Personal- und Dienstplanung – wichtige Stellschraube bei Personalkosten und -zufriedenheit

Dienstplanung ist ein heißes Thema – jede Praxis muss sich damit beschäftigen. Kein Wunder also, dass der CurAcademy-Workshop Personal- und Dienstplanung mit 16 Teilnehmern trotz hochsommerlichen Wetters am 24. Juni ausgebucht war.

Häufig übernehmen leitende MTRA oder MFA oder auch die Praxismanager die Dienstplanung. Für viele Praxispartner ist das Thema wenig „auf dem Schirm“, solange keine großen Klagen aus den Reihen der Mitarbeiter kommen – obwohl die Personalkosten einen immensen Anteil der Gesamtkosten einer radiologischen Praxis ausmachen. Umso erfreulicher, dass in diesem Jahr auch drei Ärzte zum Workshop mit Curagita-Referent Philip Wittlinger und Rechtsanwältin Gabriele Holz von der Kanzlei RA Dres. Lamadé kamen.

Basis einer guten Dienstplanung ist immer ein effizienter Personalbedarfsplan. Denn nur so kann überhaupt quantifiziert werden, wann, wo, welche und wie viele Mitarbeiter die Praxis braucht. Fast alle teilnehmenden Praxen haben sich schon Gedanken zum Thema gemacht, wobei die Planungsansätze in vielen Fällen mehr auf dem Bauchgefühl der Dienstplaner basieren als auf dem Thema (Kosten-)Effizienz – trotz der hohen Personalkosten. Im Workshop wurden Kennzahlen vorgestellt und diskutiert, mit Hilfe derer man das Thema in einer Praxis angehen kann.

Im Idealfall geht der Dienstplan dann aus der vorangestellten Personalbedarfsplanung hervor. Eine häufige Frage aus dem Teilnehmerkreis lautete: „Was ist das beste Instrument für unsere Dienstplanung?“ So einfach die Frage, so schwer die Antwort. Im Grunde (und in Abhängigkeit von der Größe einer Praxis) können sich Stift und Zettel oder auch eine Excel-Tabelle durchaus eignen. Möchte man aber eine professionelle und vor allem rechtssichere Dienstplanung, kommt man um eine Softwarelösung nicht herum. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Zeiterfassung.

Um die Dienstplaner beim rechtssicheren Agieren zu stärken, widmete sich der Workshop im zweiten Teil sehr konkret den alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der Dienstplanung stellen. So gibt zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz ganz klare Grenzen der höchstzulässigen Arbeitsdauer vor. Verstöße können für den Arbeitgeber in Form von Bußgeldern teuer werden. Auch müssen die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausen eingehalten werden. Baut z. B. infolge von Übermüdung eines Mitarbeiters dieser auf dem Nachhauseweg einen Unfall und stellt sich heraus, dass dieser Mitarbeiter grundsätzlich keine Pause nimmt oder diese verkürzt, damit er schneller „Feierabend“ hat, kann hier eine Mithaftung des Arbeitgebers vorliegen, da dieser nicht auf Einhaltung der Pausen geachtet hatte. Argumente wie: „Das haben wir immer schon so gemacht“ greifen dort nicht, wo es Rechtsvorschriften gibt, die unbedingt zu beachten sind.

Aber auch Fragen wie: „Wer darf einen Dienstplan erstellen und verändern?“ oder „Wie lange ist die „Vorwarnfrist“ für Änderungen des Dienstplanes?“ oder „Muss ein Mitarbeiter grundsätzlich Änderungen der Arbeitszeiten oder des Arbeitsortes akzeptieren?“ unterliegen rechtlichen Gegebenheiten, die sich aus einer Zusammenschau von arbeitsvertraglichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ergeben.

Die Teilnehmer verließen am Abend das Haus der Radiologie mit Mehrwissen und bewerteten die Veranstaltung durchweg mit „sehr gut“ und „gut“. Eine Wiederaufl age und / oder Fortsetzung im nächsten Jahr ist angedacht!

Ihre Ansprechpartner:

Dienstplanung

Phillip Wittlinger

pwicuragita.com

CurAcademy

Eva Jugel

ejucuragita.com