Rechte der Ärzte auf Jameda gerichtlich gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist im Frühjahr dieses Jahres der Klage einer Ärztin nachgekommen, die die Löschung ihres Profils auf Jameda forderte. Von Seiten des BGH wird Jameda ein Mangel an Neutralität vorgeworfen. Damit ist Jameda erstmals verpflichtet, die Daten eines Arztes zu löschen.
Lange galt das Bewertungsportal Jameda als unantastbar. Die Rechtsprechung erwartete von Ärzten bisher, ungewollte Profile und fachliche Bewertungen ihre Person betreffend in Portalen wie Jameda vollumfänglich zu akzeptieren. Doch nach etlichen Klagen scheinen die Rechte der Mediziner allmählich gestärkt zu werden.
Eine Dermatologin hatte gegen Jameda geklagt. Sie gab an, gegen ihren Willen auf dem Bewertungsportal geführt zu sein. Zudem wurde auf ihrem ungewollten Profil auf alternative Dermatologen in der Nähe verwiesen – eine Werbung Dritter, die zahlende Kunden nicht befürchten mussten.
Dem Münchner Unternehmen Jameda wurde seitens der Rechtsanwälte „Schutzgelderpressung“ vorgeworfen. Ärzte, die ungefragt ein Profil auf dem Portal erhalten, stünden unter dem Druck, Geld zu investieren, um ihre Patienten nicht aufgrund einer unvorteilhaften Abbildung zu verlieren.
In den Vorinstanzen unterlag die Klägerin. Mit Bezug auf die Option, Werbeanzeigen schalten zu können, gab der BGH der Klägerin jetzt recht. Damit tritt das Bewertungsportal dem BGH zufolge nicht länger als „neutraler Informationsvermittler“ auf. Die Daten der Klägerin seien nicht geschützt. Das Portal musste die Daten der Ärztin vollständig löschen.
Jameda erklärte in einer anschließenden Stellungnahme, dass alle Anzeigen zahlender Mediziner auf den Basisprofilen nicht zahlender Kunden entfernt wurden. Ein kleiner Sieg seitens der klagenden Ärzte. Doch nach wie vor kann man sein Profil nicht einfach aus Bewertungsportalen wie Jameda löschen lassen – an der Entscheidung aus dem Jahr 2014 wird weiter festgehalten. Eine kommerzielle Verwendung der Daten ist aber untersagt.
In einem anderen Fall klagte eine Zahnärztin aus Essen. Sie fordert die Löschung einer negativen Bewertung. Bereits im November vergangenen Jahres wurde gerichtlich entschieden, dass einzelne Passagen der Kritik entfernt werden müssen. Sie verstießen dem Gericht zufolge gegen die Nutzungsrichtlinien von Jameda und verletzten die Persönlichkeitsrechte der Klägerin. Dieser genügte die Entscheidung jedoch nicht. Die Zahnärztin zog im März vor das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und forderte die gesamte Löschung. Das OLG sah es als erwiesen an, dass ein Großteil der Vorwürfe (z. B. fehlende Aufklärung) falsch sind. Dies konnte die Medizinerin anhand von Patientenunterlagen nachweisen. Jameda wurde verpflichtet, die falschen Behauptungen zu löschen. Ob auch der Vorwurf der teils fehlerhaften Prothetiklösungen falsch sei, konnte das Gericht im Verfügungsverfahren nicht klären.
Eigenen Angaben zufolge besuchen ca. sechs Millionen Menschen monatlich das Portal. Jameda gilt als größtes Ärztebewertungsportal in Deutschland.
Beitrag von Rechtsanwältin Gabriele Holz