Der aktuelle Stand in Sachen e-Rezept
Im November Newsletter hatten wir uns mit den Regularien zum e-Rezept beschäftigt und darauf hingewiesen, dass es in einigen KV-Bereichen Ausnahmen von der verpflichtenden Anwendung des e-Rezepts existieren. Ebenso hatten wir die Software „Data4Doc“ vorgestellt, als einfache Einsatzmöglichkeit zum Nachweis der e-Rezeptfähigkeit.
Die nebenstehende Liste zeigt, in welchen KV-Bereichen die Pflicht zur Telematik-Anwendung e-Rezept derzeit ausgesetzt ist. In KV-Bereichen, in denen keine Befreiung gilt, müssen Praxen über die Abrechnungsdatei nachweisen, dass sie e-Rezept fähig sind. In diesem Fall ist mit dem RIS- oder PVS-Anbieter zu klären, wie dieser Vermerk in der Abrechnungsdatei eingetragen wird. So kann in Medavis- oder Nexus-Ris der Administrator in den Einstellungen einen Haken setzen und so dafür sorgen, dass die entsprechende Kennung mit der Abrechnung an die KV übertragen wird.
Aus verschiedenen KV-Bereichen haben wir erfahren, dass es Nachjustierungen in dieser Sache geben kann. Konkrete Hinweise konnte uns jedoch keine KV geben. Bitte denken Sie daran, dass die e-Rezeptpflicht nur für Verordnungen an Patienten gedacht ist. Sprechstundenbedarfsrezepte stellen Sie wie bisher papiergebunden aus.
Data4doc hat derzeit noch keine eigene Schnittstelle zum Konnektor. Eine solche soll in Kürze verfügbar sein. Nach Rückfrage beim Data4doc-Support ist aktuell die einzige Möglichkeit, Data4doc an den Konnektor anzubinden, die Schnittstelle von EasyTI. Wir empfehlen, sich mit dem RIS-Hersteller in Verbindung zu setzen. Z.B. wirbt Medavis auf der Website damit, dass die Anbindung einer beliebigen Verordnungssoftware für die eigenen Kunden kostenlos ist.
KV-Region
Schleswig-Holstein |
Mecklenburg-Vorpommern |
Hamburg |
Bremen |
Niedersachsen |
Westfalen-Lippe |
Nordrhein |
Rheinland-Pfalz |
Saarland |
Hessen |
Baden-Württemberg |
Bayern |
Thüringen |
Sachsen-Anhalt |
Sachsen |
Berlin |
Brandenburg |
Befreiung für Radiologen
ja |
nein |
ja |
ja |
nur die, die ausschließlich Mammo Screenings machen |
ja |
ja |
ja |
nein |
nein |
ja |
nein |
derzeit nur in Einzelfällen |
ja |
nein |
ja |
ja |
Quelle
kvsh.de |
Telefonat mit der KV |
kvhh.net |
Telefonat mit der KV |
kvn.de |
kvwl.de |
kvno.de |
siehe Mail von Fr. Ullrich vom 27. November 2023 10:08 |
Telefonat mit der KV |
Telefonat mit der KV |
kvbawue.de |
Telefonat mit der KV |
Telefonat mit der KV |
kvsa.de |
Telefonat mit der KV |
kvberlin.de |
kvbb.de |
Download der Liste Befreiung vom eRezept nach KV-Region mit den hinterlegten Links zu den Quellen.
In Ländern, die auf die Pflicht zur Vorhaltung des e-Rezepts bestehen, müssen Praxen der KV gegenüber nachweisen, dass sie E-Rezepte erstellen können. Wenn sie das nicht können, erhalten sie die TI-Pauschale nur noch zur Hälfte ausgezahlt. Falls sie eine weitere Pflichtanwendung der TI nicht umsetzen, zum Beispiel KIM oder ab April E-Arztbriefe, erhalten sie gar keine TI-Pauschale. Sobald das Digitalisierungsgesetz veröffentlicht ist, wird zusätzlich das KV-Honorar um ein Prozent gekürzt.