RadioLogic – Praxisberatung, Praxisentwicklung | IV. Teil Kooperationen: sinnvoll oder belastend?
Immer mehr radiologische Praxen benötigen neue Konzepte und Modelle, um die sich zuspitzende Erlösproblematik sowie den damit einhergehenden Kostendruck erfolgreich bewältigen zu können. Auch vor dem Hintergrund knapper Personalressourcen und steigender Investitionskosten kann es sich lohnen, eine zukünftige Zusammenarbeit mit Dritten zu prüfen.
Zudem besteht seitens der Krankenhäuser vielerorts ein dringender Kooperationsbedarf, bedingt durch die hohen Leistungsumfänge (siehe nachfolgende Abbildungen), den gravierenden Fachärzte- und MTRA-Mangel, die meist unzureichende Fachkundeabdeckung und den zunehmenden Zwang zur Effektivität und Effizienz.
Dabei muss eine 24/7-Versorgung nicht ausschließlich über die radiologische Praxis erfolgen, lassen sich doch zur Sonderzeit anfallende Leistungen alternativ an externe Teleradiologieanbieter delegieren.
RadioLogic hat eine Vielzahl an Kooperationen initialisiert und umgesetzt sowie vielerorts bestehende Kooperationen im Auftrag seiner Kunden optimiert.
Die folgende Abbildung gibt zunächst einen Kurzüberblick über die gängigsten Kooperationsmodelle:
Ist eine Kooperatione geplant, sollten im Vorfeld wichtige Fragen geklärt werden:
1. Anbahnung einer Kooperation:
Welche potenziellen Kooperationspartner kommen in Frage? Wie erfolgt eine optimale Ansprache? Welche Punkte sollten bei einer avisierten Anbahnung berücksichtigt werden?
Zentrale Kernaufgaben in dieser ersten Phase:
• Durchführung einer IST-Analyse und Prüfung des Kooperationsbedarfs.
• Erstellen einer Marktanalyse zur Identifikation möglicher Kooperationspartner.
• Vorbereitung strategischer Entscheidungen und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.
• Welche Zeitschiene ist realistisch?
• Professionelle Ansprache, Gesprächs- und Verhandlungsführung und/oder Unterstützung bei ersten Gesprächen.
• Ermittlung der Erwartungen/Vorstellungen auf der Gegenseite, z. B. hinsichtlich Kosten, Versorgung zur Sonderzeit, Zeitraum der Befundung, Besprechungen und Demos, Weiterbildung der KH-Ärzte etc.
2. Konzeptionierung inklusive Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung:
In einem zweiten Schritt werden begleitende Modellrechnungen erstellt, welche sämtliche Veränderungen in den geplanten Szenarien abbilden und als wesentliche Verhandlungsgrundlage dienen. Diese simulieren mögliche Effekte aus Praxis- und Krankenhaussicht und bilden die Basis für die Ermittlung der Vergütungsregelungen. Zudem erfolgt das Aufsetzen umfassender, marktüblicher Vertragsentwürfe (z. B. Kooperations-, Nutzungs-, Mietvertrag).
Als beispielhafter Auszug der Berechnungen sind nachfolgend die zu ermittelnden, mindestens erzielbaren Erlöse aus Praxissicht abgebildet:
In der Konzeptionierungsphase sind u. a. die folgenden Fragen zu klären:
• Wie tief soll die Zusammenarbeit reichen?
• Erfolgt eine partielle oder vollständige Übernahme der radiologischen Versorgung für ein Krankenhaus?
• Kann eine Gerätemitnutzung realisiert werden, z. B. zur Steigerung des Auslastungsgrades? Wie erfolgt die sinnhafte Festlegung von Nutzungszeiten?
• Macht eine konsiliarische (sprich: ärztliche) Betreuung eines Klinikums Sinn?
• Oder soll eine teleradiologische Versorgung angeboten werden? Vielleicht auch über einen Drittanbieter zur Entlastung der eigenen Praxisärzte während der Bereitschafts-/Rufdienstzeiten.
• Wird eine engere Zusammenarbeit mit anderen Praxen oder Kliniken angestrebt, bis hin zur Fusion? Möglicherweise im Rahmen einer avisierten Nachfolgeregelung?
• Ist die Gründung einer Apparategemeinschaft angezeigt?
• Oder die Gründung einer gemeinsamen Radiologie-Gesellschaft, z. B. MVZ?
• Wie hoch ist der Personalbedarf und welche Geräte werden benötigt?
• Welche Vergütungsregelungen sollten/müssen vereinbart werden?
• Welche Auswirkungen ergeben sich hinsichtlich der Prozess-, Raum- und IT-Planung?
• Wie erfolgt die Vertragsgestaltung? Auch hier unterstützt Sie RadioLogic vollumfänglich, bei Bedarf mit fachjuristischer Expertise einer langjährig verbundenen Rechtsanwaltskanzlei im Medizin- und Vertragsrecht.
Bei bestehenden Kooperationsverträgen:
Wurden bereits Kooperationsverträge mit Dritten geschlossen, sollten die bestehenden Vereinbarungen regelmäßig professionell überprüft werden:
• Vertragsprüfung: Ist der Vertrag fair geschlossen?
Sind marktübliche Regelungen vereinbart?
Enthält der Vertrag Lücken, die es zu füllen gilt?
• Benchmarking der Vergütungssätze mit andernorts geschlossenen Vergütungsregelungen.
• Sind die Preise (noch) angemessen? Oder sollte eine Erhöhung der Sätze angestrebt werden (wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt)?
• Erfolgt eine vollständige Abrechnung auf Basis der Vergütungsregelungen?
• Werden alle relevanten Ziffern nach GOÄ oder EBM abgerechnet?
• Gibt es Alternativmodelle zur bestehenden Kooperation?
• Können sonstige potenzielle Kooperationspartner identifiziert bzw. angesprochen werden?
• Wann kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden? Gibt es eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung?
• Prüfung einer teleradiologischen Kooperation zur Entlastung der Praxisärzte während der Bereitschafts- bzw. Rufdienstzeiten.
• Unterstützung bei anstehenden Vertragsverhandlungen (Verlängerung der Kooperationslaufzeit, Anpassung der Vergütung, Neuanschaffung von Geräten etc.)
Gerade bei einer zu erwartenden Erlösminderung bzw. der zu erwartenden, weiteren Steigerung der Kosten lohnt es sich zu prüfen, ob auf Basis der geschlossenen Verträge eine Neuverhandlung mit Anpassung der Vergütungssätze möglich ist. Häufig ist die Voraussetzung hierfür erfüllt, falls sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten seit der Vertragschließung (nicht selten unerwartet) verändert haben.
Hierzu ermittelt RadioLogic, welcher Anpassungen es bedarf und welche Vergütungssätze erforderlich sind, um den Praxiserfolg langfristig zu sichern.
Unser Fazit: Kooperationen lohnen sich, nutzen Sie diese Potenziale. Neben den direkten, wirtschaftlich positiven Aspekten führt dies auch zu einer mehr als deutlichen Steigerung des Praxiswertes.
Gern begleitet Sie RadioLogic bei Ihren Überlegungen hinsichtlich Kooperationen.







