EBM-Anpassung durchgerechnet: Was bringt die Telekonsil-Vergütung in der Praxis?
Die Bedingungen für die extrabudgetäre Vergütung von Telekonsilen haben wir ausführlich dargestellt. Nun drängt sich die Frage auf, ob radiologische Praxen im Netz hier Handlungsbedarf sehen. Ganz konkret: Ist es sinnvoll, telekonsiliarische Befunde gegenseitig auszutauschen, um so an der extrabudgetären Vergütung zu partizipieren? Wir haben das modellhaft durchgerechnet. Ausgehend von der Annahme, dass sich vier Netzpraxen A, B, C und D beteiligen und untereinander die maximal mögliche Anzahl an CT- und Röntgen-Zweitbefunden austauschen, kommt man auf Zusatzeinnahmen zwischen 2.700 € und 3.700 € je Quartal und Praxis. Dies ist die maximale Ausbeute, wenn tatsächlich alle diese Praxen die erlaubten 3,75 % der CT- und Röntgenfälle zur telekonsiliarischen Befundung anmelden. Die Praxen A, B, C und D vereinbaren gegenseitige telekonsiliarische Zweitbefundungen auf Grundlage der neuen EBM-Gebührenordungsnummern 34800 bis 34821.
Dem stehen Kosten und Aufwand für die Radiologen gegenüber:
- es muss sichergestellt sein, dass es sich bei den ausgesuchten Fällen um eine besonders komplexe medizinische Fragestellung handelt, die eine Zweitbefundung erfordert. (Da muss der Radiologe schon gut begründen können, warum er als Spezialist einen Zweitbefunder braucht – gerade bei Röntgen- Untersuchungen.)
- Es muss in jedem Fall das schriftliche Einverständnis des Patienten eingeholt werden (könnte man evtl. auch neben dem Aufklärungsbogen prophylaktisch in jedem Fall mitunterschreiben lassen).
- Jeder Zweitbefunder muss im Quartal ca. 90 zusätzliche Befunde für je 35 bis 40 Euro erstellen. Um den gleichen Erlöszuwachs aus regulären Fällen zu erzielen, reicht die Hälfte der Befunde.
Darüber hinaus erscheinen die technischen Anforderungen (s.o.) relativ hoch im Vergleich zum potentiellen Erlös: Dass es nur um relativ geringe Beträge geht, ist sicher der Tatsache geschuldet, dass es sich nur um Telekonsile für Röntgen und CT handelt und MRT außen vor bleibt. Unter diesen Umständen erscheint der gegenseitige Austausch telekonsiliarischer Befunde doch wenig attraktiv.
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Ihr Ansprechpartner:
Carsten Krüger
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