Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Auf der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG (Bundestagsdrucksache 9/26822) war die Zeit knapp. Für die Beratung des 160 Seiten langen Gesetzentwurfs zuzüglich fünf Beschlussanträgen der Opposition, sowie 90 Änderungsanträgen und den Stellungnahmen von nahezu 40 eingeladenen Verbänden und Organisationen standen gerade mal 1,5 Stunden zur Verfügung.

Von besonderer Bedeutung sind die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer gesetzlichen Regelung zu einer Mindestsumme für Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte und Zahnärzte. Die geplante Regelung wird von den Spitzenorganisationen der Ärzte und Zahnärzte abgelehnt. Wolfgang Esser, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) kritisierte, dass nun eine Pflicht zur Berufshaftungsversicherung auch im Sozialgesetzbuch verankert werden soll. Eine Berufshaftpflicht müsse von Ärzten bereits bei der Zulassung vorgelegt werden und ist somit in den Berufsordnungen für alle Ärzte verankert. „Eine parallele Versicherungspflicht benötigen wir nicht.“

Weiterer Kritikpunkt an dem Gesetz ist ein geplantes sektorenübergreifendes Strukturinstrument für die Notfallversorgung: Hier soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in diesem Jahr ein Ersteinschätzungsinstrument entwickeln, um die Patienten in der Notfallversorgung besser zu steuern. Dieses Vorhaben haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bei der Anhörung deutlich kritisiert.

Da es keine umfangreiche Reform der Notfallversorgung in den vergangenen Jahren gegeben habe, dürfe es nun keine Herauslösung eines einzelnen Themas geben. „Eine Herauslösung aus dem Gesamtpaket Notfallversorgung ist nicht möglich. Wir können nicht ex ante sicher feststellen, ob ein Notfall vorgelegen hat“, so André Grieß von der DIVI.

Gerald Gaß von der DKG kritisierte, dass es überhaupt nun eine Beratung über ein Ersteinschätzungsverfahren geben soll. „Wir haben bereits Entscheidungsverfahren in der Notfallversorgung, daher sehen wir keine Notwendigkeit, ein neues Verfahren nun einzuführen.“ Sofern es eine große Reform der Notfallversorgung gebe, könne man darüber sprechen.


Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen