Kardiale MRT bei KHK: G-BA startet Bewertungsverfahren
Am 19. Februar hat der G-BA mit der Methodenbewertung zur kardialen Magnetresonanztomographie (kardiale MRT) bei koronarer Herzkrankheit (KHK) für die ambulante Versorgung begonnen, die bis voraussichtlich Frühjahr 2027 abgeschlossen sein wird.
In den G-BA News begründet der G-BA diese Entscheidung mit der systematischen Recherche, Darstellung und Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum aktuellen medizinischen Wissensstand (Abschlussbericht des IQWiG (PDF), Kardiale Magnetresonanztomografie bei koronarer Herzkrankheit, 01.10.2025). Die Ergebnisse zeigen eine mindestens vergleichbare diagnostische Güte der kardialen MRT im Vergleich zur SPECT. Unter Berücksichtigung der im Vergleich zur SPECT nicht vorhandenen Strahlenbelastung und in der Gesamtschau der Ergebnisse kommt das IQWiG zu dem Schluss, dass sich die kardiale MRT als ein nichtinvasives Verfahren zur Diagnostik bei der folgenden Patientenzielgruppe eignet: Patientinnen und Patienten, bei denen nach der Basisdiagnostik bei mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit (15 % bis 85 %) ein Verdacht auf eine chronische KHK oder auf deren Fortschreiten besteht. Weitere Bedingung: Bei diesen Patientinnen und Patienten muss ein funktionelles diagnostisches Verfahren angezeigt sein.
(Quelle www.g-ba.de/service/fachnews/233/)


