GKV-Finanzstabili­sierungsgesetz: Streichung der Neupatientenregelung

Am 7. September 2022 hatten zahlreiche Ärzte gegen die Streichung der Neupatientenregelung in Berlin demonstriert. Sondierungen, um noch ein Umschwenken von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) zu erreichen, sind ebenfalls gescheitert. Auch das Überreichen von 50.000 Unterschriften von Arztpraxen hat Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach MdB (SPD) nicht dazu bewogen, noch eine Gesetzesänderung vorzunehmen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wie auch die Ärzteverbände haben nachdrücklich die drohenden Folgen einer Streichung der Regelung kommuniziert. Die Neupatientenregelung habe auf der Grundlage der Daten, die dem Bundesministerium für Gesundheit vorlägen, leider nicht dazu geführt, dass mehr Neupatienten behandelt werden konnten, blieb Lauterbachs Antwort auf die zahlreichen Vorstöße. Es handele sich um eine teure Regelung, die nicht wirklich funktioniert habe. „Ich bin jederzeit bereit, mit der Ärzteschaft über eine alternative Regelung nachzudenken. Aber wenn eine Regel teuer ist und bringt den Patienten nichts, dann kann man sie nicht fortführen“, betonte der Minister in seinen Reden und auch auf den Kurznachrichtendienst Twitter.

Die KBV hatte gegenüber dem Bundesgesundheitsminister erläutert, die geplante Streichung der Neupatientenregelung bedeute für die Patienten nichts anderes als eine Leistungskürzung, auch wenn seitens Lauterbach genau dies ausgeschlossen worden sei. Zugleich herrsche in den Praxen „massiver Frust“, dass man zur Sanierung der GKV-Finanzlage herangezogen werde, hatte Dr. Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der KBV, erklärt. Gassen verwies darauf, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aufgrund der Budgetierung seit Jahren „Milliarden an Solidarbeiträgen“ für die Krankenkassen beisteuerten.

Werde nun die Neupatientenregelung – obwohl sie ihr ursprüngliches Ansinnen sehr wohl erfüllt habe – rückabgewickelt und erfolge zugleich eine viel zu geringe Anpassung beim Orientierungswert oder gar eine Nullrunde, so gefährde dies den Betrieb der Praxen in derzeitiger Form. Aufgrund der Neupatientenregelung habe man das Versorgungsangebot mit beträchtlichem Aufwand erweitert – dies werde man nun „zwangsläufig“ zurückfahren, da die zusätzlichen Kapazitäten ohne Gegenfinanzierung nicht mehr darstellbar seien.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, machte darauf aurmerksam, dass die ambulante Struktur seit Jahren an zunehmendem Personalmangel, misslungener Digitalisierung, Kostensteigerung sowie Bürokratie leide. Unter diesen Rahmenbedingungen drohe eine „Ausdünnung“ einer Versorgungsstruktur, für die es keinen Ersatz gebe. Die Lage sei „dramatisch“, da bereits aktuell viele Kollegen in Anstellungsverhältnisse „flüchten“ würden – die Nachbesetzung von Praxen werde immer schwieriger. Unter diesen Umständen dem ambulanten System weitere finanzielle Mittel zu entziehen, sei der falsche Weg. Die Politik drohe, einen „unumkehrbaren Prozess“ einzuleiten, warnte Gassen in diesem Zusammenhang.