Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für 2020
Die Honorarumsätze in den Praxen der niedergelassenen Ärzte sind 2020 über alle Fachgruppen hinweg trotz rückläufiger Fallzahlen infolge der Corona-Pandemie leicht gestiegen, geht aus dem Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Für das Jahr 2020 wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 im Durchschnitt um 3,1 Prozent. Im hausärztlichen Bereich lag das Plus bei 2,2 Prozent, im fachärztlichen Bereich bei 3,6 Prozent je Arzt. Etwas höhere Zuwächse verbuchten dabei die Psychotherapeuten. In der Radiologie sank der Umsatz je Arzt um 1,6 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 7,5 Prozent.
„Diese Honorarentwicklung war nur durch die erhebliche Mehrarbeit möglich, die die Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxisteams seit Beginn der Pandemie leisten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Die Zahlen zeigten auch, dass massive Honorareinbrüche verhindert werden konnten. Dazu habe der Rettungsschirm der Bundesregierung beigetragen, mit dem Verluste hätten abgefedert werden können. Denn insbesondere zu Beginn der Pandemie seien die Fallzahlen erheblich eingebrochen. Gleichzeitig hätten die Praxen deutlich mehr zu tun gehabt als vor der Pandemie.
Ärzte und Psychotherapeuten haben Gassen zufolge schnell auf die veränderte Situation reagiert und zum Beispiel Infektionssprechstunden, Telefonkonsultationen und Videosprechstunden angeboten, um die Patienten weiter zu versorgen. Dies habe sich wesentlich auf die Honorarumsätze ausgewirkt – ebenso wie die vielen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit Corona.
Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2020 insgesamt auf 42,7 Milliarden Euro an (+5,1 Prozent). Ein Plus von 24 Prozent wurde bei den extrabudgetären Leistungen verzeichnet. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) sank hingegen um 5,7 Prozent – vor allem wegen der Bereinigung um die Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Die Honorarzuwächse außerhalb der MGV gründen auf den extrabudgetär und damit in voller Höhe vergüteten TSVG-Leistungen wie durch die Behandlung von Patienten, die über die Terminservicestellen die Praxen oder die offenen Sprechstunden aufsuchen. Zusätzliche Leistungen infolge der Pandemie trugen ebenfalls zu dem Plus bei.

Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen