CurAcademy-Workshop im April: Hygienebeauftragte in der Radiologie
Die Arbeitsabläufe in der radiologisch-nuklearmedizinischen Praxis sind komplex und vielzählig. Häufig ist unklar was gemacht werden muss und was zur „Kür“ der Praxisorganisation zählt. Die Bestellung einer hygienebeauftragen Person ist in der radiologisch-nuklearmedizinischen Praxis gesetzlich nicht gefordert, ist aber durchaus sinnvoll und hat sich in vielen Praxen bereits bewährt, da das Hygienemanagement strukturelle, rechtliche und organisatorische Vorgaben umfasst, die es zu beherrschen gilt. Insbesondere fordert das Infektionsschutzgesetz Maßnahmen im Umgang mit nosokomialen Infektionen. Die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 und die damit verbundene Regelung der Beweislast haben auch zur Folge, dass das Thema Hygiene an Bedeutung gewonnen hat. Das Arbeitsschutzgesetz, die Biostoff- und Gefahrstoffverordnung sowie eine Reihe weiterer Arbeitsschutzvorschriften berücksichtigen darüber hinaus Hygienevorkehrungen im Interesse der Arbeitnehmer.
Die Bestellung eines oder einer Hygienebeauftragten und die adäquate Ausbildung dieser Person ist im Sinne der Kompetenzentwicklung und Mitarbeiterförderung ratsam. Mit dieser Maßnahme gewinnen Sie einen Praxismitarbeiter der intern beraten kann und genau weiß was gebraucht wird.
Die CurAcademy bietet gemeinsam mit dem Kooperationspartner Hybeta einen dreitägigen Workshop an, der in diesem Jahr vom 27. bis 29. April in Heidelberg stattfindet. Der Workshop ist auch als eintägiger Auffrischer-Kurs am 29.04.2017 buchbar.
Details und Anmeldung:
www.curacompact.de/event/curacademy-ausbildung-zurzum-hygienebeauftragten
Ihre Ansprechpartnerin: Anette Butzmann
abu@curagita.com