Sektorenübergreifende Versorgung

Mit einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung, der Angleichung der Vergütungsregelungen im ambulanten und stationären Bereich sowie der Kooperation der Leistungserbringer in regionalen Versorgungsverbünden könnten wichtige strukturelle Veränderungen in Angriff genommen werden, um die Versorgung der Patienten entscheidend zu verbessern. Nach der Bundestagswahl (am 24. September 2017) steht der Aufbau einer sektorenübergreifenden Versorgung ganz oben auf der Agenda der Gesundheitspolitik.

Die Überwindung der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung erfordert eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung, heißt es auf den Führungsetagen der Krankenkassen und ihrer Verbände. Bisher finde eine Abstimmung der beiden Versorgungsbereiche nicht statt. Ursache dafür seien unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung (kassenärztliche Bedarfsplanung nach Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses – G-BA) und der Krankenhausplanung nach den regionalen Vorgaben der Bundesländer in der stationären Versorgung.

Die BARMER Ersatzkasse hat in einer grundsätzlichen Ausarbeitung folgendes Modell der sektorenübergreifenden Versorgungsplanung vorgeschlagen.

• In einem ersten Schritt sollten sowohl die ambulanten als auch die stationären Leistungen den drei nach Bedarf und Spezialisierung zu unterscheidenden Versorgungsstufen zugeordnet werden. Eine wesentliche Schnittstelle stellt dabei die allgemeine fachärztliche Versorgung und die Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus dar.

• In einem zweiten Schritt sollen den Versorgungsstufen unterschiedlich große Planungsbereiche zugeordnet werden. Dies soll auf Basis und in Analogie zu den Kriterien der bisher für die ambulante Versorgung maßgeblichen Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) erfolgen.

• Bei der Ermittlung von Leistungsbedarfen werden je medizinischem Leistungsbereich die durchschnittlichen Bedarfe in den jeweiligen Planungsbereichen festgestellt. Diese werden nach Anzahl und Alterszusammensetzung der Bevölkerung ermittelt. Als prospektive Größe können die demographische Entwicklung und gegebenenfalls ein Morbiditätsfaktor einbezogen werden. Auch die Vorgaben zur Ermittlung des Leistungsbedarfs werden durch den G-BA erstellt.

• Für die Abbildung der einzelnen Leistungsbedarfe in Behandlungskapazitäten werden abgestimmte und weitgehend identische Planungskriterien wie etwa Qualitätsindikatoren für Vertragsärzte und Krankenhäuser gefordert. Die Vorgaben bei der Angleichung sollten durch den G-BA erarbeitet werden; dabei sollte der Abbau von Überversorgung einen besonderen Stellenwert bekommen.

• Der ermittelte Leistungsbedarf kann für die ambulanten Leistungen nach Facharztgruppen in Arztsitze (niedergelassene Vertragsärzte) oder Arztstellen (Krankenhäuser) und für die stationäre Versorgung in Betten bzw. Behandlungsplätze umgerechnet werden.

• Neben den Veränderungen in der Versorgungsplanung sieht die BARMER auch im Bereich der Leistungsvergütung einen Harmonisierungsbedarf. Zur Vereinheitlichung der Vergütungssysteme werden hier indikationsbezogene Behandlungspauschalen (Komplexpauschalen) vorgeschlagen.

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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