Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte
Der Verhandlungsführer der Bundesärztekammer (BÄK) und Vorsitzende des GOÄ-Ausschusses der BÄK, Dr. Klaus Reinhardt, hat in einem Interview mit dem „Ärztenachrichtendienst (änd)“ den aktuellen Stand des Verhandlungsprozesses zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dargestellt. Jedem halbwegs klar denkenden Menschen sei bewusst, so Reinhardt, dass in der Politik das Thema „GOÄ“ in dieser Legislaturperiode nicht mehr angepackt werde. Die BÄK halte es trotzdem für klug, das Projekt noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen, damit dieses Paket zwischen den Beteiligten zumindest in den wichtigen Eckpunkten abgestimmt ist.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfestellen werden im November/Dezember 2016 fortgesetzt.
- Die Verhandlungen zwischen der BÄK und dem PKV-Verband und den Beihilfestellen sind noch nicht abgeschlossen. Einen Vorschlag des PKV-Verbandes zu den Leistungsbeschreibungen, der durch die Unternehmensberatung McKinsey erarbeitet worden sei, habe die BÄK abgelehnt.
- Über die Vergütungssätze wurden noch keine Verhandlungen geführt. Die BÄK werde die weiteren Gespräche mit den großen Verbänden, die fachübergreifend und sektorenübergreifend organisiert seien, abstimmen.
- Die geplante Gemeinsame Kommission (GeKo) zur Weiterentwicklung der GOÄ soll nach den Vorstellungen der BÄK keine Entscheidungen treffen, sondern nur gemeinsam abgestimmte Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) richten.
- Zu einer neuen „Spannenregelung“ (Multiplikator) bei der Vergütung der Leistungen sagt Reinhardt in diesem Interview: „Wir werden Einfachsätze kalkulieren, die so robust berechnet sind,– ich spreche von einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation –, dass sie Mehr- und Minderaufwand in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Damit wird ein angemessener und auskömmlicher Einfachsatz kalkuliert. Wir werden uns von der Idee verabschieden müssen, dass wir durch eine Stellschraube im Gebührenrahmen eine Art Multiplikator haben.“
Zu den finanziellen Rahmenbedingungen: „Es ist die Forderung des PKV-Verbandes, der Beihilfe und auch des BMG, dass wir für die ersten drei Jahre einen Zuwachs-Korridor von 5,8 % – plus/minus 0,6 % – festsetzen. Das ist ausschließlich auf den Effekt der Einführung der neuen Gebührenordnung.
Disclaimer: Diese Meldung stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft
Carsten Krüger


