Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Kommt die Reform noch in dieser Legislaturperiode?

Im Frühsommer 2021 wollen die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Träger der Beihilfe dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein abgestimmtes Konzept für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorlegen.

Der innerärztliche Abstimmungsprozess über die Novelle der GOÄ ist abgeschlossen, teilt die BÄK mit. Alle am Reformprozess für die GOÄ beteiligten ärztlichen Organisationen haben, wie es heißt, „mit überwältigender Mehrheit“ in einer Online-Sitzung dem neuen Leistungsverzeichnis und der ökonomischen Kalkulation der Leistungen zugestimmt. Das Reformpaket geht nun in die Endabstimmung mit dem PKV-Verband und den Beilhilfeträgern und zwar insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen. Über die Leistungslegenden haben Ärzte, PKV und Beihilfe bereits Konsens erzielt. Die neue GOÄ soll insgesamt knapp 5600 Leistungspositionen enthalten, die auf dem aktuellen Stand der Medizin in Abstimmung mit 133 Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeitet worden sind. Darunter befinden sich 1380 Erschwerniszuschläge, die den bisher üblichen Multiplikator ablösen sollen. Damit wird es in den weitaus meisten Fällen nur noch einen Einfachsatz in der GOÄ geben.

Bei der Eröffnung des Fachärztetages des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn keinen Zweifel daran gelassen, dass eine Prüfung des Vorschlags der BÄK insbesondere hinsichtlich seiner Kostenwirkungen nicht binnen weniger Wochen abgeschlossen werden könne. Eine Entscheidung über die GOÄ-Reform, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, sei somit erst in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten.

In seiner Rede zur Eröffnung des 124. Deutschen Ärztetages am 4./5.5.2021 hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) und des Deutschen Ärztetages, Dr. Klaus Reinhardt, im Beisein des Bundesgesundheitsministers betont, dass die Bundesärztekammer eine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien entwickelte ärzteeigene GOÄ mit einer rationalen Systematik und medizinisch-wissenschaftlich erarbeiteten Leistungslegenden vorgelegt habe. Parallel liefen die finalen Verhandlungen mit dem PKV-Verband an einem gemeinsamen GOÄ-Vorschlag im Hinblick auf die Leistungsbewertungen weiter. Von Seiten der Beteiligten stehe einer schnellen Umsetzung der Novelle nach der Bundestagswahl nichts mehr entgegen.


Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des "Schütze-Briefs". Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen