Ist die Terminvergabe von Praxen für GKV-Patienten diskriminierend?
In einem Tagesschau-Bericht Ende 2024 erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende GKV-Chefin, gesetzlich Versicherte würden bei der Terminvergabe gegenüber Privatpatient:innen diskriminiert, was nicht länger hinnehmbar sei. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach forderte ein Ende der Ungleichbehandlung.
Kurz darauf schrieb Dr. Johannes Schmidt-Tophoff einen Leserbrief an die Tagesschau, in dem er kritisierte, dass keine breitere Perspektive eingeholt wurde. Er stellte den Diskriminierungsvorwurf in Frage und beleuchtete das Thema umfassender.
Am 27.12.2024 veröffentlichte der GKV-Spitzenverband ein Statement, in dem Stoff-Ahnis eine gesetzliche Verpflichtung forderte, freie Termine tagesaktuell auf einem Onlineportal bereitzustellen. Laut Stoff-Ahnis sollen Krankenkassen darüber auch Termine für Versicherte vermitteln können, ohne dass nach dem Versicherungsstatus gefragt wird. Der Verwaltungsrat des GKV-SV bekräftigte diese Forderung im Februar 2025 in einem Positionspapier und verwies auf die Notwendigkeit eines zentralen, bundesweiten elektronischen Verzeichnisses.
Ärztevertreter reagierten prompt. KBV-Chef Andreas Gassen wies die Vorwürfe als „populistischen Blödsinn“ zurück. Laut ihm seien Akut-Sprechzeiten üblich, und im internationalen Vergleich seien die Wartezeiten kurz. Bereits im Herbst 2024 hatte der Hartmannbund vor einer Zentralisierung der Terminvergabe gewarnt. Die stellvertretende Vorsitzende Lesinski-Schiedat betonte, dass solche Maßnahmen die Attraktivität der Niederlassung weiter senken würden. Auch der Virchowbund lehnte den Vorstoß des GKV-Spitzenverbands ab und kündigte an, rechtliche Schritte gegen mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen. Der Verband sieht die Terminvergabe als Teil der unternehmerischen Freiheit der Praxen. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes, kündigte an, mögliche gesetzliche Vorgaben verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. SPD und GKV-Spitzenverband befürworten weiterhin eine Termingarantie für Kassenpatient:innen. Kritiker wie Dr. Klaus Holler (Bayerischer Facharztverband) weisen darauf hin, dass die Wartezeiten in Deutschland international gesehen vergleichsweise kurz seien.
Im Gegensatz dazu fordern Verena Bentele vom Sozialverband VdK und andere Stimmen die Einführung einer Bürgerversicherung. Dies soll die Vergütungssysteme vereinheitlichen und die Diskriminierung gesetzlich Versicherter beenden.
Neue Forderungen wurden auch Anfang 2025 laut: Die FDP schlägt vor, dass Versicherte, die innerhalb eines Quartals keinen Arzt aufsuchen, Beitragsrückerstattungen erhalten. Kritiker warnen, dass dieses Modell vor allem gesunde und wohlhabende Menschen begünstigen würde.
Carola Sraier von der unabhängigen Patientenberatung in Schwaben bemängelt, dass ältere Patient:innen durch die verstärkte Nutzung von Online-Buchungssystemen benachteiligt würden. Dies zeige sich besonders bei Nachsorgeterminen nach Operationen. Gleichzeitig warnen Expert:innen vor einer schleichenden Ökonomisierung des Gesundheitssystems, die durch politische Maßnahmen verschärft werden könnte.
Der Fachbeirat von Radiologienetz und einzelne Netzradiolog:innen unterstützen die Kritik von Dr. Schmidt-Tophoff an der Verwendung des Begriffs „Diskriminierung“. Sie verweisen auf die Budgetierung und Begrenzung der Leistungen für gesetzlich Versicherte. Zudem wird betont, dass durch Hausarztvermittlungen längst an Verbesserungen gearbeitet wird und die Nachfrage die bereitgestellten Leistungen häufig übersteige.


