Frist für die TI-Anbindung der Ärzte

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) will die Große Koalition als maßgebliche Zielsetzung erste Schritte bei der Behebung des Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege einleiten. Verschiedene Sofortmaßnahmen sollen nicht nur die pflegerische Versorgung in der Kranken- und Altenpflege verbessern, sondern auch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Im Zusammenhang mit den Verzögerungen bei der Bereitstellung der benötigten Komponenten zum geplanten und sanktionsbewehrten Anschluss der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur schlagen CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vor, die Verpflichtung der Ärzte zur Einführung einer Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die in diesem Zusammenhang angedrohte Kürzung der Vergütungen bis zum 30. Juni 2019 auszusetzen. Voraussetzung soll allerdings die Bestellung der notwendigen IT-Komponenten (Konnektoren) bis zum 31. Dezember 2018 sein. Zum Hintergrund: Bis Ende 2018 werden, so Schätzungen der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, maximal 50.000 Praxen von Ärzten und Zahnärzten mit den notwendigen Geräten ausgestattet sein – bei rund 150.000 Praxen insgesamt.

Dieser Lösungsvorschlag greife aber zu kurz, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Entfristung statt Befristung muss das Motto lauten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Wo sollen denn die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bestellen, wenn es zu wenig zu bestellen gibt.“ Wenn jemandem mit finanziellen Sanktionen gedroht werden müsse, dann vor allem der Industrie, erklärte KBV-Vize Stephan Hofmeister. Schließlich seien selbst große Anbieter nicht in der Lage, fristgemäß eine ausreichende Zahl an Geräten zu produzieren und zu liefern.

Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Dieser Artikel stammt vomLeo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.

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