PKV-Verband zur Novellierung der GOÄ: „Wenn Lauterbach morgen starten will, können wir die neue GOÄ auf den Tisch legen“

Die Reform der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) hat sich längst zu einer „unendlichen Geschichte“ entwickelt. Zwar ist Licht am Ende eines langen Tunnels schwieriger Verhandlungen über eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen zu erkennen, doch die Reform der GOÄ steht nicht auf der Prioritätenliste von Prof. Karl Lauterbach MdB (SPD), dem Bundesminister für Gesundheit.

Die aktuelle politische Lage sieht folgendermaßen aus: „Wir könnten sofort loslegen, wenn es das politische Signal für eine Novelle gibt“, versichert Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther, geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in einem Interview mit der „Ärztezeitung“. Einschränkend äußert er: „Nur steht die GOÄ im Moment nicht ganz oben auf der politischen Tagesordnung und auch nicht im Koalitionsvertrag. Minister Lauterbach hat sich gleichwohl so geäußert, dass er das sorgfältig prüfen will. Deshalb haben wir nur eine Chance, wenn wir ein geeinigtes Gesamtwerk auf den Tisch legen.“

Der aktuelle Stand in den Verhandlungen aus der Sicht des PK-Verbandes: „Wir haben den Rechtsteil fertig, wir haben die Leistungslegenden fertig. Wir sind bei den Preisen auf den letzten Metern. In drei großen „Baustellen“ stehen die Bundesärztekammer, die Beihilfestellen und der PKV-Verband vor dem Abschluss.

Baustelle Nr. 1

„Wir haben vereinbart, dass die neuen Preise am Ende in der Gesamtmenge einen bestimmten Korridor nicht über- oder unterschreiten sollen. Eine Baustelle ist dabei die Frage, mit welchen Summen die Selbstbehalte der Versicherten in dieses Mengengerüst eingehen. Wir wissen als Versicherer ganz genau, was wir erstatten und was als Selbstbehalt von den Versicherten gezahlt wird. Doch aus ärztlicher Perspektive ist diese Unterscheidung nicht so leicht. Deswegen vergleichen wir das jetzt konkret zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbehalt und müssen diese Größe sauber in das Mengengerüst einfügen.

Baustelle Nr. 2

Das sind die sogenannten Komplexleistungen bei größeren Eingriffen. Ein typisches Beispiel ist die Hüft-Op. Um die Abrechnungen zu vereinfachen, wird es künftig eine Ziffer dafür geben, die das Auflisten der zugehörigen Begleitleistungen in zahlreichen Einzelziffern überflüssig macht. Der Komplex muss so gestaltet sein, dass Ärzte das ganze Behandlungsspektrum abrechnen können.

Auf der anderen Seite ist nicht jede Hüft-Op immer ein besonders schwieriger Fall. Deshalb schauen wir diese Komplexziffern jetzt sehr sorgfältig an und vergleichen sie mit dem Status quo. Am Ende müssen die Leistungen medizinisch plausibel sein.

Baustelle Nr. 3

Es gibt noch Klärungsbedarf zu einigen Einzelziffern unter den insgesamt 5500 Positionen in der neuen GOÄ, die quer durch die Bandbreite des ärztlichen Leistungsgeschehens gehen. Diese Fragen arbeiten wir jetzt ab, einige davon haben wir schon geschafft. Daran wird es nicht scheitern.

Ein offenes Thema ist wohl auch noch der finanzielle Rahmen für eine neue GOÄ. Als Zielmarke beim Honorarzuwachs galt bislang ein Maximum von 6,4 Prozent. Jetzt steigt die Inflation. Die Frage lautet deshalb wieviel Luft nach oben tatsächlich besteht. „Wir haben mit der BÄK vereinbart“, so der PKV-Verbandsdirektor, dass sich der gesamte Kosten- und Mengeneffekt der neuen GOÄ in einem Korridor von 5,8 Prozent plus minus 0,6 Prozent bewegen soll.“ Auch die methodischen Fragen zur Umsetzung dieser Übereinkunft liegen damit noch auf dem Verhandlungstisch.

Fazit:

Die Verhandlungen zur GOÄ-Novellierung sind auf der Zielgeraden. Im Detail sind aber vor dem endgültigen Abschluss noch einige Stolpersteine zu überwinden. Insgesamt gibt es nach dem aktuellen Verhandlungsstand für den Bundesgesundheitsminister aber keine Gründe, die Arbeiten an einer Rechtsverordnung weiter zu verzögern.


Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen