Gesundheitspolitische Inhalte des Koalitionsvertrages
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 ist die Grundlage für weitere Reformen im Gesundheitssystem. Noch vor der Sommerpause des Parlaments sollen Gesetzgebungsverfahren gestartet werden.
Die wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrages für den Bereich der Gesundheitspolitik:
- Sektorenübergreifende Versorgung: Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen soll ausgebaut und verstärkt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer Sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems vorlegen.
- In einem Sofortprogramm sollen die Leistungen und der Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessert werden. Dazu werden die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln.
- Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten soll von 20 auf 25 Stunden erhöht werden.
- Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, sollen über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden.
- Die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ sollen besser vergütet werden. Dies beinhaltet auch die koordinierenden Leistungen, inklusive der Terminvermittlung zum Facharzt.
- Die Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Sicherstellung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, wird erweitert.
- Die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze soll kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet werden. In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten entfallen Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten.
- Die Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen erhöht, verbindlicher ausgestaltet und im Verwendungszweck flexibilisiert werden. Die Länder erhalten ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Der Innovationsfonds wird über das Jahr 2019 mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich fortsetzt. Die Bundesregierung will gewährleisten, dass erfolgreiche Versorgungsansätze zügig in die Regelversorgung überführt werden. Eigene Modellprojekte des Bundesministeriums für Gesundheit sollen ermöglicht werden.
- Die Große Koalition hat sich dafür ausgesprochen, gezielt Volkskrankheiten wie Krebs, Demenz oder psychische Störungen zu bekämpfen. Dabei wird die nationale Diabetesstrategie betont. Die Disease-Management-Programme (DMP) sollen gestärkt werden, insbesondere durch eine Umsetzung der Programme für Rückenschmerz und Depressionen.
- Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort, so der Koalitionsvertrag.
- Um die Apotheken vor Ort zu stärken, will sich die Große Koalition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen.
- Die Hospiz- und Palliativversorgung soll weiter gestärkt werden, insbesondere durch Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerken sowie durch Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und in Altenpflegeeinrichtungen. Es soll auch geprüft werden, ob die zuschussfähigen Leistungen bei den Hospizen angemessen erfasst sind.
- Die Bundesregierung wird prüfen, ob eine Herausnahme der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch eine entsprechende Klarstellung in § 69 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch V erforderlich ist.
- Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollen gestärkt werden, deren Unabhängigkeit gewährleistet und dafür Sorge getragen werden, dass bundesweit einheitliche verbindliche Regelungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung getroffen werden.
- Zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Damit medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen, sollen die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses beschleunigt werden, indem der Aufgabenkatalog und die Ablaufstrukturen gestrafft werden. Über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll zukünftig schneller entschieden werden. Den Ländern werden künftig in den Beratungen zur Bedarfsplanung und zu allen Aspekten der Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie den Patientenvertretern eingeräumt.
- Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) sollen reformiert werden. Deshalb soll ein modernes Vergütungssystem geschaffen werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt.
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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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