Datenschutz auf Webseiten – wer verantwortet was?
Eine Webseite ist schnell aufgesetzt. Seit Mai 2018 gelten strikte Bedingungen bezüglich des Schutzes von Nutzerdaten. Inzwischen gab es kleinere Neuerungen. Wer steht in der Verantwortung, für eine dauerhafte Einhaltung der Regelungen zu sorgen: die Betreiber der Webseite, der nicht selten extern angeheuerte Datenschutzbeauftragte oder die Agentur, welche die Webseite samt Cookie-Banner umgesetzt hat?
Die inhaltliche Haftung übernimmt stets der im Impressum benannte Betreiber der Webseite. Nach § 7 Telemediengesetz (TMG) haftet der Betreiber einer Website für eigene Inhalte in vollem Umfang. Dies trifft auch auf die Angaben auf der Datenschutzseite/ Disclaimer zu. Aus dem Netz verwendete Vorlagen können verwendet werden, sollten jedoch vom Datenschutzbeauftragten des Unternehmens eingehend geprüft und auf die vorliegende Webseite angepasst werden. Für fremde Inhalte haftet der Seitenbetreiber nicht beziehungsweise erst dann, wenn er sich diese Inhalte zu eigen gemacht hat.
Dienstleistende und vom Betreiber beauftragte Agenturen oder Webentwickler dagegen sind verpflichtet, dem Kunden eine Website zur Verfügung zu stellen, die gem. § 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB so funktioniert, wie es der Kunde erwarten darf. Hier stehen angebundene Systeme zur Datenverarbeitung und Tracking im Vordergrund. Sollte sich nach einem Website-Launch, welcher vom Dienstleister zum Zeitpunkt der Veröffentlichung rechtskonform aufgesetzt wurde, die Rechtsprechung in Bezug auf den Datenschutz ändern, kann der Dienstleister darauf hinweisen. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, dass Updates vom Dienstleister regelmäßig ausgeführt werden, besteht keine Garantieleistung gegenüber dem Betreiber der Webseite.
Ihr Ansprechpartner:
Externer Datenschutzbeauftragter
Dirk Schäfer