Günstige Preise für kWh gesucht
Nach zwei dynamischen Jahren am Energiemarkt läuft Ende 2023 die von der Bundesregierung eingerichtete Strompreisbremse aus. (Eine Verlängerung bis April 2024 ist angelegt). Der Markt hat sich etwas beruhigt. Danach zahlen radiologische Praxen wieder den vollen Preis für Strom. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt: man kann sowohl von Festpreisen am Terminmarkt profitieren als auch durch tagespreisaktuelle Einkäufe am Spotmarkt. Beide Varianten bringen Vor- und Nachteile mit sich. Wie stellt man sich also vertraglich bei Gewerbestrom für die Praxis auf?
Grundsätzlich empfehlen unsere Experten Einkäufe am Terminmarkt zu fest verhandelten Preisen. Am Ende treffen Praxisinhaber die Entscheidung für sich. Unser Netzpartner Ampere kann grundsätzlich beides anbieten (alles Netto-Preise):
- Terminmarkt-Angebote werden zurzeit über Ampere für 14 bis 16 Cent pro kWh abgeschlossen, über die Laufzeit mit festen verbindlichen Preisen.
- Spotmarkt-Angebote sind Strompreise zum aktuellen Aktienkurs plus zusätzliche Lieferantengebühr bei Ampere zwischen 0,4 und 0,5 Cent pro kWh. (marktüblich sind bis 2 Cent pro kWh.)
Strom kaufen am Terminmarkt
Beim Einkauf von Gewerbestrom über den Festpreismarkt wird ein auf einen Zeitraum fest vereinbarter Preis für den gekauften Strom zugrunde gelegt und über die Vertragsdauer gleichbleibend abgerechnet. Wie sich der Preis an den Börsen entwickelt, spielt dabei keine Rolle. Tiefstpreise wie sie teilweise am Spotmarkt verfügbar sind, kann man dabei nicht erwarten, dafür zumeist Mischkalkulationen. Sparfüchse kann das enttäuschen, Sicherheitsenthusiasten entspannen. Denn der Preis je kWh wird sich für einen festgelegten Zeitraum nicht ändern, was für Praxen, die ihre Kosten planbar halten möchten, attraktiv ist. Sinkt der Börsenpreis für Strom massiv, haben Bezieher von Strom am Terminmarkt nichts davon. Sie nehmen weiterhin Strom zum vereinbarten Preis ab.
Strom kaufen am Spotmarkt
Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt. Das bedeutet, dass über den Spotmarkt die Optimierung des Erzeugungs- oder Verbrauchsportfolios für den nächsten Tag erfolgt. Der Strom kann auf einer 15-minütigen Basis eingekauft und wiederverkauft werden. Die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energie-Anlagen hängt stark vom Wetter ab und ist damit kontinuierlichen Schwankungen unterworfen. Diese Schwankungen bilden die Strompreise am Spotmarkt ab. Das kann bei Überproduktion vorteilig sein, weil der Preis sinkt, umgekehrt bei Knappheit von Nachteil, weil dann die Preise ungebremst hochgehen. Zuletzt wurde dies durch die kriegsbedingte Lieferknappheit aus Russland sehr deutlich.
Der Spotmarkt funktioniert also ohne festgelegte Preise bzw. Verträge. Zu welchen Konditionen in sechs Monaten eingekauft wird, ist vorab nicht absehbar. Der Kunde zahlt den tagesaktuellen Börsenpreis bei Abnahme. Das verdeutlicht, wie flexibel Praxen sein müssen, um ihren hohen Strombedarf finanziell decken zu können – auch dann, wenn der Kurs nach oben schnellt.
Spotmarkt-Angebote sind nicht neu und waren in den vergangen Jahren durchaus wirtschaftlich für Unternehmen. Der Strom wird über Anbieter wie zum Beispiel die aWATTar Deutschland GmbH an der Börse gekauft, die einen Aufschlag für den Handel zuaddieren. Abgerechnet wird nach Verbrauch und aktuellem Kurs an der Strombörse. Soll maximal von den Schwankungen am Spotmarkt profitiert werden, so müssten sich die Stromabnahmen, also der Verbrauch auf die Tageszeiten fokussieren, in denen die Preise niedriger sind. In der niedergelassenen Radiologie mit festen Öffnungszeiten ist dies nur bedingt umsetzbar. Der Verbrauch kann somit nicht aktiv zu günstigen Zeiten stattfinden.
Der Spotmarkt ist wegen der massiven Preiserhöhungen am Terminmarkt letztes Jahr als Alternative stärker in den Vordergrund gerückt, als zeitweise kaum Verträge von Anbietern am Terminmarkt bereitgestellt wurden. Jedoch mussten im Gegenzug auch die Ausschläge am Spotmarkt nach oben finanziell abgefangen werden. Deshalb sollte jede Praxis zumindest kritisch hinterfragen, ob ein garantierter Preis über einen gut verhandelten Liefervertrag am Terminmarkt nicht mehr Vorteile für die radiologische Praxen mitbringt.
Gern berät Sie das Technik-Team von Curagita. Denken Sie auch an die Selbsterklärungen pro Quartal, um die Pseudo-Gebührenordnungsposition 88600 EBM pro Behandlungsfall bei CT/MRT abrechnen zu können. Diese Möglichkeit besteht momentan bis 31. Dezember 2023.
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