Sicherheitsbegehungen: lästig, aber wichtig!

Das Team von CuraProtect führt seit 2008 in den Praxen regelmäßige Sicherheitsbegehungen im Bereich des Arbeitsschutzes durch. Die Auswertung der Ergebnisse dient einerseits zur Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften, andererseits handelt es sich um eine konkrete Qualitätsförderung mit dem Ziel, die Praxen als Arbeitsstätte für die Mitarbeiter sicherer zu gestalten. Der Vergleich von insgesamt 56 Berichten aus dem letzten Jahr lieferte interessante Ergebnisse.

Die Praxen als Arbeitsstätte für die Mitarbeiter sicherer zu gestalten und möglichen Gefahrenquellen entgegenzuwirken – das ist das Ziel der Sicherheitsbegehungen. Geprüft wird anhand einer Vielzahl von Richtlinien im Bereich des Arbeitsschutzes. Dazu gehören die Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsstätte, die Aufrechterhaltung von Genehmigungen sowie die Überprüfung technischer Geräte. Hier den Überblick über die Einhaltung aller Richtlinien zu behalten, ist für die Praxen stets eine große Herausforderung. Bei wiederholter Feststellung schwerwiegender Mängel könnte dies verheerende Folgen für eine Praxis haben und sogar einen Entzug der Genehmigung nach sich ziehen.

Stellt sich die Frage, welches denn die „anfälligen“ Bereiche in einer Praxis sind und daher einer besonders hohen Aufmerksamkeit und Sorgfalt bedürfen. Im Rahmen einer Auswertung wurden die Auffälligkeiten aller CuraProtect-Praxen über den Zeitraum eines Jahres zusammengetragen und miteinander verglichen. Insgesamt wurden in 56 Praxen im Rahmen der Praxisbegehungen 530 Mängel festgestellt.

Dabei treten bestimmte Sicherheitslücken besonders häufig auf und gewisse Bereiche in den Praxen weisen höhere Qualitätsdefizite auf als andere. Erstaunlich ist, dass die Größe der Praxis nicht sonderlich entscheidend ist, da alle Praxen unabhängig von ihrer Größe durchaus vergleichbare Mängel aufwiesen.

Der Bereich, in dem die meisten Mängel auftreten, ist die sicherheits-technische Gestaltung und Ausstattung der Praxen (38 %). Häufig sind es Störfaktoren, die bei Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen entstehen. Das reicht von nicht ergonomischen Arbeitsbedingungen bis hin zu suboptimalen Licht- und Belüftungsverhältnissen.

Ein weiteres großes Feld für Auffälligkeiten betrifft die Maßnahmen für den Rettungs- und Brandschutz (31 %), insbesondere die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Sicherheitskennzeichnung. Die meisten Praxen halten noch Beschilderungen nach der alten Vorschrift BGV A8 vor. Das ist dann kein Problem, wenn sich durch die alte Beschilderung keine vermehrte Gefährdung ergibt. Voraussetzung: keine Mischung von Schildertypen, schriftliche Dokumentation der Beurteilung und die Unterweisung der Mitarbeiterschaft.

In den Bereichen Hygiene, Umgang mit biologischen Arbeits- und Gefahrenstoffen und Strahlenschutz fanden sich zwar seltener Mängel (in der Summe 17 % aller Mängel), die Auswirkungen dieser Mängel können dafür aber umso gravierender sein.

Um das Schadensausmaß zu erfassen, unterteilt man Qualitätsmängel in drei Risikogruppen (Risikogruppe 1: höchstes Schadenspotenzial, Risikogruppe 3: niedrigstes Schadenspotenzial). Die oben genannten häufigsten Mängel (sicherheitstechnische Gestaltung/Ausstattung sowie Rettungs- und Brandschutz) fallen eher in die Risikogruppe 3. Die Mängel in den Bereichen Hygiene, Strahlenschutz und Umgang mit biologischen Arbeits- und Gefahrenstoffen fallen zumeist in die Risikogruppe 1, da sie ganz schnell zu Gesundheitsgefährdungen von Mitarbeitern und Patienten führen können.

Anette Butzmann aus dem Curagita-Team führt seit vielen Jahren die allermeisten Begehungen in den Praxen im Rahmen von CuraProtect durch. Sie weiß, dass ihre Arbeit für viele Praxen nicht immer ganz bequem ist und sich mancher Radiologe, Praxismanager oder Qualitätsmanagementbeauftragte von der Mängelliste genervt fühlt und ganz gerne mal über Details diskutiert. „Das ist Teil des Jobs“, sagt sie dann geduldig. Am Ende muss sie für ihre Berichte und Dokumentationen geradestehen und sie möchte den Praxen eine sorgfältige und vollständige Arbeit abliefern, die allen Gesetzeshütern und Prüfstellen genügt. „Wir wollen von den Beamten kein Sternchen ins Notenheft. Das Ziel der Sicherheitsbegehungen ist es, mit einem möglichst geringen Aufwand für die Praxen das Arbeitsumfeld als solches sicherer zu gestalten“, fasst sie ihren Auftrag zusammen.

Ergebnisse der Auswertung von 56 Sicherheitsbegehungen im Jahr 2017

Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Gesundheitsgefährdung

Auch bei optimaler sicherheitstechnischer Ausstattung können Gesundheitsprobleme des muskuloskelettalen Apparats auftreten. Hier hilft nur Bewegung. Mit Betriebssport und ähnlichem betrieblichen Gesundheitsmanagement kann man den mit etwa 26 % (BGW 2017) häufigen Rückenproblemen den Kampf ansagen. Einige Praxen beteiligen sich mit ihren Teams an Firmenläufen, andere organisieren auch mal eine Massage vor Ort. Rückenprobleme entstehen nicht nur durch schlechte Ergonomie und Bewegungsmangel. Sie können auch ein Hinweis auf psychische Belastungen sein. Die Auswertung ergab, dass bisher nur wenige Praxen sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigten, obwohl es seit 2013 von der Gesetzgebung hoch aufgehängt wird. So findet man die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz und nicht nur in technischen Richtlinien. Zu dieser Thematik passt, dass einige Praxen ihrer Pflicht zu betriebsmedizinischen Vorsorgeleistungen nur mangelhaft nachkommen (14 % der Mängel). Am Ende profitiert von einem körperlich und seelisch gesundem Mitarbeiter die Praxis am meisten, denn Krankheiten, speziell die langen Krankheiten, kosten Zeit und Kraft. Beispielsweise beträgt der durchschnittliche Arbeitsausfall für Burn-out-Patienten 39 Tage.

Ihre Ansprechpartnerin

Anette Butzmann

abucuragita.com