Das CuraPEP-Team unterstützt Praxen aktiv bei der Optimierung ihrer Personaleinsatzplanung. Die zugrundeliegende Software hat nun ein Update erhalten, welches neue Möglichkeiten sowohl für die Praxisplaner als auch die Mitarbeiter mit sich bringt.
Anlässlich des alljährlichen Strategiemeetings war das Curagita-Team diesen Januar ein langes und spannendes Wochenende in Berlin. Neben dem fachlichen Teil fanden wir außerdem eine ganz besondere Aktivität auf unserer Agenda.
Andrea Salwat aus dem DeRaTek-Team im Gespräch mit Guido Gebhardt, Jury-Mitglied beim Medienpreis für Radiologie sowie Herausgeber des Radiologie Magazin.
Am 1. August 2017 einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V.) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2019 sowie einen neuen Manteltarifvertrag mit einer [...]
Die KRINKO-Empfehlung „Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen, Bundesgesundheitsblatt 02/2017“ hat Auswirkungen auf den Praxis-Hygieneplan.
Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 verbindlich – auch für Praxen, die sich mit ihren Angeboten an EU-Bürger wenden. Was haben diese zukünftig beim Betreiben ihrer Website zu beachten?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht die Regelungen zum Datenschutz in der EU. Sie wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Gleichzeitig wird eine ergänzende Neufassung des nationalen Rechts eingeführt (BDSGneu 2018).
Auch in diesem Jahr findet am Rande des Röntgenkongresses am 10. Mai 2018 (Christi Himmelfahrt) ein Radiologienetz-Treffen statt. Die Teilnehmer dürfen sich auf eine exklusive Reise in die Geschichte der Original Leipziger Gose freuen.
„Ist Ihre Praxis schlagkräftig genug?“ Diese Frage beantworten viele Praxen ganz klar mit ja. „Ja, wir haben regelmäßige Meetings“, „Ja, wir haben die Aufgaben verteilt“. Allerdings folgt in den allermeisten Fällen gleich ein einschränkendes Nein. „Nein, wir beschäftigen uns nicht systematisch mit [...]
Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet Arbeitnehmern einen weitreichenden Schutz bei Kündigungen. Allerdings gibt es Situationen, in denen nur eine fristlose Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses die adäquate Antwort des Arbeitgebers auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist.