praxis oder im MVZ.

Zertifizierungen sind eine freiwillige Verpflichtungszusage an Qualitätsstandards. Zum einen nutzen Praxen diese als Qualitätssiegel, was im Marketing seine gute Wirkung erzeugt. Teilweise gehen sie diesen doch auch aufwendigen Schritt nach Aufforderung durch Kooperationspartner und lassen sich nach der ISO 9001 zertifizieren. Wir begleiten gern auch auf dem Weg zur Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung mit Vorbereitungsleistungen. Dazu zählen interne Audits, die Ausarbeitung und Prüfung der Zertifizierungsunterlagen, und wir sind selbstverständlich begleitend während des Zertifizierungsvorganges an Ihrer Seite. Unser Portfolio bietet somit Leistungen aus einer Hand von QM über Arbeitsschutz bis hin zum Datenschutz.

NEU: Aufbau und Organisation einer Meldestelle geplant

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz besteht ab dem 17. Dezember 2023 die Verpflichtung, praxisinterne Meldekanäle über eine interne und dauerhaft installierte Meldestelle einzurichten. Das betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten. Nach § 15 Abs. 2 HinSchG sind diese Unternehmen – und damit auch große Praxen oder MVZ mit entsprechender Mitarbeiterzahl – verpflichtet, entsprechend eine Fachkraft vorzuweisen, welche diese Meldungen bearbeiten darf. Im Radiologienetz entstand die Idee, diese Meldestelle als externe digitale Meldestelle für die betroffenen Praxen einzurichten und Meldungen für Sie zu übernehmen.

Diese Vorteile sehen wir auf Ihrer Seite:

  • keine anfallenden Schulungskosten für eigene Mitarbeiter
  • die Arbeitszeit für Meldebearbeitungen liegt bei Curagita, Ihre Mitarbeiter müssen dafür nicht aus dem Untersuchungsbetrieb freigestellt werden
  • in einem praxiseigenen Setup einer digitalen Meldestelle entstünden höhere Kosten

 

Der Aufbau der zentralen Meldestelle ist fertig konzeptioniert und kompetenzseitig aufgebaut. Bei Interesse können Netzpraxen kurzfristig auf das Leistungsmodul Meldestelle zurückgreifen.

Für nähere Informationen und Fragen laden wir Sie herzlich ein am kostenfreien Webinar, am 23. November um 17.30 Uhr, zu diesem Thema teilzunehmen. Anmeldung unter radiologienetz.de. 

CuraProtect – Ihr Team

Ein vierköpfiges Team ist verantwortlich für alle Dienstleistungen rund um die Sicherheit in unseren Netzpraxen. Hierzu zählen die im Beitrag benannten Services sowie weiterführende Beratungen.

Sicherheit ist ihr Fachgebiet: CuraProtect-Team bei Curagita mit 1: Mona Schneider (Teamleitung), 2: Araz Artin (Vertrags-/Angebotsmanagement), 3: Bianca Lutzi (Datenschutzbeauftragte, FK HinSchG) und 4: Brigita Alilovic (Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Datenschutzbeauftragte, Auditorin, Qualitätsmanagementbeauftragte, Hygienebeauftragte, FK HinSchG).

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