Gericht verbietet Burda Verlag die Vergabe von Ärztesiegeln

Einmal im Jahr erscheint das „Focus Gesundheit“ Magazin vom Burda Verlag unter dem Titel „Ärzteliste“. Darin werden Ärzte nach Fachrichtung und Region sortiert empfohlen und mit einem Siegel „Focus Empfehlung“ ausgezeichnet. Künftig darf der Burda-Verlag keine nicht objektiven Ärzte-Siegel wie "Top-Arzt" mehr verleihen und veröffentlichen.

Die Wettbewerbszentrale hatte vor Gericht eine Unterlassung erklagt, welche im Februar von der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München stattgegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Grundsätzlich sind solche Listen erlaubt. Problematisch in diesem Anwendungsfall ist aber die praktizierte Vergabe-Taktik, welche laut der Richter eher einem werblichen Zweck dient als einer gängigen Qualitätsprüfung mit Siegel-Vergabe. Und hier würden die Verbraucher irregeführt. 

Gegen eine Lizenzgebühr von circa 2.000 Euro netto hatten die Praxen ein Siegel „Focus Empfehlung“ erworben und durften dieses für eigene Zwecke werblich einsetzen. Die Qualität der ärztlichen Dienstleistungen ließ sich anhand der für die Vergabe maßgeblich vom Verlag angesetzten Kriterien wie Patientenzufriedenheit oder Kollegenempfehlung jedoch schwer messen, so die Kläger. Es seien rein subjektive Kriterien angesetzt worden. Die Leser und damit die Patienten erwarteten aufgrund der Siegel-Vergabe jedoch eine neutrale und faktenbasierte Prüfung wie es Prüfsiegel der Stiftung Warentest beispielsweise täten, so das Gericht. „Die Wettbewerbswidrigkeit der Prüfsiegel ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass in irreführender Weise der Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags verlassen und der Eindruck erweckt wird, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt“, so das Gericht. Tatsächlich lasse sich die Qualität der ärztlichen Dienstleistungen aufgrund der gewählten Kriterien nicht objektiv mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen. Burda verteidigte seine Vergabepraxis und ordnete die Lizensierung seiner Siegel in den Rahmen der Pressefreiheit ein. 

 

Quellen:

https://www.hausarzt.digital/praxis/gericht-untersagt-magazin-die-vergabe-von-aerzte-siegeln-122564.html

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140971/Gericht-sieht-in-Focus-Aerzteliste-eine-Irrefuehrung?rt=a3794fcd7db1a4d5a7e77f18b13d8796