Am 4. Mai dieses Jahres hat das Bundessozialgericht (BSG) ein bemerkenswertes Urteil in Bezug auf eine Sitzverlegung mit anschließender Anstellung in einem MVZ gefällt. Dieses hat weitreichende Folgen für MVZs und ihre Betreiber, aber auch für Sitzabgeber und ihre Praxen.
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